Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagen und Bankauszüge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und guten Tag,
ich komme aus Frankfurt am Main, bin alleinstehend mit einer 18 jährigen Tochter, die ich alleine ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.12.2021
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 3
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Hallo und guten Tag,
ich komme aus Frankfurt am Main, bin alleinstehend mit einer 18 jährigen Tochter, die ich alleine grossgezogen habe. Meine Mutter wurde im Januar 2017 unter gesetzliche Betreuung gestellt durch das zuständige Amtsgericht. Ich hatte davon keine Ahnung, ich wurde weder gehört noch sonstwie davon in Kenntnis gesetzt. Obwohl ich mich seit mindestens 1989 alleine um meine Eltern und deren Belange gekümmert habe. Mein Vater ist 1993 verstorben, seither war ich an jedem Wochenende bei meiner Mutter im Vogelsbergkreis. Nun ist meine Mutter im Januar 2021 verstorben und der Betreuungsverein weigert sich, mir als alleinigem Erben die Unterlagen und die Kontoauszüge zu übergeben. Meine Frage ist: Kann das rechtens sein, da diese Unterlagen normalerweise alle im Haus meiner Mutter gewesen wären und ich somit als Erbe und Rechtsnachfolger alles einsehen hätte können ? Ich befürchte hier unrechtmäßige Machenschaften durch den Betreuungsverein. Für eine Stellungnahme hierzu danke ich. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hattest du den Betreuungsverein schriftlich zur Übergabe unter Vorlage eines Erbscheins gebeten dir alle Unterlagen zu übergeben? (Abholpflicht deinerseits)
Betreuungsvereine haben eine Besonderheit, sie sind nicht zu einer jährlichen Rechnungslegung, also Überprüfung durch das Betreuungsgericht, verpflichtet. Bist du sicher, dass diese Unterlagen dort vorliegen? Zitat:
Mit welchem Grund wird die Herausgabe verweigert? Bestand während der Betreuung Kontakt zum Betreuungsverein? Dazu noch: Zitat:
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.12.2021
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 3
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Sowohl das Gericht wie auch der Betreuungsverein haben meine kompletten Kontaktdaten. Der Betreuungsverein weigerte sich bisher, noch zu Lebzeiten meiner Mutter, mir oder auch meiner Mutter Einsicht zu gewähren, da ich kein Verfahrensbeteiligter sei und der Verein auch nur dem Amtsgericht gegenüber Rechnung legen müsse. Meine Mutter sei blind und könne ohnehin nichts lesen. Im Übrigen habe der Betreuungsverein nur eine Verantwortung dem Betreuten gegenüber und sei den Angehörigen gegenüber zu nichts verpflichtet.
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#4 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Im laufenden Betreuungsverfahren hätte dieser Grundsatz seine Berechtigung- nach Beendigung der Betreuung wegen Versterben nicht mehr. Du hast das Recht auf Herausgabe aller Unterlagen. Lass dich nicht abwimmeln und kündige an, dich deswegen anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Zitat:
Solltest du diese "Äusserung" schriftlich haben, hätte der Betreuunsverein schon gleich dumme Karten gezogen. Die sollen mal ins Gesetz schauen. Solange die Betreuung läuft stimmt das. Wenn der Betreute verstirbt sind alle Unterlagen an die (nachgewiesenen) Erben herauszugeben. Hier: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Tod_des_Betreuten kannst du dich rechtssicher schlau machen |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.12.2021
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 3
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Sowohl meine Mutter als auch ich hatten meine Verfahrensbeteiligung beantragt. Diese Anträge wurden vom Amtsgericht nicht zur Kenntnis genommen. Ich hatte eine Generalvollmacht, die Patientenverfügung usw. alles auf mich ausgestellt. All dies wurde zunächst ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen und später für ungültig erklärt.
Meine Mutter war gemeinsam mit mir beim Amtsgericht, um zu beantragen, mir die Betreuung zu übertragen. Auch dies wurde nicht zur Kenntnis genommen. Es wurde behauptet, ich hätte meiner Mutter physisch, psychisch und finanziell Schaden zugefügt. Ab und zu habe ich für meine Mutter Dinge im Internet bestellt und dann vom Konto meiner Mutter bezahlt. Hier wurde behauptet, dass nichts davon für meine Mutter gewesen sein könne, da sie über keinen Computer und Internetzugang verfügt. Freitags hatte ich immer bei meiner Mutter angerufen und gefragt, was sie braucht. Diese Dinge habe ich dann mitgebracht und mir das Geld dafür vom Konto meiner Mutter geholt. Meine Mutter wohnte in einem kleinen Dorf mit ca. 250 Einwohnern, das nächste Geschäft war ca. 15 km entfernt. Ich wohne in Frankfurt am Main. Die nächsten Geschäfte sind zu Fuß erreichbar. Aber da ich in Frankfurt eingekauft hatte, könnten diese Einkäufe nicht für meine Mutter gewesen sein. Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen, die Kosten hierfür gehen doch sicherlich zu Lasten des Betreuungsvereines, nehme ich jedenfalls an. |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Suche dir einen Familienrechtsanwalt, wenn möglich mit guten Kenntnissen im Betreuungsrecht. Die Kosten für den RA gehen nur zu Lasten des Vereins wenn du in dem Verfahren obsiegst. Der RA wird dich sicher darüber aufklären können. Deine Angaben müssen also "stimmen" und belegbar sein. Viel Erfolg weiterhin.
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