Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung in Holland im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Seit 2009 bin ich die gerichtliche Betreuerin meines geistig behinderten Bruders.
Mein Bruder lebt in einer Behinderteneinrichtung in Holland, ...
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29.11.2021, 17:22 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 29.11.2021
Beiträge: 2
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Betreuung in Holland
Hallo,
Seit 2009 bin ich die gerichtliche Betreuerin meines geistig behinderten Bruders. Mein Bruder lebt in einer Behinderteneinrichtung in Holland, ich selber lebe in Baden - Württemberg, und habe einen Schwerbehindertenausweis ( 50% ). Wegen der Entfernung kann ich meinen Bruder nur alle 2 Monate besuchen - es ist für ihn viel zu selten. Gerne würde ich deswegen umziehen in Richtung Niederrhein - NRW. Selber erhalte ich eine kleine Erwerbsminderungsrente und aufstockende ALG 2 Leistungen. Das Jobcenter genehmigt mir in dieser schwierigen Situation keinen Umzug. Frage steht mir ein Umzug zu in diesem Fall? An wen kann ich mich da wenden? Bin Dankbar für Tipps und Infos! |
29.11.2021, 17:57 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau mal hier
https://www.hartz4.de/umzug-abgelehnt-was-nun/ Ich befürchte allerdings, dass du dir wirklich einen Anwalt für Sozialrecht suchen musst in der Hoffnung das dieser das JC umstimmen könnte. Ich würde gerne etwas positiveres sagen aber ich weiss sonst keinen anderen Rat.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.11.2021, 09:22 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Kurze Frage: EM-Rente und ergänzendes ALg 2? Das kann nur bei einer Teilerwerbsminderungsrente der Fall sein. Gibts keine Möglichkeit, stattdessen die volle Erwerbsminderung zu bekommen (gibts auch, wenn mehrere Jahre keine Vermittlung möglich war, als sog. „Arbeitsmarktrente“.) Dann käme man von ALG 2 weg hin zu Grusi nach dem SGB XII. Die Leistungshöhe wäre identisch, aber die kommunalen Sozialämter sind manchmal etwas flexibler als das JC.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
30.11.2021, 10:06 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hast Du das schriftlich? Wie lautet die Begründung der Ablehnung?
Wenn Du keinen Bescheid bekommen hast, sondern nur eine telefonische Auskunft, fordere den nach. Dann kannst Du danach Widerspruch einlegen. Manchmal hilft das schon, weil es damit zu einem anderen Bearbeiter kommt. |
30.11.2021, 12:13 | #5 | |
Neuer Gast
Registriert seit: 29.11.2021
Beiträge: 2
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Zitat:
Ja es ist eine Arbeitsmarktrente, volle Erwerbsminderungsrente erstmal bis 2024, also für 3 Jahre, hat mich auch gewundert, dass ich weiter aufstockendes ALG 2 dazu bekomme. Aber alles hat so seine Richtigkeit. Ich denke mal mir bleibt nur ein Anwalt für Sozialrecht. Geändert von HorstD (30.11.2021 um 14:20 Uhr) |
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30.11.2021, 14:22 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Ok. Es ist also eine befristete Rente. Das ist eine weitere Ausnahme. Ich hatte nicht daran gedacht, weil so eine Rente so selten ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
30.11.2021, 15:14 | #7 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Zitat:
Letzteres gibt es nur bei sozialhilferechtlicher Notwendigkeit und die ist eher eng gefasst. Wenn Du den reinen Umzug anderweitig stemmen kannst dürfte es schwer sein, dir den zu verbieten. Es gibt durchaus Stiftungen, die so etwas unterstützen können. Eine Suche mit "Stiftungsmittel bei Behinderung" ergibt schon einige Adressen zum querlesen und -denken und weitersuchen.
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30.11.2021, 15:17 | #8 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
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Ist hier in NDS bei meinen Suchtkandidaten eher die Regel als die Ausnahme. Beliebt ist auch der mehrfache Wechsel SGB II - SGB XII und zurück, wenn die Rente den Passus "auch dem Arbeitsmarkt geschuldet" mal vergisst.
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