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Brauche Hilfe nach Betreuerwechsel

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Hallo, vor 3,5 Jahren wurde mir die vorläufige Betreuung meines geistig behinderten Bruders vom AG Ahrensburg/Schleswig Holstein übertragen. Die bis ...


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Alt 20.09.2021, 13:50   #1
Dorette
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Brauche Hilfe nach Betreuerwechsel

Hallo, vor 3,5 Jahren wurde mir die vorläufige Betreuung meines geistig behinderten Bruders vom AG Ahrensburg/Schleswig Holstein übertragen. Die bis dato Betreuerin, unsere jüngere Schwester, hat arge psychische Probleme und hat unseren Bruder komplett vernachlässigt und auch sehr unfreundlich behandelt. Er musste während ihrer Betreuung viermal die Einrichtung wechseln, weil sie sich immer mit dem Personal überworfen hat - ohne dass irgendein Grund zur Beanstandung vorlag. Unsere jüngere Schwester hat unserem Bruder auch viele Nahrungsmittel vorenthalten, indem sie behauptet hat, er litte an einer Laktoseunverträglichkeit - trotz gegenteiligem ärztlichen Befund! Zudem hat sie ihm kleine Wünsche wie eine TV-Zeitschrift verweigert und zu ihm gesagt "Du stirbst sowieso - was brauchst du da eine Zeitung!"

Nun hatte ich also 3,5 Jahre die ehrenamtliche Betreuung unseres Bruders inne, der in dieser Zeit aufgeblüht ist, auch zugenommen hat und wirklich glücklich war. Jetzt, nach 3,5 Jahren, wurde durch die nächste Instanz (Landgericht Lübeck) unglaublicherweise die Betreuung zurück an unsere jüngste Schwester übertragen, die gegen das AG-Urteil geklagt hatte.

Mein Bruder fleht mich an, dass ich wieder seine Betreuerin sein soll. Die Richterin aus Ahrensburg sagt, es muss erst etwas passieren, damit wir einen Antrag auf erneuten Betreuerwechsel stellen können. Mein Bruder hat solche Angst vor unserer Schwester, dass er widerspruchslos alles macht, was sie will. Zum Beispiel zwingt sie ihn bei sich zu übernachten, obwohl er in der Einrichtung deutlich äußert, dass er das nicht möchte (sie ist ein Messie). In ihrer Gegenwart wagt er aber keinen Widerspruch. Sie lässt ihn in seinen Klamotten bei sich schlafen - nimmt nicht mal einen Schlafanzug mit. Er leidet sehr darunter.

Das heißt, für unsere Schwester bedeutet Betreuung etwas ganz anderes, als eigentlich damit gemeint ist, nämlich sich unseres Bruders zu bemächtigen!

Das ist eine Katastrophe; ich habe immerhin eine Anwältin, aber momentan können wir anscheinend nichts machen. Ich hoffe, etwas Hilfe hier zu finden - das ist doch nicht im Sinne des betreuten hilflosen Behinderten!

Hat jemand vielleicht einen Rat für mich? Danke! Dorette
 
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Alt 20.09.2021, 16:01   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Ja, natürlich erst mal Beschwerde gegen den Betreuerwechsel einlegen. Was sagt denn die örtliche Betreuungsbehörde dazu? Ist die nicht hinzu gezogen werden?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.09.2021, 16:05   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Du schreibst, die Betreuung sei dir vor 3, 5 Jahren übertragen worden. Mit welcher Begründung wurde sie dir übertragen und warum vorläufig? Wer hat seinerzeit den Betreuerwechsel beantragt?
Mit welcher Begründung wurde die Betreuung wieder an deine Schwester übertragen?
Einen Antrag auf Betreuerwechsel kann man grundsätzlich jederzeit stellen. Die Auskunft der Richterin, es müsse erst was passieren, ist nicht korrekt. Natürlich sollte man mögliches belegbare Gründe anführen können. Kann dein Bruder sich vor Gericht dazu äußern?
mimi91 ist offline  
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Alt 22.10.2021, 23:16   #4
Dorette
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verzweifelte Lage

Die Situation ist sehr kompliziert. Wir sind 4 Geschwister, der Betreute ist unser Bruder, zu 100 % geistig behindert. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2003 hat unsere jüngste Schwester D., allein stehend, die Betreuung mit aller Macht für sich beansprucht und uns 2 ältere Schwestern, familiär gebunden, vor allem ich, quasi ausgebootet. Vor 3,5 Jahren hatte sich die gesundheitliche und psychische Situation unseres Bruders so verschlechtert - er hatte unter anderem seit 2003 auf Betreiben der Jüngsten mindestens 5-mal die Einrichtung wechseln müssen -, dass wir älteren Schwestern uns an das zuständige Betreuungsgericht gewendet und einen Betreuerwechsel auf uns beide beantragt haben. Dem wurde auch schnell stattgegeben. Leider mit der Möglichkeit des Widerspruchs, den unsere jüngste Schwester auch sofort eingelegt hat, und einen Anwalt hat sie sich auch genommen. In den 3,5 Jahren ist unser Bruder nach Angaben der Einrichtung richtiggehend aufgeblüht, fröhlich geworden, hat an Gewicht zugelegt. Unsere jüngste Schwester hat ihm nämlich auch noch zahlreiche Krankheiten attestiert und ihm Lebensmittel vorenthalten, obwohl das gar keinen Grund hatte. Nach diesen 3,5 Jahren kam die Katastrophe. Der zuständige Richter Bitte keine Klarnamen am Landgericht hat nur den Angaben des Anwalts der Jüngsten folgend (ohne die Verfahrenspflegerin zu unterrichten) Ende Juni 2021 den Beschluss erlassen, dass unserer jüngsten Schwester die Betreuung ohne Grund entzogen worden ist. Seitdem geht es gesundheitlich mit unserem Bruder abwärts, da er Angst vor unserer jüngsten Schwester hat. Im August gab es eine Anhörung mit der Richterin vom Betreuungsgericht , wo sie sagte, dass sie nichts machen kann, solang keine neuen Gründe für einen erneuten Betreuungswechsel vorlägen. Inzwischen gibt es zahlreiche neue Gründe. Zum Beispiel hat unsere Schwester unseren Bruder gezwungen, bei ihr zu Haus zu übernachten, obwohl er das absolut ablehnt. Es ist schmutzig bei ihr und sie behandelt ihn schlecht, wenn keine Zeugen da sind. Sie hat auch vor, ihn wieder die Einrichtung wechseln zu lassen. Sie randalierte in der Einrichtung, als er sich beim nächsten Mal weigerte, sein Zimmer zu verlassen, als sie ihn wieder abholen wollte. Ich weiß, das klingt unglaublich, aber es ist so - und das Gericht tut nichts! Ich habe schon zweimal der Richterin geschrieben und einen erneuten Betreuerwechsel beantragt, weil mein Bruder das wünscht, habe auch einen neutralen Betreuer vorgeschlagen - keine Reaktion! Zum Glück hat jetzt die zuständige Hausärztin sich eingeschaltet, die auch entsetzt ist, wie die Situation unserem Bruder zusetzt, und ich kann nur hoffen, dass die Richterin sich endlich entschließt, aktiv zu werden. Bisher war ihr Argument: "Dann wird Frau D. wieder Klage einreichen!" Aber das kann doch kein Argument sein, wenn ein hilfloser Behinderter sich so unglücklich fühlt! Unsere älteste Schwester ist nach der Anhörung im August zusammengebrochen und hat sich zurückgezogen, aber ich möchte gerne erreichen, dass unser Bruder, der demnächst 69 Jahre wird, sein restliches Leben in Frieden und nach seinem Wunsch verbringen kann. Ich bin ziemlich verzweifelt von der Situation und über dieses Betreuungsgericht! Bitte entschuldigt den langen Beitrag!
 
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Alt 22.10.2021, 23:56   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von Dorette Beitrag anzeigen
hat nur den Angaben des Anwalts der Jüngsten folgend (ohne die Verfahrenspflegerin zu unterrichten) Ende Juni 2021 den Beschluss erlassen, dass unserer jüngsten Schwester die Betreuung ohne Grund entzogen worden ist.
Sie hat die Betreuung erhalten, sie wurde ihr nicht entzogen, richtig?


Da hat m. E. der Verfahrenspfleger komplett gepennt. Die unterlassene Beteiligung des Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren ist ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör. Spätestens die Verfassungsbeschwerde hätte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Aussicht auf Erfolg gehabt. Aber gut, der Zug ist nun leider abgefahren.


Übrigens ist die Nennung von Namen von Richtern in der Öffentlichkeit kein guter Ton.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 23.10.2021, 07:26   #6
Dorette
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nennung von Namen

Zitat: "Übrigens ist die Nennung von Namen von Richtern in der Öffentlichkeit kein guter Ton."

Dann bitte ich um Entschuldigung und darum, dass mein Beitrag vom Administrator gelöscht wird!
 
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Alt 23.10.2021, 09:18   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe schon zweimal der Richterin geschrieben und einen erneuten Betreuerwechsel beantragt, weil mein Bruder das wünscht, habe auch einen neutralen Betreuer vorgeschlagen - keine Reaktion!
Mir ist jetzt nicht klar ob du (noch oder evtl. wieder) als Verfahrensbeteiligte giltst.

"Aussenstehende" können keine Anträge stellen. Pichilemu hat bereits einen wichtigen Verfahrensfehler benannt. Ein Antrag auf Betreuerwechsel der von deinem Bruder unterschrieben wurde kann nicht einfach übergangen werden. Allerdings käme es im Ergebnis auf seine Stellungnahme bei Anhörung an.
Ob diese dann im Beisein der ungeliebten Schwester stattfinden würde lässt sich nicht vorhersagen.

In dieser Betreuung scheint einiges schief gelaufen zu sein. Wenn du hier für Klärung sorgen willst dann besorge deinem Bruder einen Anwalt der die schief gelaufenen Dinge richtig stellen könnte.

PS: Beiträge die sozusagen ohne Punkt, Komma und vor allem Absätze "runtergeschrieben" werden erschweren das Lesen ungemein- von daher auch die evtl. mangelnde Resonanz auf deinen Beitrag.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.10.2021, 13:09   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
Standard

Ich habe auch so einen ähnlichen Fall, in dem eine Betreuerin vom Gericht für meine Stiefmutter (ist dement und nicht mehr geschäftsfähig und ich bin Alleinerbe) bestimmt wurde wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen mir und einem anderen Bevollmächtigten (ehemaliger Nachbar), dem seine Vollmacht schon lange widerrufen wurde und am Betreuungsverfahren somit nicht beteiligt ist. Meine Stiefmutter möchte auch, dass ich die Betreuung übernehme. Habe nun Beschwerde beim Landgericht eingereicht mit dem Hinweis des Beschluss Az. XII ZB 521/17, Az. XII ZB 206/13 des Bundesgerichtshof (BGH), der auf folgendes hingewiesen hat: …es ist gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Ein solcher Vorschlag erfordert weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden.
Der BHG hat in vielen weiteren Beschlüsse auch darauf hingewiesen.
Das Betreuungsrecht wird gerade reformiert und den betroffenen wird mehr Gehör verschafft. Dies befindet sich gerade in der Übergangsphase und tritt 2023 in Kraft.

Vielleicht hilft das weiter.

Geändert von WolfgangW (25.10.2021 um 13:28 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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