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Berufsbetreuer bekommt nur 2 Stunden monatlich bezahlt vom Gericht?

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Hallo, mein Sohn wird seit 3 Jahren von einem Berufsbetreuer betreut wo einiges den Bach runtergeht. Hab jetzt mal gegoogelt, ...


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Alt 24.09.2021, 20:19   #1
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard Berufsbetreuer bekommt nur 2 Stunden monatlich bezahlt vom Gericht?

Hallo,


mein Sohn wird seit 3 Jahren von einem Berufsbetreuer betreut wo einiges den Bach runtergeht. Hab jetzt mal gegoogelt, danach bekommt er nur 2 Stunden monatlich bezahlt vom Gericht. Weiß nicht ob das so stimmt.
Wenn was ist wen ruft der Sohn an, mich. Habe einen unabhängigen Teilhabeberater der mich unterstützt. EUTB für den Kreis hier und mehr Arbeit als vorher da der BB das ursprünglich gemacht hat um von seinem damaligen Arbeitgeber wegzugehen. Da ist er aber immer noch stundenweise wegen der sozialen Absicherung.
Er läßt den Sohn oft im Regen stehen und schreibt mir, daß ist nicht seine Aufgabe. Z.b. kauft der Bezugsbetreuer für ihm teure Technik von dem Geld des Sohnes wo er nicht mit klarkommt. Ein Teil im Wert von 400€ steht bei uns im Keller, Nicht verkaufbar weil so viel fehlt, hat der Sohn verschlampt. Jetzt wieder eine teure Playstation und Spiele wo er nicht klar kommt da in der Wohnheim kein Internetanschluß. Hat der Bezugsbetreuer über die Zeitung annonciert, kein Käufer hat sich gemeldet. Sohn hatte jemanden der interessiert war. Bin ich mit ihm hin und weit unter Wert verkauft. Sohn wollte das Teil nicht mehr, war zu schwer für ihn. Ich bin 75 und warte auf eine OP. Schaff das nur unter großen Schmerzen teilweise. Im Wohnheim hat Bezugsbetreuer 3 Wochen Urlaub. 11 Personen in einer Gruppe und 1 Kraft. Da hat keiner Zeit. Habe am 07.10.21 den OP Termin und bin kräftemäßig ziemlich am Ende. Knie OP letztes Jahr, Sehne gerissen, wird jetzt gemacht. Schmerzt aber höllisch. BB schickt Sohn sms heute zum Zahnarzt der hat aber geschlossen. Schick ihm Nachrichten keine Antwort. Ruf Sohn an der bekam heute Besuch von meiner Schwester. Sag im Wohnheim Bescheid Termin am Montag wahrnehmen.


Ich wollte das nicht nicht freiwillig abgeben, neue Wohnheimleitung wollte Sohn nach über 30 Jahren den Heimvertrag kündigen oder BB. Da hab ich dann ja gesagt. Das ist die 3te Heimleitung die ich kennenlerne, und die schlechteste.

Kassieren Assistenzleistungen vom Kostenträger aber werden nicht ausgeführt. Nur das Geld muß stimmen. Der Mensch zählt nicht. Mein Sohn will absolut keine Veränderungen. 100 % behindert, bekommt EU Rente, Minderbegabung, chronische schizophrene Psychose.
Meine Frage: ist das alles normal heute? Überall kein Personal, aber Geld muß stimmen bei den Einrichtungen. Der Mensch ist zweitrangig?


Gruß Doro
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Doro ist offline  
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Alt 24.09.2021, 20:50   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Im Prinzip ist es so, dass für die Betreuung eines mittellosen Menschen in einem Heim wei Stunden pro Monat bezahlt werden.

So war es bis zur letzten Änderung der Vergütung vor zwei Jahren.
Die Vergütung wurde dann etwa um einen Inflationsausgleich angehoben und von einer stundenbasierten Bezahlung auf einen Festpreis (102,00 € ab dem 25. Monat) ohne Stundengrundlage umgestellt.


Hier ist eine Tabelle dazu:

https://www.buzer.de/gesetz/512/a224792.htm


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.09.2021, 00:26   #3
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard Hallo Imre

wir sind ja nicht unsterblich. Ich finde es sehr wenig 2 Stunden pro Monat für einen Menschen mit den Einschränkungen die mein Sohn hat.
Ich möchte meinen Sohn gut versorgt wissen, falls wir mal nicht mehr da sind. Dafür haben wir ein Behindertentestament gemacht., das deckt ja nur das Finanzielle ab. Aber 2 Stunden das reicht ja hinten und vorne nicht. Haben wir Möglichkeiten das zu ändern?



Bin mir nicht sicher ob es eine ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer überhaupt macht. Aus der Familie ist auch keiner bereit. Die Betreuung meines Sohnes ist ja nicht einfach. Mehrfach psychiatrische Aufenthalte in Kliniken. Bei der letzten war ich die einzigste, die mit dem Arzt geredet hat. Der Betreuer arbeitet da, der war raus. Aber auch die Vertretung ist nicht da gewesen.
Gab mal kurz am Anfang einen anderen BB der hat nicht auf die Uhr geschaut bei seiner Arbeit, hat mich sogar angerufen wenn was war. Der hat dann seine Betreuten alle verteilt. Der arbeitet jetzt als Sozialarbeiter in einem Altenpflegeheim.


Gruß Doro
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Alt 25.09.2021, 03:04   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Geht es hier eigentlich um den Berufsbetreuer oder doch eher um den Bezugsbetreuer der Einrichtung? Hier scheint irgendwie beides durcheinander geworfen zu sein.
Pichilemu ist offline  
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Alt 25.09.2021, 10:26   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
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Es geht um beides, da der rechtliche Betreuer vieles an den Bezugsbetreuer delegiert. Kann er ja, aber sollte doch auch etwas Zeit für den zu Betreuenden haben und das im Auge behalten. Mein Sohn arbeitet in der WfB, da verdient man so etwas um 100 € im Monat.
Ist das jetzt klarer? Aber darum gehts eigenlich nicht!
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Doro ist offline  
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Alt 25.09.2021, 11:08   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Doro bei allem Respekt vor dir und deiner Sorgen um deinen Sohn aber diese Beschwerden über- wechselweise- den Bezugsbetreuer und/oder en rechtlichen Betreuer haben wir hier jetzt zum 100sten Mal.
Eltern sind Eltern und wollen ihr Kind natürlich über den eigenen Tod hinaus möglichst gut abgesichert sehen, ob behindert oder nicht. Das ist menschlich absolut nachvollziehbar...... aber entspricht nicht der gesellschaftlichen Realität.



Wenn du "deinen Stil" der Fürsorge für deinen Sohn 1:1 nach deinem Tod in derselben Art fortgesetzt haben möchtest wird dir nichts anderes übrig bleiben wie privat jemand zu suchen der diese Aufgabe und dein Verständnis davon fortsetzt.


Deine Forderungen nach einer fast 1:1 Betreuung für deinen Sohn sich verständlich aber egal wie oft du das noch beklagen wirst einfach nicht umsetzbar.


Das Folgende würde mir als Mutter in diesem Zusammenhang übrigens schwer zu denken geben:
Zitat:
Ich wollte das nicht nicht freiwillig abgeben, neue Wohnheimleitung wollte Sohn nach über 30 Jahren den Heimvertrag kündigen oder BB. Da hab ich dann ja gesagt. Das ist die 3te Heimleitung die ich kennenlerne, und die schlechteste.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.09.2021, 11:16   #7
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Man kann sich jetzt streiten ob zwei Stunden pro Monat ausreichen oder ob das nicht doch eher ein Hungerlohn ist. Die rechtliche Betreuung ist aber keine pflegerische Betreuung, es ist nicht Aufgabe des Berufsbetreuers ins Wohnheim zu kommen und dem Betreuten das Zimmer hübsch zu dekorieren (salopp gesagt).


Der Bezugsbetreuer im Heim ist aber, nach der Beschreibung, komplett unfähig. Dem Betreuten Sachen zu kaufen die er kognitiv nicht bedienen kann oder die Internet benötigen wenn es im Heim kein Internet gibt ist schlicht und ergreifend Verschwendung seines hart erarbeiteten Taschengeldes. Es ist gerade nicht Aufgabe des Bezugsbetreuers zu jedem Wunsch des Betreuten Ja und Amen zu sagen, die Wünsche müssen auch objektiv erfüllbar sien. Wenn das Heim es nicht hinbekommt einen vernünftigen Bezugsbetreuer einzusetzen der seinen Job macht bleibt als letzte Konsequenz nur ein Heimwechsel. Und das ist Aufgabe des rechtlichen Betreuers, entweder auf das Heim Druck auszuüben oder wenn das nicht fruchtet ein neues Heim für den Betreuten zu finden.


Übrigens, das hier:



Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Ich wollte das nicht nicht freiwillig abgeben, neue Wohnheimleitung wollte Sohn nach über 30 Jahren den Heimvertrag kündigen oder BB. Da hab ich dann ja gesagt.

wäre offensichtlich rechtswidrig gewesen. Ein Heim kann nicht durch Drohung einer Kündigung die Einrichtung einer Berufsbetreuung erzwingen. Wobei eine Kündigung hier fast schon das kleinere Übel wäre, bei den Zuständen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 25.09.2021, 14:08   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
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zu Michaelas Meinung in Klammern, da war ich nicht die einzigste Mutter die die loswerden wollte auf Kosten des Kindes. Gibt mir überhaupt nicht zu denken. Außerdem such ich keine 1:1 Betreuung für meinen Sohn. Ich weiß schon was geht und was nicht geht. Es hat mir schon mal jemand hier geholfen, den Namen nenn ich nicht. Und zum 100ten Mal beklag ich mich hier sicher nicht oder wird das schon mitgezählt! Die Heimleitung ist eine Rußland-Deutsche, glaub Ukraine. Dann lies mal wie da mit Behinderten Menschen umgegangen wird. Inklusion wird nur sehr zöglicherlich umgesetzt, wenn überhaupt!



Mfg Doro
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Geändert von Doro (25.09.2021 um 15:13 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 25.09.2021, 14:17   #9
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
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jetzt zum zweiten Kommentar,


ja das hätte ich rechtlich anfechten können weiß ich. Nur der Sohn hat das ja alles mitgekriegt und wollte nicht mehr in der 1. Einrichtung bleiben, die 2. Einrichtung gleicher Träger wollte er lieber.
Daher habs ichs aufgegeben. Schade nur, daß die Betreuer so unterschiedlich sind. Der erste war durchaus besser als der zweite, der sogar auf die Uhr schaut wenn dann mal ein Gespräch stattfindet und sagt, das bekomm ich nicht bezahlt.

Mehr schreib ich nicht weil ich das Gefühl habe hier versteht es keiner. Steckt mal in meiner Haut, dann wißt ihr wovon ich rede.


Mfg Doro
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Doro ist offline  
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Alt 25.09.2021, 20:54   #10
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Benutzerbild von Doro73
 
Registriert seit: 16.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Es geht um beides, da der rechtliche Betreuer vieles an den Bezugsbetreuer delegiert. Kann er ja, aber sollte doch auch etwas Zeit für den zu Betreuenden haben und das im Auge behalten. Mein Sohn arbeitet in der WfB, da verdient man so etwas um 100 € im Monat.
Ist das jetzt klarer? Aber darum gehts eigenlich nicht!
Berufsbetreuer sollten einmal monatlich ihren Betreuten aufsuchen. Wenn darüber hinaus „private Betreuung“ gewünscht und dies finanziell gewährt ist, hat der Betreuer lediglich die Aufgabe jemanden zu organisieren.

Angehörige hätten sehr gerne, das der gesetzliche Betreuer öfters vorbei kommt, was jedoch sehr selten möglich ist.

Was die Aufgaben in einer Einrichtung bezüglich der Bezugspflege sind, sollte im QM- Buch der Einrichtung aufgeführt sein. Da steht nicht unbedingt bei , z.B das einkaufen drin. Das müsste ebenso der Betreuer organisieren, welches man in Verbindung mit der „privaten Betreuung“ bringen kann.

Ich habe vollstes Verständnis, das Angehörige für ihren Schützling nur das Beste wollen.
Doro73 ist offline  
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