Dies ist ein Beitrag zum Thema Unstimmigkeiten wegen Wohnungsauflösung von betreuter Mutter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forum
ich habe während ich auf die Freischaltung wartete, die SuFu genutzt wie verrückt, konnte aber keine Anwort zu ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
22.09.2021, 12:10 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 11
|
Unstimmigkeiten wegen Wohnungsauflösung von betreuter Mutter
Hallo Forum
ich habe während ich auf die Freischaltung wartete, die SuFu genutzt wie verrückt, konnte aber keine Anwort zu meiner Frage finden. Dann versuche ich mal, den Fall kurz und verständlich dar zu legen: Betreute lebt seit etwas mehr als einem Jahr in Pflegeeinrichtung. Betreuerin hat Anfang des Jahres ehrenamtlich die gerichtliche Betreuung meiner Mutter von mir übernommen (ich wurde nach Antrag aus wichtigem Grund nach 1 Jahr aus der Betreuung entlassen). Betreuung umfasst Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt, Wohnung, Recht, Antrag und Behörde. Betreute hat bis jetzt an ihrer Wohnung festgehalten da sie die Hoffnung nicht aufgibt, dorthin zurück zu kehren. Aktuell ist es gesundheitlich für sie nach wie vor nicht möglich, sich allein zu versorgen. Nun ist Vermögen aufgebraucht, Miete wird logischerweise durch Sozialamt nicht gezahlt, nur der Diff-Betrag zu den Heimkosten. Wohnungskündigung greift zum 30.09. Umzugsfirma, Klärung was sie alles behalten will, jede Kommunikation hing an mir. Montag war Termin mit Umzugsfirma, Angebot ging an Betreuerin. Festgestellt, dass es nicht bezahlbar ist. Sozialamt zahlt es laut Betreuerin nicht, da Eigenverschulden. Wohnung hätte eher gekündigt werden müssen (was Betreute nicht wollte). Wurde durch Betreuerin telefonisch mit dem zuständigen SA geklärt. Daraufhin wendete sie die Betreuerin an mich: ihr müsst das jetzt irgendwie hinkriegen. Die Wohnung muss bis 30.09. leer sein. Die Auflösung sei nicht ihre Aufgabe. Sie will sich wohl Freitag um einen Container kümmern. Das ist alles. Wir können das nicht. Voll berufstätig, kaputte Hand, Kinder. Ort der Wohnung ist 50 km weit weg. Heimunterbringung hier in der unmittelbaren Umgebung. Heute früh mit Rechtspfleger telefoniert, Fall geschildert. Seine Aussage: natürlich ist es für ein Ehrenamt ein Riesenaufwand. Dennoch darf sie es nicht abwälzen. Sie hat die Sorge für die Wohnungsangelegenheiten. Also muss sie sich kümmern. Wenn ihr das zu viel ist, muss sie das Amt abgeben (bisschen spät jetzt wo das Kind im Brunnen ist....) Ich muss mich laut Betreuerin darum kümmern, dass die Gegenstände, die sie im Heim haben will, dorthin kommen. Ich hab aber weder Zeit noch Möglichkeit, das zu bewerkstelligen. Wie soll ich ein Sofa aus dem 4. Stock nach unten kriegen. Ich hab auch keine Leute, die mir helfen können. Jetzt sagt sie, sie lässt es in die Zwangsräumung laufen, die Kosten krieg ich dann aufgedrückt. So. Und nun brauche ich bitte Euer Wissen dazu. Ich hab doch nicht um die Entlassung aus der Betreuung gebeten, um nachher doch allein mit allem da zu stehen. Handelt sie noch zum Wohl ihrer Klientin? Wohl nicht. Was MUSS sie? Ich kann definitiv die Auflösung nicht wuppen. Nicht jetzt, nicht in 8 Wochen, gar nicht. Der Betreuerin habe ich jetzt nur noch gesagt, sie möchte das bitte mit Mutter, Gericht und Betreuungsverein klären. Ich bin da raus, wie ich es auch von Anfang an kommuniziert hatte. Ich gab die Betreuung ab, da ich eben nicht vollumfänglich zum Wohl meiner Mutter handeln kann, weil ich selber (auch jüngere) Kinder habe, LG und ich berufstätig sind und es dadurch nicht möglich ist. Danke. |
22.09.2021, 12:27 | #2 | ||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Du schreibst, sie wäre Angestellte eines Betreuungsvereins? Ich rate dir ernsthaft alles was sie meint nicht zu müssen oder zu wollen dem Vorstand des Betreuungsvereins sowie dem Betreuungsgericht schriftlich mitzuteilen und um adäquate Abhilfe zu bitten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||||||
22.09.2021, 12:34 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 11
|
Ob sie dort angestellt ist, weiß ich nicht. Sie kommt über den Verein. Macht es aber eben ehrenamtlich.
Ob das mit einem Angestelltenverhältnis einhergeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Den Geschäftsführer des Vereins erreiche ich erst am Freitag. Dort hatte ich heute früh direkt angerufen. Aber deine Antwort beruhigt mich. Natürlich nicht, was das für meine Mutter bedeutet, jedoch dass mich rechtlich niemand belangen kann. Ohjeeihjee. Das wird was werden....... |
22.09.2021, 12:51 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Auweih, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, dass sie von dem Betreuungsverein nur mit- angeleitet wird.
Dann bliebe tatsächlich nur eine Beschwerde beim Betreuungsgericht übrig oder zunächst ein Gespräch mit der zuständigen Betreuungsbehörde. Die werden ja bei den Betreuervorschlägen nach der Eignung desjenigen befragt. Die scheint mir hier deutlich nicht gegeben. Schildere dort auf jeden Fall dein Problem. Die Betreungsbehörde sollte sich problemlos über die Stadtverwaltung ausfindig machen lassen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.09.2021, 13:09 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 11
|
Am Freitag telefoniere ich mit dem Geschäftsführer des Betreuungsvereins über den sie kommt.
Und dann werde ich das Ganze wohl auch schriftlich an das Betreuungsgericht geben. Ich danke dir ! |
22.09.2021, 16:00 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Ich hatte geschrieben, dass du dich möglichst umgehend auch mit der Betreuungsbehörde in Verbindung setzen solltest.
Das ist nicht dieselbe Stelle. Die Betreuungsbehörde hat andere Funktionen wie das Betreuungsgericht. Die Betreuungsbehörde könnte die Betreuerin z.B. sofort anrufen, über ihre Tätigkeit aufklären/beraten und bitten umgehend tätig zu werden damit der Schaden (auch für die Betreuerin) vielleicht doch nicht allzu gross wird. Beim Betreuungsgericht dauert es allgemein nämlich etwas länger mit den Aktivitäten. Da wird deine Beschwerde zunächst der Betreuerin zugesandt mit der Bitte um Stellungnahme, die wird abgewartet und dann evtl. eine Weisung erteilt. Das dauert also alles deutlich länger. Bis dahin ist Ende September auf jeden Fall lange vorbei.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.09.2021, 16:12 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 11
|
Möglichst umgehend klappt hier nicht. Im Verein kriege ich erst am Freitag jemanden.
Nun versuche ich gerade die entsprechende Behörde zu finden, aber da scheinen Telefonnummern nicht richtig zu sein..... Ich bleibe aber dran. Edit: ich habe die entsprechende Behörde gefunden, morgen Vormittag ist da wieder jemand Geändert von Sumsel (22.09.2021 um 17:30 Uhr) |
22.09.2021, 19:20 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 11
|
@michaela mohr:
Das Schonvermögen von 5000 Euro hat die Betreuerin ebenfalls leer laufen lassen. Ihre Aussage, solange da 5000 Euro auf dem Konto sind zahlt das Sozialamt nichts zu den Heimkosten. Nun lese ich in Beiträgen hier, dass sie das Schonvermögen hätte sichern müssen. Bis auf 800 Euro hat meine Mutter nun nichts mehr. Kann die Betreuerin haftbar gemacht werden? Ich bin so froh, wenn ich morgen die Behörde an der Strippe habe. |
22.09.2021, 21:29 | #9 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
|
Moin moin
Zitat:
Auch das ist das Problem der Betreuerin. Oder wahrscheinlich eher das Problem ihrer Nachfolgerin: Ab dem Erreichen der Grenze des Schonvermögens hätten die Heimkosten nicht mehr überwiesen werden müssen, weil ab dann das Sozialamt zuständig ist. Sofern vorher ein Antrag gestellt wurde. Kein rechtzeitig Antrag gestellt - dann ist es das Problem der Betreuerin (Grüße an die Versicherung...) Wenn doch rechtzeitig ein Antrag gestellt wurde und das Sozialamt hat eine falsche Auskunft erteilt, dann muss eine Forderung gegen das Sozialamt gestellt werden. Dass sollte die Betreuerin bzw. die Nachfolge besser Fachanwälten überlassen. Das ist aber alles nicht Dein Job. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
23.09.2021, 08:00 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 11
|
Antrag viel zu spät gestellt wegen scheinbarer Unwissenheit der Betreuerin über Schonvermögen.
Ihre Aussage mir ggü war immer, solange da über 2000 Euro auf dem Konto sind, brauche ich keinen Antrag stellen. Erst, wenn die Heimkosten nicht mehr gedeckt sind bearbeiten die den Antrag. Also ihr Problem. Dass es nicht meines ist, ist mir bewusst. Ich möchte heute halbwegs wissend in das Gespräch mit der Behörde gehen. Die dann hoffentlich schnell handeln.... Die Betreuerin braucht dringend Hilfe. |
Lesezeichen |
|
|