Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Umfang der Aufgaben eines Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
Ich hätte eine Frage, und zwar
habe ich eine Betreuerin seit 2016, damals auf meine eigene Anregung hin ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 09.12.2021
Beiträge: 1
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Guten Tag,
Ich hätte eine Frage, und zwar habe ich eine Betreuerin seit 2016, damals auf meine eigene Anregung hin bestellt worden. Meine Betreuerin hat vorsorglich alle Aufgabenkreise inne, ich habe jedoch keinen Einwilligungsvorbehalt. Ich habe mit meiner Betreuerin die Vereinbarung, dass Sie nur auf meine Bitte beziehungsweise Aufforderung hin tätig wird. Aus dem Grund das ich die letzen Jahre soweit alles alleine bewältigen konnte, bis auf Umgang mit Sozialamt und Rentenstelle. Nun ist es aber so, dass mein Gesundheitszustand sich stark verschlechtert hat und ich mehr Hilfe von ihrer Seite bräuchte. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob Sie als rechtliche Betreuerin überhaupt dafür zuständig ist. Meine Betreuerin sagt nämlich das Sie für die von mir erbetenen Aufgaben nicht zuständig sei. Es geht unter anderem um Begleitung zu Arztterminen, Begleitung zu einer anstehenden Krankenhauseinweisung, Hilfe bei der Wohnungssuche. Könnte mir hier jemand bitte Auskunft darüber geben ob diese oben genannten Aufgaben doch von meiner Betreuerin übernommen werden müssten oder nicht. Oder an wen ich mich diesbezüglich wenden müsste. Vielen herzlichen Dank schon einmal für etwaige Auskünfte |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 289
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Hallo,
Für Betgleitung zum Arzt und zum Krankenhaus ist die tatsächlich nicht zuständig. Jedoch könntet ihr ein abw beantragen dass wäre dann zuständig. Mit freundlichen Grüßen Ela |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Aussage ist sozusagen nur halb richtig. Als Betreuerin ist man kein Begleitdienst ohne Notwenigkeit. Bei wichtigen Arztgesprächen ist der Betreuer natürlich mit dabei. Z.B. bei einer KH Einweisung hängt es von dem Anlass der Sache ab, also kann die Betreute überblicken was ihr da angeboten wird? Würde sie ohne Betreuung z.B. ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung buchen? Hilfe bei der Wohnungssuche würde darin bestehen z.B. den Wohnberechtigungsschein für den Erhalt einer Sozialwohnung zu beantragen und abgeben. Alle anderen Dinge, die konkrete Suche, die Wohnungsbesichtigung usw. müsste von der Betreuten durchgeführt werden. Kurzum: selbst sozusagen Hand anlegen gehört nicht zu den Aufgaben der Betreuer aber mit Sicherheit gehört dazu, wenn Bedarfe anfallen, hier die nötigen Dienste dafür auf den Weg zu bringen. Also für das Beschaffen der Hilfen zuständig zu sein. Ela sagte ganz richtig, dass dafür gerne das Betreute Wohnen eingesetzt wird. |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Und was das Betreute Wohnen angeht: Hier ist die Betreuerin für die Beantragung und später für die Beaufsichtigung zuständig. Sprich Deine Betreuerin doch darauf an, dass Du gerne Unterstützung duch betreutes Wohnen haben würdest und wie die Unterstützung aussehen soll. Das hilft Deiner Betreuerin bei der Beantragung und Begründung des Antrages. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das beantragen des persönlichen Budgets könnte eine weitere Möglichkeit darstellen.
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