Dies ist ein Beitrag zum Thema Unstimmigkeiten wegen Wohnungsauflösung von betreuter Mutter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Inzwischen bin ich durch ihre Aussagen verwirrt.
Völlig unnötig Warte in Ruhe die schriftlichen Ergebnisse ab.
Ich hatte bereits ...
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25.09.2021, 10:21 | #21 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich hatte bereits beschrieben, dass die Kosten der Wohnungsräumung tatsächlich bei dem vorhandenen Vermögen als Verschwendung angesehen werden können. Das betrifft aber nicht den Hauptantrag. Gegen diese Ablehnung hätte die Betreuerin in Widerspruch gehen müssen. Derartige Anträge stellt jeder bei Verstand schriftlich, einen Widerspruch sowieso.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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