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Hat jemand es schon mal geschafft, einen Betreuer loszuwerden bzw. auszuwechseln?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hat jemand es schon mal geschafft, einen Betreuer loszuwerden bzw. auszuwechseln? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hat jemand von euch es schon mal geschafft, einen Betreuer loszuwerden bzw. auszuwechseln? Wenn ja, wie?...


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Alt 28.10.2021, 00:57   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2021
Beiträge: 9
Standard Hat jemand es schon mal geschafft, einen Betreuer loszuwerden bzw. auszuwechseln?

Hat jemand von euch es schon mal geschafft, einen Betreuer loszuwerden bzw. auszuwechseln? Wenn ja, wie?
Nudeln123 ist offline  
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Alt 28.10.2021, 06:36   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hi,

Ich selbst noch nicht da ich zufrieden mit meiner Betreuerin bin. Jedoch hat meine eine Mitbewohnerin einen anderen Betreuer gewünsch und bekommen. Sie hat dafür einen Brief ans Gericht geschrieben wo der Wunsch und eine kurze Begründung drin stand. Dann kamen einige Leute zu uns in die WG und am Ende hatte sie einen anderen Betreuer.

Mit freundlichen Grüßen

Ela
Elara ist offline  
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Alt 28.10.2021, 07:52   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Deine Frage ist derart unbestimmt und allgemein gehalten so das eine Antwort schwer fällt. Schau vielleicht mal hier danach selbst nach
https://www.reguvis.de/betreuung/wik..._der_Betreuung

Genauso allgemein wie du gefragt hast antworte ich dazu trotzdem mal: natürlich können Betreuungen aufgehoben oder beendet werden. Das geschieht dann, wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.10.2021, 14:10   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2021
Beiträge: 9
Standard

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Hi,

Ich selbst noch nicht da ich zufrieden mit meiner Betreuerin bin. Jedoch hat meine eine Mitbewohnerin einen anderen Betreuer gewünsch und bekommen. Sie hat dafür einen Brief ans Gericht geschrieben wo der Wunsch und eine kurze Begründung drin stand. Dann kamen einige Leute zu uns in die WG und am Ende hatte sie einen anderen Betreuer.

Mit freundlichen Grüßen

Ela
Danke für deine Antwort. Hat sie den Betreuer durch eine bekannte Person ersetzt, die es ehrenamtlich macht, oder durch einen anderen Berufsbetreuer?
Nudeln123 ist offline  
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Alt 28.10.2021, 16:13   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,788
Standard

Spielt das wirklich eine Rolle? Meist läuft der Betreuerwechsel in die andere Richtung: vom Ehrenamtler zum Berufsbetreuer, weil ersterer es nicht auf die Kette gekriegt hat. Nur bei weniger als 10 % in Richtung Ehrenamt. Was noch mal beweist, dass das ein Auslaufmodell ist.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 01.01.2022, 02:04   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Wie man es schafft den Betreuer los zu werden.

Hallo
Als ich mal meine Betreuerin los werden mußte.( Sie hat 6000 Euro Schulden gemacht, meine Ratenzahlungen, Rechnungen nicht bezahlt und auch Briefe nur zögerlich, immer mit 4 Wochen Verspätung, so daß ich viel Ärger hatte für den dann aber ich zur Verantwortung gezogen wurde, was leider auch im Fall von Betreuungen Rechtens ist) Da hab ich zum Glück von Jemanden einen Tipp bekommen und hatte damals das Glück von jemanden begleitet zu werden-
Das Zauberwort heißt:

"Antrag auf einstweilige Eilüberprüfung"

und muß beim Amtsgericht, oder Betreuungsgericht gestellt werden. Ob man das auch schriftlich machen kann, weiß ich nicht, ich denke aber schon.

Ich bekam dann einen Termin zur Anhörung, wo ich meine Begründung vorlegen konnte.
Vor Ort habe ich dann erfahren, daß meine Betreuerin sogar vor hatte meine Betreuung auszuweiten, so das sie mich Zwangseinweisen könnte, oder sich an meinem Patent vergreifen (daran schien sie nämlich sehr interessiert).
Als ich meine Begründungen ihr gegenüber vorbrachte (sie war auch bei dem Termin anwesend) unterbrach der Richter dann irgendwann und meinte, "Ich glaube das Frau XY sehr gut Ihre Angelegenheiten alleine regeln kann, da brauchen wir nichts weiter zu besprechen, die Betreuung kann aufgehoben werden". Seit dem regle ich meine Angelegenheiten wieder selber und das schon seit Jahren.
Das ist natürlich auch eine wichtige Vorraussetzung bei einer Aufhebung der Betreuung.
Wenn man den Betreuer nur wechseln möchte, kann man natürlich auch das in einer Begründung vorlegen, aber es kann sein, das man wieder einen bekommt, der seine Aufgaben nicht richtig erledigt.

lg
Schlafmütze
ps, ich hattte übrigens eine Berufsbetreuerin, die Ihre Aufgaben nicht erledigt hat und die war von Beruf auch noch Anwältin. Zum Glück bin ich die los geworden

Geändert von Schlafmuetze (01.01.2022 um 02:16 Uhr)
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 08.02.2022, 20:40   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von Schlafmuetze Beitrag anzeigen
Hallo
Als ich mal meine Betreuerin los werden mußte.( Sie hat 6000 Euro Schulden gemacht, meine Ratenzahlungen, Rechnungen nicht bezahlt und auch Briefe nur zögerlich, immer mit 4 Wochen Verspätung, so daß ich viel Ärger hatte für den dann aber ich zur Verantwortung gezogen wurde, was leider auch im Fall von Betreuungen Rechtens ist) Da hab ich zum Glück von Jemanden einen Tipp bekommen und hatte damals das Glück von jemanden begleitet zu werden-
Das Zauberwort heißt:

"Antrag auf einstweilige Eilüberprüfung"

und muß beim Amtsgericht, oder Betreuungsgericht gestellt werden. Ob man das auch schriftlich machen kann, weiß ich nicht, ich denke aber schon.

Ich bekam dann einen Termin zur Anhörung, wo ich meine Begründung vorlegen konnte.
Vor Ort habe ich dann erfahren, daß meine Betreuerin sogar vor hatte meine Betreuung auszuweiten, so das sie mich Zwangseinweisen könnte, oder sich an meinem Patent vergreifen (daran schien sie nämlich sehr interessiert).
Als ich meine Begründungen ihr gegenüber vorbrachte (sie war auch bei dem Termin anwesend) unterbrach der Richter dann irgendwann und meinte, "Ich glaube das Frau XY sehr gut Ihre Angelegenheiten alleine regeln kann, da brauchen wir nichts weiter zu besprechen, die Betreuung kann aufgehoben werden". Seit dem regle ich meine Angelegenheiten wieder selber und das schon seit Jahren.
Das ist natürlich auch eine wichtige Vorraussetzung bei einer Aufhebung der Betreuung.
Wenn man den Betreuer nur wechseln möchte, kann man natürlich auch das in einer Begründung vorlegen, aber es kann sein, das man wieder einen bekommt, der seine Aufgaben nicht richtig erledigt.

lg
Schlafmütze
ps, ich hattte übrigens eine Berufsbetreuerin, die Ihre Aufgaben nicht erledigt hat und die war von Beruf auch noch Anwältin. Zum Glück bin ich die los geworden

Auch ich habe das Problem die Betreuerin (Rechtsanwältin) meiner dementen Stiefmutter loszuwerden obwohl ich eine Vollmacht habe. Das AG meinte, dass es zum Zeitpunkt der Vollmacht nicht sicher war, ob meine Stiefmutter geschäftsfähig war, das durch Gutachten nicht bewiesen wurde. Habe Einspruch beim AG eingelegt. Die Sache ging zum LG. Das LG sah keine Veranlassung die Betreuung aufzuheben. Die Begründung war nun wg. den Meinungsverschiedenheiten zwischen mir und einem anderen Bevollmächtigten dem seine Vollmacht schon von Einsetzung der Betreuerin widerrufen wurde. Habe vor 4 Monaten wieder Einspruch erhoben, da meine Stiefmutter mich als Betreuer will und außer mir keine Kinder, Brüder und Schwestern hat. Bin aufgrund eines Testament von 2000 Pflichteisberechtigter Erbe und aufgrund eines neuen Testament von 2020 Alleinerbe. Die Betreuerin hat einen weiteren Anwalt eingeschaltet und verweigert die Auskunft und hat seit 1,5 Jahren immer noch kein Nachlassverzeichnis (für den Pflichtteil) vorgelegt. Habe meinen Anwalt gebeten Zwangsmittel gegen die Betreuerin zu beantragen. Hoffe dass die Sache nun zum BGH geht der ein Machtwort spricht.

Kenne einen Richter von einem OLG den ich gefragt habe warum Anwälte als Berufsbetreuer tätig sind. Der meinte, dass das Anwälte sind die keine Arbeit haben und die Gerichte froh sind, wenn sie solche bekommen. Das sagt doch alles.
WolfgangW ist offline  
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