Dies ist ein Beitrag zum Thema Sollten alte Versicherungen jetzt mit Pflegegrad besser überprüft werden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
sollte man alle Versicherungen eines alleinstehenden Hausbesitzers (bisher keine Demenz) mit Pflegegrad prüfen?
Insbesondere fallen mir hierzu die Haftpflicht- ...
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10.11.2021, 20:13 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Sollten alte Versicherungen jetzt mit Pflegegrad besser überprüft werden?
Hallo,
sollte man alle Versicherungen eines alleinstehenden Hausbesitzers (bisher keine Demenz) mit Pflegegrad prüfen? Insbesondere fallen mir hierzu die Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung ein. Denn, sollte was passieren, könnten sich Versicherer herausreden oder es wird im Nachhinein doch eine demenzielle Veränderung festgestellt. Der Senior kommt im Allgemeinen noch gut zurecht. Gibt es Aspekte einer Versicherung, auf die man besonders achten sollte? In wie fern wäre ich als Bevollmächtigte haftbar zu machen? Danke und Gruß |
10.11.2021, 20:45 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hallo Logis,
ganz unabhängig von Demenz oder Pflegegrad solltest Du unbedingt sicherstellen, dass eine Privathaftpflicht (PHV) und eine Wohngebäudeversicherung (VGB) existieren. Wenn die schon da sind, lohnt sich ein Blick auf die Details. Bei einer älteren PHV ist in aller Regel ein Neuabschluss zu neuen Bedingungen empfehlenswert, weil die Bedingungen über die Jahre immer besser wurden und die Deckungssummen viel höher sind bei gleichen oder sogar niedrigeren Beiträgen. Bei der VGB gibt es sehr deutliche Preisunterschiede zwischen den Anbietern. Außerdem wäre zu prüfen, ob alles abgedeckt ist - Stichwort Elementarschäden, die standardmäßig nicht abgedeckt sind. Als dritte wird regelmäßig eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die ist nicht ganz so zwingend, man kann aber beim angesprochenen Personenkreis annehmen, dass die Schadenswahrscheinlichkeit höher ist und sich die Versicherung dann auch "lohnt". Ausnahme PHV: Wenn kein Vermögen da ist und Einkommen dauerhaft unter der Pfändungsgrenze, ist eine Haftpflichtversicherung entbehrlich. Die Person kann nicht zahlen und dann ist es auch egal, ob es 1000 € sind oder 10 Mio. Allerdings ist das unfair den potentiellen Geschädigten gegenüber und in vielen Fällen werden die Kosten vom "Amt" übernommen. |
10.11.2021, 21:24 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Danke, das sind schon mal gute Anregungen. Er hat alle von dir angesprochenen Versicherungen. Die Haftpflicht hatte er erst vor 2 Jahren aktualisiert, und ist gut gedeckt. Die anderen werde ich mir nochmal ansehen. Besonders auch die VGB.
Bleiben nur die Fragen, wie reagieren die Versicherungen auf Pflegegrad und wenn ein Bevollmächtigter im Hintergrund agiert? |
11.11.2021, 00:30 | #4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Was geht die Versicherungen ein Pflegegrad an?
Das darf bei den genannten Versicherungsarten garnicht abgefragt werden! |
11.11.2021, 07:30 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es geht hierbei um evtl. Streitfälle bei der Leistungspflicht der Versicherung. Da könnte eine sehr hohe Einstufung evtl. Hinweise liefern die Leistungen ausschliessen könnten.
Gerade z.B. bei Dementen die gerne mal vergessen etwas abzuschalten. Ich gebe allerdings auch zu, das ich noch nie einer Versicherung Infos über den Pflegegrad geliefert habe. Da gibts andere Möglichkeiten einen möglichen Leistungsausschluss zu erfragen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
11.11.2021, 12:38 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Es kann schon sein, dass ein Versicherer die Schadensersatzleistung verweigert (wegen Deliktunfähigkeit, § 827 BGB), aber dann muss sie das Ansinnen des Geschädigten abwehren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.11.2021, 18:53 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Zitat:
welche Möglichkeiten würde es geben eine Leistungseinschänkung zu erfragen? Zur ersten Absicherung wollte ich mich über einen Überhitzungsschutz für den Herd erkundigen. |
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12.11.2021, 07:27 | #8 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Ganz allgemein, wenn du bei den Versicheren evtl. Leistungsausschlüsse abgefragt hast, dann kündigst du die Versicherung im Zweifelsfall und beuaftragst am besten einen Versicherungsmakler (also nicht über Check24 o.ä.) die passenden Versicherungen zu suchen. Der Pflegegrad hat damit wie gesagt erst mal nichts damit zu tun. Du wirkst etwas (überflüssigerweise) sehr verunsichert bei dem Thema. Pardon, nur mein EindruckMach dich nicht völig unnötig verrückt damit. Dein Betreuter ist deinen Worten nach noch nicht einmal dement, wozu dann der Überhitzungschutz für den Herd? Nicht alle alten Menschen werden sozusagen automatisch dement.
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12.11.2021, 08:33 | #9 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Die Überlegungen von Michaela und Horst zu möglichen Einschränkungen der Versicherungsleistung verstehe ich auf die Haftpflichtversicherung bezogen und dazu sind sie grundsätzlich richtig. Aber was würde eine mögliche Einrede der Deliktunfähigkeit für den Betreuten bedeuten?
Eine Haftpflichtversicherung bezahlt für einen Schaden, den ich schuldhaft bei anderen verursacht habe. Sie zahlt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden. Sie zahlt nicht für Schäden, die ich mir selbst oder meinen Familienangehörigen zugefügt habe. Und es muss eben schuldhaft gewesen sein. Wenn ich deliktunfähig bin, ist das nicht der Fall. Die Versicherung wird dann nicht zahlen. Die Versicherung wird allerdings etwas anderes tun, das auch zu den Leistungen der PHV gehört: Die fremde unbegründete Forderung abwehren, auch gerichtlich. Wenn der Schädiger selbst deliktunfähig war, könnte überlegt werden, ob es einen anderen Verantwortlichen gibt. Bei Kindern wird dann gefragt, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann würde ggf. deren Versicherung zahlen. Aber auch das muss schuldhaft gewesen sein. Ich muss als Elternteil z.B. nicht jeden Schritt eines 6-jährigen Kindes überwachen. Das darf alleine draußen spielen. Wenn etwas passiert, ist das Pech und der Geschädigte bleibt im Zweifelsfall auf seinem Schaden sitzen. Die Frage könnte man statt auf Kinder / Eltern auch auf Betreuter / Betreuer beziehen, allerdings wird es noch etwas komplizierter. Bei Kindern wird schematisch mit Altersgrenzen gearbeitet, bei Betreuten müssten Gutachten herangezogen werden. Eine Aufsichtspflicht des rechtlichen Betreuers gibt es in der Form auch nicht. Es könnte aber in Analogie gefragt werden, ob ein schuldhaftes Fehlverhalten des Betreuers vorlag. Wenn der Betreute schon einmal das Essen auf dem Herd vergessen hatte und die Feuerwehr anrücken musste, würde der Betreuer pflichtgemäß darüber nachdenken, ob er Maßnahmen ergreifen muss. Aber selbst dann kann er zum Schluss kommen, dass es ausreicht, eine neue Batterie in den Rauchmelder zu stecken. Fast jeder hat schon mal das Essen auf dem Herd vergessen. Deswegen klemmen wir nicht gleich den Herd ab und bestellen nur noch beim Lieferdienst. Obwohl... Neben dem Thema Haftpflicht und Deliktunfähigkeit gibt es auch Gebäudeversicherung und Deliktunfähigkeit oder Hausrat und Deliktunfähigkeit. Die Diskussion verläuft anders, weil für die Leistung zunächst egal ist, wie der Schaden entstanden ist. Aber auch dann könnte die Versicherung erst selbst leisten und im zweiten Schritt nach einem Schuldigen suchen, auf den sie den Schaden abwälzen kann. Ich bin mir nicht im Klaren, ob man einen dementen Bewohner als erhöhtes Risiko der Versicherung melden müsste, die dann den Beitrag erhöhen oder die Leistung einschränken könnte. |
12.11.2021, 08:52 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
https://gl-versicherungsmakler.de/be...-fuer-betreute
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