Betreuer und Auszahlung von Geld
Person A steht unter Betreuung und der Betreuer hat folgende Aufgabenkreise.
die Sorge für die Gesundheit der / des Betroffenen die Aufenthaltsbesimmung die Vermögenssorge die Regelung der Behördenangelegenheiten Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht. Person A hat ca 5000€ auf dem Girokonto und bekommt ihr Geld immer per Scheck ausgezahlt. Die Rente beläuft sich auf ca 1200€. 2 mal im Monat bekommt die Betreute Person Geld ausgezahlt. Bei der ersten Auszahlung hat sie um 400€ gebeten und diese auch bekommen. Bei der zweiten Auszahlung hat Person A wieder um 400€ gebeten aber nur 200€ von der Betreuerin bekommen obwohl genug auf dem Konto ist. Die Begründung war das es nicht geht. Darf die Betreuerin wirklich nicht mehr auszahlen? Wenn ja warum? |
Moin moin
Im Prinzip müßte die Betreute das von ihr gewünschte Geld auch erhalten. D.h. die Betreuerin müßte auszahlen. Möglicherweise sprechen aber Gründe dagegen, wie z.B. - dass eine größere Zahlung ansteht - die letzten 400,00 € erst vorgestern ausgezahlt wurden und die nächste anforderung für übermorgen ansteht. - irgendwas anderes. Ich würde der Betreuten und der Betreuerin empfehlen, sich mal zusammenzusetzen und Vereinbarungen über die Geldauszahlungen zu treffen. Da sollten dann die Wünsche der Betreuten genauso berücksichtigt werden, wie die grundsätzlichen Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, reguläre Haushaltskosten etc.) und auch, wie sie an ihr Geld kommt (z.B. zweites Konto, Barabhebungen, Schecks o.ä.). Genauso sollten aber auch die Risiken besprochen werden. Wenn die Betreute ihr Konto in Windeseile platt machen sollte, winkt ein Einwilligungsvorbehalt. Und der macht normalerweise keinen Spaß. MfG Imre |
Zitat:
Wie macht man das eigentlich wenn man größere Anschaffungen tätigen will als Betreute Person? Man kann ja nicht einfach mal so zu IKEA gehen und einen Kleiderschrank kaufen. Bisher wurde immer alles von den Verwandten bezahlt oder aus Spenden. |
Guten Morgen,
Um Mal Zahlen zu nennen, ich bekomme 200€taschengeld im Monat, essen läuft über meine WG( sind so etwa270€/Monat) das reicht für alles was man im Alltag so normal braucht. Für Sachen die einmalig anfallen aber mehr Geld kosten, schreib ich meiner Betreuerin eine E-Mail und sage "hier neuer Drucker Brauch ich, kostet 290€ kann ich mir den Leisten?" Wenn Geld vorhanden ist bekomm ich dann welches auf mein Taschengeld Konto überwiesen und kann davon die Sache einkaufen. Meist muss der Beleg dann zurück an die Betreuerin wegen dem Gericht. Mit freundlichen Grüßen Ela |
Ohne weitere Infos kann man nur spekulieren: ausstehende Schuldentilgung (Raten), um Pfändungen zu vermeiden? Bezahlung von Mietnebenkosten (vor allem, wenn Nachzahlungen erwartet werden, wie das derzeit oft der Fall bei Strom- und Gasabrechnungen erfolgt; damit selbige nicht abgestellt werden. Ansparen, um anstehende Bekleidungskäufe bezahlen zu können?
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ich arbeite mit unseren zu betreuenden immer sehr transparent, meistens erstelle ich für die betreuten mit beginn der betreuung einen haushaltsplan über einnahmen und ausgaben, so dass sie genau wissen welches budget ihnen monatlich nach allen abzügen zur verfügung steht.. darin enthalten ist ebenfalls ein monatlicher ansparpuffer von 50 euro (nach möglichkeit) für sonderausgaben wie jährliche energieversorgerrechnung.. betriebskosten usw..
wird der puffer durch sonderausgaben nicht verbraucht.. so zahle ich dieses als "weihnachtsgeld" aus wenn nun hier in diesem fall der betreute monatl. 1200 zur verfügung hat, 800 euro an haushaltsgeld haben möchte, blieben für laufende kosten wie miete etc. nur 400 übrig.. ich vermute also das die betreuerin abgelehnt hat weil das haushaltsgeld plus die monatlichen ausgaben die monatl. 1200 übersteigen würden.. ich finde transparenz immer sehr wichtig, so entsteht kein groll bei den betreuten wenn man genau erklärt warum wieso und weshalb ;-) kurzum.. dauerhaft 800 euro monatl. erachte ich auch für zu hoch unter den oben genannten punkten.. sollte es sich hier aber um eine einmalige ausnahmesituation handeln (bekleidungsgeld.. geburtstag.. ersatzbeschaffung eines gegenstandes etc.) so hätte die betreuerin dieses aus den vorhandenen 5000 euro bestandsguthaben auszahlen können |
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