Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sollten alte Versicherungen jetzt mit Pflegegrad besser überprüft werden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sollten alte Versicherungen jetzt mit Pflegegrad besser überprüft werden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, sollte man alle Versicherungen eines alleinstehenden Hausbesitzers (bisher keine Demenz) mit Pflegegrad prüfen? Insbesondere fallen mir hierzu die Haftpflicht- ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.11.2021, 20:13   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
Standard Sollten alte Versicherungen jetzt mit Pflegegrad besser überprüft werden?

Hallo,

sollte man alle Versicherungen eines alleinstehenden Hausbesitzers (bisher keine Demenz) mit Pflegegrad prüfen?
Insbesondere fallen mir hierzu die Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung ein. Denn, sollte was passieren, könnten sich Versicherer herausreden oder es wird im Nachhinein doch eine demenzielle Veränderung festgestellt.
Der Senior kommt im Allgemeinen noch gut zurecht.
Gibt es Aspekte einer Versicherung, auf die man besonders achten sollte?

In wie fern wäre ich als Bevollmächtigte haftbar zu machen?

Danke und Gruß
Logis ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2021, 20:45   #2
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Hallo Logis,

ganz unabhängig von Demenz oder Pflegegrad solltest Du unbedingt sicherstellen, dass eine Privathaftpflicht (PHV) und eine Wohngebäudeversicherung (VGB) existieren. Wenn die schon da sind, lohnt sich ein Blick auf die Details.

Bei einer älteren PHV ist in aller Regel ein Neuabschluss zu neuen Bedingungen empfehlenswert, weil die Bedingungen über die Jahre immer besser wurden und die Deckungssummen viel höher sind bei gleichen oder sogar niedrigeren Beiträgen.

Bei der VGB gibt es sehr deutliche Preisunterschiede zwischen den Anbietern. Außerdem wäre zu prüfen, ob alles abgedeckt ist - Stichwort Elementarschäden, die standardmäßig nicht abgedeckt sind.

Als dritte wird regelmäßig eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die ist nicht ganz so zwingend, man kann aber beim angesprochenen Personenkreis annehmen, dass die Schadenswahrscheinlichkeit höher ist und sich die Versicherung dann auch "lohnt".

Ausnahme PHV: Wenn kein Vermögen da ist und Einkommen dauerhaft unter der Pfändungsgrenze, ist eine Haftpflichtversicherung entbehrlich. Die Person kann nicht zahlen und dann ist es auch egal, ob es 1000 € sind oder 10 Mio. Allerdings ist das unfair den potentiellen Geschädigten gegenüber und in vielen Fällen werden die Kosten vom "Amt" übernommen.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2021, 21:24   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
Standard

Danke, das sind schon mal gute Anregungen. Er hat alle von dir angesprochenen Versicherungen. Die Haftpflicht hatte er erst vor 2 Jahren aktualisiert, und ist gut gedeckt. Die anderen werde ich mir nochmal ansehen. Besonders auch die VGB.

Bleiben nur die Fragen, wie reagieren die Versicherungen auf Pflegegrad und wenn ein Bevollmächtigter im Hintergrund agiert?
Logis ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2021, 00:30   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Was geht die Versicherungen ein Pflegegrad an?
Das darf bei den genannten Versicherungsarten garnicht abgefragt werden!
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2021, 07:30   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Es geht hierbei um evtl. Streitfälle bei der Leistungspflicht der Versicherung. Da könnte eine sehr hohe Einstufung evtl. Hinweise liefern die Leistungen ausschliessen könnten.


Gerade z.B. bei Dementen die gerne mal vergessen etwas abzuschalten.
Ich gebe allerdings auch zu, das ich noch nie einer Versicherung Infos über den Pflegegrad geliefert habe. Da gibts andere Möglichkeiten einen möglichen Leistungsausschluss zu erfragen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2021, 12:38   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
Standard

Es kann schon sein, dass ein Versicherer die Schadensersatzleistung verweigert (wegen Deliktunfähigkeit, § 827 BGB), aber dann muss sie das Ansinnen des Geschädigten abwehren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2021, 18:53   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Gerade z.B. bei Dementen die gerne mal vergessen etwas abzuschalten.
Ich gebe allerdings auch zu, das ich noch nie einer Versicherung Infos über den Pflegegrad geliefert habe. Da gibts andere Möglichkeiten einen möglichen Leistungsausschluss zu erfragen.
Hallo Michaela,
welche Möglichkeiten würde es geben eine Leistungseinschänkung zu erfragen?
Zur ersten Absicherung wollte ich mich über einen Überhitzungsschutz für den Herd erkundigen.
Logis ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2021, 07:27   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
welche Möglichkeiten würde es geben eine Leistungseinschänkung zu erfragen?
Du fragst einfach die Versicherung danach, z.B. wegen Demenz usw.

Zitat:
Zur ersten Absicherung wollte ich mich über einen Überhitzungsschutz für den Herd erkundigen.
Aber doch nicht bei der Versicherung oder?

Ganz allgemein, wenn du bei den Versicheren evtl. Leistungsausschlüsse abgefragt hast, dann kündigst du die Versicherung im Zweifelsfall und beuaftragst am besten einen Versicherungsmakler (also nicht über Check24 o.ä.) die passenden Versicherungen zu suchen.

Der Pflegegrad hat damit wie gesagt erst mal nichts damit zu tun.

Du wirkst etwas (überflüssigerweise) sehr verunsichert bei dem Thema. Pardon, nur mein EindruckMach dich nicht völig unnötig verrückt damit.

Dein Betreuter ist deinen Worten nach noch nicht einmal dement, wozu dann der Überhitzungschutz für den Herd? Nicht alle alten Menschen werden sozusagen automatisch dement.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2021, 08:33   #9
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Die Überlegungen von Michaela und Horst zu möglichen Einschränkungen der Versicherungsleistung verstehe ich auf die Haftpflichtversicherung bezogen und dazu sind sie grundsätzlich richtig. Aber was würde eine mögliche Einrede der Deliktunfähigkeit für den Betreuten bedeuten?

Eine Haftpflichtversicherung bezahlt für einen Schaden, den ich schuldhaft bei anderen verursacht habe. Sie zahlt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden. Sie zahlt nicht für Schäden, die ich mir selbst oder meinen Familienangehörigen zugefügt habe. Und es muss eben schuldhaft gewesen sein. Wenn ich deliktunfähig bin, ist das nicht der Fall. Die Versicherung wird dann nicht zahlen. Die Versicherung wird allerdings etwas anderes tun, das auch zu den Leistungen der PHV gehört: Die fremde unbegründete Forderung abwehren, auch gerichtlich.

Wenn der Schädiger selbst deliktunfähig war, könnte überlegt werden, ob es einen anderen Verantwortlichen gibt. Bei Kindern wird dann gefragt, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann würde ggf. deren Versicherung zahlen. Aber auch das muss schuldhaft gewesen sein. Ich muss als Elternteil z.B. nicht jeden Schritt eines 6-jährigen Kindes überwachen. Das darf alleine draußen spielen. Wenn etwas passiert, ist das Pech und der Geschädigte bleibt im Zweifelsfall auf seinem Schaden sitzen.

Die Frage könnte man statt auf Kinder / Eltern auch auf Betreuter / Betreuer beziehen, allerdings wird es noch etwas komplizierter. Bei Kindern wird schematisch mit Altersgrenzen gearbeitet, bei Betreuten müssten Gutachten herangezogen werden. Eine Aufsichtspflicht des rechtlichen Betreuers gibt es in der Form auch nicht. Es könnte aber in Analogie gefragt werden, ob ein schuldhaftes Fehlverhalten des Betreuers vorlag.

Wenn der Betreute schon einmal das Essen auf dem Herd vergessen hatte und die Feuerwehr anrücken musste, würde der Betreuer pflichtgemäß darüber nachdenken, ob er Maßnahmen ergreifen muss. Aber selbst dann kann er zum Schluss kommen, dass es ausreicht, eine neue Batterie in den Rauchmelder zu stecken. Fast jeder hat schon mal das Essen auf dem Herd vergessen. Deswegen klemmen wir nicht gleich den Herd ab und bestellen nur noch beim Lieferdienst. Obwohl...

Neben dem Thema Haftpflicht und Deliktunfähigkeit gibt es auch Gebäudeversicherung und Deliktunfähigkeit oder Hausrat und Deliktunfähigkeit. Die Diskussion verläuft anders, weil für die Leistung zunächst egal ist, wie der Schaden entstanden ist. Aber auch dann könnte die Versicherung erst selbst leisten und im zweiten Schritt nach einem Schuldigen suchen, auf den sie den Schaden abwälzen kann.

Ich bin mir nicht im Klaren, ob man einen dementen Bewohner als erhöhtes Risiko der Versicherung melden müsste, die dann den Beitrag erhöhen oder die Leistung einschränken könnte.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2021, 08:52   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn ich deliktunfähig bin, ist das nicht der Fall.
Nicht immer, schau mal hier. (Den Beitrag verstehe ich nicht als Werbung für das Unternehmen da es desöfteren im Zusammenhang mit Betreuungen bereits genannnt war. Über a.w und sonstige reden wir ja inzwischen auch öffentlich)

https://gl-versicherungsmakler.de/be...-fuer-betreute
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
versicherungsschutz


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39