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Betreuer und Auszahlung von Geld

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Person A steht unter Betreuung und der Betreuer hat folgende Aufgabenkreise. die Sorge für die Gesundheit der / des Betroffenen ...


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Alt 28.08.2021, 20:42   #1
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Registriert seit: 26.08.2021
Beiträge: 7
Standard Betreuer und Auszahlung von Geld

Person A steht unter Betreuung und der Betreuer hat folgende Aufgabenkreise.

die Sorge für die Gesundheit der / des Betroffenen
die Aufenthaltsbesimmung
die Vermögenssorge
die Regelung der Behördenangelegenheiten

Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.

Person A hat ca 5000€ auf dem Girokonto und bekommt ihr Geld immer per Scheck ausgezahlt. Die Rente beläuft sich auf ca 1200€.

2 mal im Monat bekommt die Betreute Person Geld ausgezahlt. Bei der ersten Auszahlung hat sie um 400€ gebeten und diese auch bekommen. Bei der zweiten Auszahlung hat Person A wieder um 400€ gebeten aber nur 200€ von der Betreuerin bekommen obwohl genug auf dem Konto ist. Die Begründung war das es nicht geht.

Darf die Betreuerin wirklich nicht mehr auszahlen? Wenn ja warum?
Spiderman_ ist offline  
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Alt 29.08.2021, 11:12   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin


Im Prinzip müßte die Betreute das von ihr gewünschte Geld auch erhalten. D.h. die Betreuerin müßte auszahlen.



Möglicherweise sprechen aber Gründe dagegen, wie z.B.

- dass eine größere Zahlung ansteht
- die letzten 400,00 € erst vorgestern ausgezahlt wurden und die nächste anforderung für übermorgen ansteht.

- irgendwas anderes.


Ich würde der Betreuten und der Betreuerin empfehlen, sich mal zusammenzusetzen und Vereinbarungen über die Geldauszahlungen zu treffen. Da sollten dann die Wünsche der Betreuten genauso berücksichtigt werden, wie die grundsätzlichen Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, reguläre Haushaltskosten etc.) und auch, wie sie an ihr Geld kommt (z.B. zweites Konto, Barabhebungen, Schecks o.ä.).


Genauso sollten aber auch die Risiken besprochen werden. Wenn die Betreute ihr Konto in Windeseile platt machen sollte, winkt ein Einwilligungsvorbehalt. Und der macht normalerweise keinen Spaß.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.08.2021, 22:22   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.08.2021
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Im Prinzip müßte die Betreute das von ihr gewünschte Geld auch erhalten. D.h. die Betreuerin müßte auszahlen.



Möglicherweise sprechen aber Gründe dagegen, wie z.B.

- dass eine größere Zahlung ansteht
- die letzten 400,00 € erst vorgestern ausgezahlt wurden und die nächste anforderung für übermorgen ansteht.

- irgendwas anderes.


Ich würde der Betreuten und der Betreuerin empfehlen, sich mal zusammenzusetzen und Vereinbarungen über die Geldauszahlungen zu treffen. Da sollten dann die Wünsche der Betreuten genauso berücksichtigt werden, wie die grundsätzlichen Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, reguläre Haushaltskosten etc.) und auch, wie sie an ihr Geld kommt (z.B. zweites Konto, Barabhebungen, Schecks o.ä.).


Genauso sollten aber auch die Risiken besprochen werden. Wenn die Betreute ihr Konto in Windeseile platt machen sollte, winkt ein Einwilligungsvorbehalt. Und der macht normalerweise keinen Spaß.


MfG
Imre
Die Betreute Person hat Schizophrenie und ist sehr Lustlos was vieles angeht. Sie hat mir zwar erzählt das sie es nicht gut findet aber es vermutlich einfach akzeptiert. Ich sag der Betreuten Person einfach das sie es beim nächsten mal wieder versuchen soll. In der Hoffnung das die Betreuerin dann nach gibt.

Wie macht man das eigentlich wenn man größere Anschaffungen tätigen will als Betreute Person? Man kann ja nicht einfach mal so zu IKEA gehen und einen Kleiderschrank kaufen. Bisher wurde immer alles von den Verwandten bezahlt oder aus Spenden.
Spiderman_ ist offline  
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Alt 30.08.2021, 06:47   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Guten Morgen,

Um Mal Zahlen zu nennen, ich bekomme 200€taschengeld im Monat, essen läuft über meine WG( sind so etwa270€/Monat) das reicht für alles was man im Alltag so normal braucht. Für Sachen die einmalig anfallen aber mehr Geld kosten, schreib ich meiner Betreuerin eine E-Mail und sage "hier neuer Drucker Brauch ich, kostet 290€ kann ich mir den Leisten?" Wenn Geld vorhanden ist bekomm ich dann welches auf mein Taschengeld Konto überwiesen und kann davon die Sache einkaufen. Meist muss der Beleg dann zurück an die Betreuerin wegen dem Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 30.08.2021, 07:40   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Ohne weitere Infos kann man nur spekulieren: ausstehende Schuldentilgung (Raten), um Pfändungen zu vermeiden? Bezahlung von Mietnebenkosten (vor allem, wenn Nachzahlungen erwartet werden, wie das derzeit oft der Fall bei Strom- und Gasabrechnungen erfolgt; damit selbige nicht abgestellt werden. Ansparen, um anstehende Bekleidungskäufe bezahlen zu können?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 03.09.2021, 11:05   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.08.2021
Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
Standard

ich arbeite mit unseren zu betreuenden immer sehr transparent, meistens erstelle ich für die betreuten mit beginn der betreuung einen haushaltsplan über einnahmen und ausgaben, so dass sie genau wissen welches budget ihnen monatlich nach allen abzügen zur verfügung steht.. darin enthalten ist ebenfalls ein monatlicher ansparpuffer von 50 euro (nach möglichkeit) für sonderausgaben wie jährliche energieversorgerrechnung.. betriebskosten usw..


wird der puffer durch sonderausgaben nicht verbraucht.. so zahle ich dieses als "weihnachtsgeld" aus


wenn nun hier in diesem fall der betreute monatl. 1200 zur verfügung hat, 800 euro an haushaltsgeld haben möchte, blieben für laufende kosten wie miete etc. nur 400 übrig.. ich vermute also das die betreuerin abgelehnt hat weil das haushaltsgeld plus die monatlichen ausgaben die monatl. 1200 übersteigen würden..


ich finde transparenz immer sehr wichtig, so entsteht kein groll bei den betreuten wenn man genau erklärt warum wieso und weshalb ;-)


kurzum.. dauerhaft 800 euro monatl. erachte ich auch für zu hoch unter den oben genannten punkten.. sollte es sich hier aber um eine einmalige ausnahmesituation handeln (bekleidungsgeld.. geburtstag.. ersatzbeschaffung eines gegenstandes etc.) so hätte die betreuerin dieses aus den vorhandenen 5000 euro bestandsguthaben auszahlen können
alexandra-whv ist offline  
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Alt 11.09.2021, 07:15   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.08.2021
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von alexandra-whv Beitrag anzeigen
ich arbeite mit unseren zu betreuenden immer sehr transparent, meistens erstelle ich für die betreuten mit beginn der betreuung einen haushaltsplan über einnahmen und ausgaben, so dass sie genau wissen welches budget ihnen monatlich nach allen abzügen zur verfügung steht.. darin enthalten ist ebenfalls ein monatlicher ansparpuffer von 50 euro (nach möglichkeit) für sonderausgaben wie jährliche energieversorgerrechnung.. betriebskosten usw..


wird der puffer durch sonderausgaben nicht verbraucht.. so zahle ich dieses als "weihnachtsgeld" aus


wenn nun hier in diesem fall der betreute monatl. 1200 zur verfügung hat, 800 euro an haushaltsgeld haben möchte, blieben für laufende kosten wie miete etc. nur 400 übrig.. ich vermute also das die betreuerin abgelehnt hat weil das haushaltsgeld plus die monatlichen ausgaben die monatl. 1200 übersteigen würden..


ich finde transparenz immer sehr wichtig, so entsteht kein groll bei den betreuten wenn man genau erklärt warum wieso und weshalb ;-)


kurzum.. dauerhaft 800 euro monatl. erachte ich auch für zu hoch unter den oben genannten punkten.. sollte es sich hier aber um eine einmalige ausnahmesituation handeln (bekleidungsgeld.. geburtstag.. ersatzbeschaffung eines gegenstandes etc.) so hätte die betreuerin dieses aus den vorhandenen 5000 euro bestandsguthaben auszahlen können
Ah verstehe. Das macht natürlich sinn. Danke für die ausführliche Antwort!
Spiderman_ ist offline  
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