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Elara 24.09.2021 06:55

Einrichtung und Betreuerin sehr nahe, Beschwerde über Einrichtung
 
Hallo,

bisher hatte ich nie Probleme mit meiner Betreuerin. Jetzt ist eine Situation gekommen wo das anders sein könnte. Ich wohne seit 1,5 Jahren in einer betreuten WG, dort sind Unstimmigkeiten aufgetreten (Leiterin möchte nicht dass ich in die Klinik gehe, weil sie dann kein Betreuungsgeld für mich bekommt). Ich habe alles an Unstimmigkeiten zusammengefasst und meinem Vater weiter gegeben weil ich nicht mehr wusste wie weiter machen. Mein Vater hat nun alles meiner Betreuerin weiter gegeben die aber der Einrichtung sehr nahe ist. Meine Angst ist dass sie alles ungefiltert an die Einrichtung weiter gibt und ich einen Backleash von der Einrichtung bekomme....

In wie weit ist eine Betreuerin verpflichtet ihr zugekommene Informationen nicht einfach anderen weiter zu geben?

Mit freundlichen Grüßen
Ela

michaela mohr 24.09.2021 07:59

Hallo Ela:winke: das ist eine schwierige Frage die sich ehrlicherweise gar nicht wirklich beantworten lässt. "Verpflichtet" die Post von dir im Original an die Einrichtung weiterzugeben ist die Betreuerin sicher nicht. Aber........ um das/dein Problem zu lösen muss sie es der Einrichtung gegenüber natürlich ansprechen.


Was heisst in diesem Zusammenhang...."der Einrichtung sehr nahe ist"?
Vielleicht wäre es ganz gut die Betreuerin anzurufen und sie auf jeden Fall zu bitten dein Schreiben nicht in dieser Form der Einrichtung vorzulegen. So wie du sie ansonsten beschreibst habt ihr ja ein gutes Verhältnis miteinander.Du solltest erst einmal versuchen der Betreuerin deine Beweggründe in die Klinik zu wollen nahe zu bringen, vielleicht könnte dein Vater dich in dem Gespräch unterstützen?

Einwilligungsvorbehalt 24.09.2021 11:34

Wenn die Betreuerin der Einrichtung wirklich sehr nah steht, dann könnte das zu nah sein, denn:

"Wer zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden." (§ 1897 Abs. 3 BGB)

Der geschilderte Sachverhalt deutet darauf hin, dass es hier genau zu dem Problem kommt, dass die Gesetzgeberin vermeiden wollte.

Die Betreuerin hätte vermutlich gar nicht bestellt werden dürfen. Du könntest einen Wunsch auf Betreuerwechsel äußern, der mit dem auch nur möglichen Interessenkonflikt gut begründet wäre.

Frankreichfahrer 24.09.2021 15:03

Hallo,
du bestimmst, was deine Betreuerin an Informationen über dich weiterleiten darf.
Wenn eine Schweigepflichtsentbindung deinerseits vorliegt, müsstest du diese kurz und knapp schriftlich widerrufen.

Einwilligungsvorbehalt 24.09.2021 15:20

Ein Betreuer braucht keine Schweigepflichtentbindung, um im Rahmen seiner Aufgabenkreise mit jemand anderem über den Betreuten zu sprechen.

Natürlich geht bei allen Entscheidungen der freie Wille des Betreuten vor. Aber wenn der Betreuer mit AK Gesundheit mit der Krankenkasse reden muss, der Betreute Krankenkassen aber doof findet und das Gespräch nicht will, dann wird der Betreuer wohl trotzdem mit der Krankenkasse reden.

Frankreichfahrer 24.09.2021 16:36

Ist das Thema hier ein anstehendes Gespräch mit der Krankenkasse?
Da habe ich dies wohl überlesen...
ich berufe mich eher auf die Schweigepflichtsentbindung des Betreuten für den Kostenträger gegenüber der Einrichtung, die den Informationsaustausch persönlicher Informationen regelt.
Der Sachverhalt ist doch der drohende Verlust von Einnahmen der Einrichtung und daraus resultierenden Unstimmigkeiten.

michaela mohr 25.09.2021 10:14

Zitat:

Die Betreuerin hätte vermutlich gar nicht bestellt werden dürfen. Du könntest einen Wunsch auf Betreuerwechsel äußern, der mit dem auch nur möglichen Interessenkonflikt gut begründet wäre.
Darum geht es hier nicht, schau dir mal die früheren Beiträge von Elara dazu an.
Zitat:

Ist das Thema hier ein anstehendes Gespräch mit der Krankenkasse?
Es geht nicht um ein Gespräch mit der KK sondern der Heimleitung/ Bereichsleitung wg. der evtl. Notwendigkeit eines Klinikaufenthaltes wenn ich das richtig verstanden habe. Elara wohnt in einer WG.

Elara 25.09.2021 10:24

Hallo,

ja es geht um eine Gespräch mit der WG Leitung nachdem diese fordert dass ich die Betreuungskosten(1800€/Monat) selbst zahle wenn ich in die Klinik gehe. Ich war vor kurzem 6 Wochen in der Klinik(Ärztin sah notwendigkeit, WG Leitung nicht...) und eigentlich ist ein nächster Aufenthalt in 3 Monaten geplant um an den Themen weiter zu arbeiten und meine (chronische) Suizidalität weiter zu senken.

Betreuerwechsel kommt für mich nicht in Frage, da ich mit meiner Betreuerin sehr gut zurecht komme.

Zu dem Thema hier, mein Vater hat recht wie mir klar geworden ist, man kann nichts ändern ohne drüber zu reden was schief läuft.

Mit freundlichen Grüßen
Ela


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