Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflege im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Gemeinde.
Nun wir werden von einem heillosen durcheinander überfallen. Vielleicht können wir über Euch ein bisschen Licht in ...
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03.08.2021, 18:52 | #1 |
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Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
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Pflege
Hallo liebe Gemeinde.
Nun wir werden von einem heillosen durcheinander überfallen. Vielleicht können wir über Euch ein bisschen Licht in das Dunkel bringen. Zur Sache: Der Bruder meiner Frau hat Pflegegrad 5. Er hat eine 24/7 Pflege und bezahlt das über Pflegbudget. Seine Frau hat ihn Anfang des Jahres verlassen, er musste umziehen. Meine Frau ist Bevollmächtigte, er steht aber noch nicht unter Betreuung. Meine Frau und ihre Schwester wehren sich mit Händen und Füßen obwohl ihnen auch bewusst ist, dass dies unausweichlich ist. Es kommen so viele Probleme auf uns zu und wir müssen uns irgendwie durchwursteln. Ein kleines von den vielen aber ein akutes Problem: - Er bekommt die 901 € Pflegegeld. - Ist das richtig wenn er gleichzeitig eine 24/7 Pflege über das Pflegebudget bekommt. - Lesen wir das richtig, dass er das Geld zur freien Verfügung bekommt? Er muss nichts davon an die Pflegeperson abgeben. - Wir lesen aber weiter, dass eine Pflegeperson gegenüber der Pflegekasse benannt werden muss. - Seine Frau ist ja nun schon ein paar Monate weg aber er bekommt das Geld weiter bezahlt. - Ist das nun illegal? Es gibt nun niemanden den er als Pflegeperson benennen kann. Die Schwestern (die einzigen Bezugspersonen) leben 50 km weg und sind voll berufstätig. Ja das wäre der Anfang. Bin ich mit so was bei Euch richtig? Es würde mich freuen und liebe Grüße Friedrich |
03.08.2021, 19:17 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Wir sind hier ein Forum zum Thema rechtliche Betreuung. Mit Fragen zur Pflege bist du sicherlich in einem Forum zum Thema „Pflege“ besser aufgehoben.
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03.08.2021, 21:48 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.08.2021, 18:39 | #4 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
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Rechtliche Betreuung
Zitat:
Meine Fragen sind eine Vorbereitung auf die rechtliche Betreuung. Die Schwestern wollen natürlich, so weit wie möglich bestimmte Ungereimtheiten aus dem Weg schaffen bevor sich externe mit dem Thema beschäftigen. Hier geht es um den 1. Step, bekommt er das Pflegegeld legal. Zur Anmeldung musste er ja eine Pflegeperson benennen. Dies war mit Sicherheit seine noch Frau und die steht auch weiter in der Akte obwohl sie weg ist. Er kann auch niemand neuen benennen. Von den vierteljährlichen Pflichtbesprechungen ist uns auch nichts bekannt. Da haben wir gelesen, dass ohne diese Pflichttermine das Geld versagt werden kann. Wir sind nun unsicher, müssen wir etwas tun. Eine Zusammenarbeit mit ihm ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Gruß Friedrich |
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04.08.2021, 21:49 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Zitat:
- Die 24h-Pflege kann nicht über die Pflegeversicherung finanziert werden wenn man gleichzeitig volles Pflegegeld bekommt. Wenn ein Pflege-Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet, dann geht das zu Lasten des Pflegegeldes. Schau mal hier: https://www.bundesgesundheitsministe...-zu-hause.html 24h-Pflege-Anbieter rechnen oft nicht (oder nur in Teilen) mit der Kasse ab, da die Leistung sich nicht im modularen Abrechnungssystem der ambulanten Pflege darstellen lässt. Kann also sein, dass hier Schulden auflaufen. - ob der Pflegebedürftige eine Pflegeperson überhaupt angeben muss: Siehe Zweckbindung. Und: Mit PG5 daheim und Pflegegeld beziehen erscheint mir merkwürdig. Bei PG5 ist man so schwer pflegebedürftig, dass man eigentlich eine umfangreiche, kostspielige Versorgung benötigt. |
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06.08.2021, 10:32 | #6 | |
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Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
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Zitat:
Gruß Friedrich |
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06.08.2021, 13:33 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Du sprichst von "Pflegebudget". Handelt es sich hier nicht um das persönliche Budget? Wer ist Leistungsträger? Ist es die Eingliederunghilfe? Dann wird im Rahmen des persönlichen Budgets Betreuung finanziert, nicht Pflege und das Pflegegeld wäre m. e. nicht anrechenbar. Oder handelt es sich um ein trägerübergreifendes Budget, in das die Pflegeversicherung involviert ist? Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, da dann dort bestimmt aufgefallen wäre, wenn zusätzlich zum Budget nochmal Pflegegeld ausgezahlt würde.
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06.08.2021, 13:34 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Handelt es sich denn bei den erbrachten Leistungen tatsächlich um eine Pflege?
Es gibt nämlich auch die 24/7-Assistenz, die über die Eingliederungshilfe finanziert wird, also aus einem ganz anderen Finanztopf kommt. Das würde auch erklären, wieso er ein "Pflegebudget" (persönliches Budget?) parallel zum Pflegegeld bekommt. |
10.08.2021, 17:13 | #9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
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Danke für deine Antwort.
Nun ich kann mir das nicht vorstellen. Mit Eingliederung ist nichts. Er hat ALS im Höchstadium. Er wird beatmet, durch eine Bauchsonde verpflegt und kann sich nur durch Sprachcomputer verständigen. Er hat 4 Einkommen. Seine Rente okay. Pflegegeld fraglich. Eine Zahlung nach m einer Meinung von der Krankenkasse für Pflegeausgaben, auch Physio, Beatmungsmaterial bis hin zu Mehraufwand Strom wegen der vielen Geräte. Deutlich 4-stellig monatlich. Dann eine Zahlung von der er seine 5 fest angestellten Pfleger bezahlen muss. Deutlich 5-stellig. Er selbst mauert, steht ihm zu fertig. Wir wundern uns. Er bekommt schließlich alle Aufwendungen bezahlt, also warum auch noch Pflegegeld. Senn das alles seine Richtigkeit hat prima. Wenn nicht müssen wir überlegen was zu tun ist.
Danke für eure bisherige Hilfe. |
10.08.2021, 17:37 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Kann durchaus sein, dass das mit dem Pflegegeld völlig in Ordnung ist. Mir ist aufgefallen, dass der Betreute Beatmungspatient ist. Dadurch wird viel mehr von der Krankenkasse übernommen, was bisher von der Pflegekasse gezahlt wurde. Die Pflegegelder (der PV) können dadurch tatsächlich frei zur Verfügung stehen. Etwas ähnliches hat mich jetzt auch bei Heimbewohnern (ebenfalls Beatmungspatienten) verwundert: Seit dem 1.1.2021 zahlt die KV so viel, dass die Anteile der PV ausreichen und die Renten sowie die Hilfe zur Pflege wieder erstattet werden. Es sammelt sich also richtig Geld auf den Konten der Betreuten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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