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N1919 21.12.2021 11:06

Betreuer vom Freund zahlt kein Geld
 
Hallo,

ich habe einen Freund, welcher stark Drogenabhängig und körperlich Beeinträchtigt ist. Dieser ist nun in einer Wohnunterkunft, wo dieser auch gepflegt wird. Allerdings hat er nun erfahren, dass sein Betreuer sich bisher noch nicht darum gekümmert hat, dass die Einrichtung das Geld erhält, was ihr zusteht. Zudem hat er seit etwa einem halben Jahr kein Geld mehr vom Betreuer erhalten (normalerweise bezieht er Sozialleistung, was vom Betreuer eingeteilt wird). Die Drogenberatungsstellen versuchen ihn zu erreichen, jedoch geht er so gut wie nie ans Telefon und irgendwie scheint alles nichts zu bringen, sodass der Betreuer macht was er will. Vor Gericht sollen sie irgendwie es auch schon versucht haben den Betreuer zu wechseln, jedoch hat es soweit ich weiß bisher noch nicht geklappt.

Die Frage ist, ob ich ihn irgendwie unterstützen kann beim Betreuerwechsel (z.B. einen neuen Betreuer aus dem Internet suchen und mit denen reden) oder andersweitig, sodass er sein Geld erhält oder so?

MfG,

N1919

Peter1971 21.12.2021 12:31

leider ist das kein Einzelfall am besten den Betreuer bei der Polizei auf
Verdacht wegen Unterschlagung Anzeigen

auch wenn es hier im Forum verleugnet wird solche Betreuer
gibt es viele und das kann man googeln

wer es nicht glaubt

MfG
P

HorstD 21.12.2021 16:10

Natürlich könnte das ein Straftatbestand sein, wie Peter das kolportiert. Aber als erstes müsste ein Betreuerwechsel erfolgen (egal was dem Umständen zugrunde liegt. Vielleicht ist der Betreuer ja selbst krank, das ist ebenso wahrscheinlich als wenn er kriminell wäre - in beiden Fällen ist die erste Konsequenz die Entlassung). Also unverzüglich beim Betreuungsgericht melden, am besten direkt beim zuständigen Richter. Oder damit einen Anwalt beauftragen.

Gegen die Vorwürfe von Peter, hier würde was verharmlost, muss ich mich verwehren. Und Google findet alle Arten von Berichten: seriös, unseriös, tendenziell oder Lügen, schön ohne Unterschied. Dank dieses technischen Fortschrittes haben sich die Aluhüte ja auch so verbreitet.

N1919 21.12.2021 16:55

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 138311)
Natürlich könnte das ein Straftatbestand sein, wie Peter das kolportiert. Aber als erstes müsste ein Betreuerwechsel erfolgen (egal was dem Umständen zugrunde liegt. Vielleicht ist der Betreuer ja selbst krank, das ist ebenso wahrscheinlich als wenn er kriminell wäre - in beiden Fällen ist die erste Konsequenz die Entlassung). Also unverzüglich beim Betreuungsgericht melden, am besten direkt beim zuständigen Richter. Oder damit einen Anwalt beauftragen.

Gegen die Vorwürfe von Peter, hier würde was verharmlost, muss ich mich verwehren. Und Google findet alle Arten von Berichten: seriös, unseriös, tendenziell oder Lügen, schön ohne Unterschied. Dank dieses technischen Fortschrittes haben sich die Aluhüte ja auch so verbreitet.

Danke für die schnelle Antwort. Also Geld für einen Anwalt wird er nicht haben. Er hat generell halt niemanden der sich mit solchen Sachen auskennt und ihn dabei helfen kann. Welches Betreungsgericht ist den für ihn zuständig in einer Großstadt? Einfach das, was am dichtesten an seinem Wohnort liegt? Und soll ich dann einfach eine E-Mail an die verfassen mit Namen des Betreuers und den betreuten und denen den Sachverhalt schildern oder wie soll ich mir das vorstellen? Kann man denn einfach so selber klären ohne groß Ahnung davon zu haben? Und wie lange würde es dauern bis sich dort etwas tut?

Schnieder 21.12.2021 17:31

Für mich ist der Sachverhalt nicht ganz klar.

Lebt der Freund in einer Einrichtung (Pflegeheim) und es geht um das vom Sozialamt zu zahlende Taschengeld?
Seit wann leb er in der Entrichtung?
Was hat die Drogenberatung mit dem Taschengeld zu tun?
Ist der Betreuer auf die Auszahlung des "Taschengeldes angesprochen worden?

Bevor man sich darüber Gedanken macht, ob der Betreuer eine strafbare Handlung begangen hat, sollte man zunächst einmal den Sachverhalt genau klären, ansonsten kann man auch keinen vernünftigen Ratschlag geben.

N1919 21.12.2021 18:06

Zitat:

Zitat von Schnieder (Beitrag 138313)
Für mich ist der Sachverhalt nicht ganz klar.

Lebt der Freund in einer Einrichtung (Pflegeheim) und es geht um das vom Sozialamt zu zahlende Taschengeld?
Seit wann leb er in der Entrichtung?
Was hat die Drogenberatung mit dem Taschengeld zu tun?
Ist der Betreuer auf die Auszahlung des "Taschengeldes angesprochen worden?

Bevor man sich darüber Gedanken macht, ob der Betreuer eine strafbare Handlung begangen hat, sollte man zunächst einmal den Sachverhalt genau klären, ansonsten kann man auch keinen vernünftigen Ratschlag geben.

Er lebt in einer Wohneinrichtung mit Pflege und er bekommt sein normales Sozialgeld vom Betreuer eingeteilt, also 50-100 Euro pro Woche, wie viel genau weiß ich nicht. Er lebt dort seit etwa 3 Monaten. Die Sozialarbeiter in der Drogenhilfseinrichtung haben versucht den Betreuer für ihn zu erreichen (da er kein eigenes Handy hat) wegen eines Termines für die Taschengeldübergabe, wobei er fast nie rangeht und wenn er rangeht, dann an den vereinbarten Terminen nicht erscheint. Der Betreuer wurde schon sehr häufig auf die Auszahlung des Taschengeldes angesprochen.

Schnieder 21.12.2021 18:23

Mit deiner Antwort kann ich immer noch nicht so schrecklich viel anfangen.

Daher nochmal: bekommt dein Bekannter Taschengeld für Heimbewohner, ja oder nein.

Wenn er nur den Taschengeldanspruch hat, liegt dieser bei mtl. ca. 120,00 EUR.

Wird in der Einrichtung ein Taschengeldkonto für die Bewohner geführt?

Warum versucht dein Bekannter nicht dabeisein, wenn Mitarbeiter der Anrichten versuchen den Betreuer tel. zu erreichen?

Hat er bisher überhaupt kein Geld für seine persönlichen Bedürfnisse erhalten (ist er Raucher) ?

Ich denke aber, dass ich mich aus der Diskussion ausklinken werde - können andere möglicherweise besser beantworten - bin schon ein paar Jahre im Ruhestand.:d010:

HorstD 21.12.2021 19:18

Ja N1919 (was übrigens ein echt blöder Nutzername ist, da kann ich ja gleich C3PO sagen), da sind einige Fragen offen. Wobei es deinen Freund eigentlich nicht interessieren muss, welche Kostenfragen zwischen der Einrichtung und dem Sozialamt offen sind. Könnte mit dem Betreuer zusammenhängen, muss aber nicht. Zur Gerichtszuständigkeit: natürlich bei dem Gericht, bei dem die Betreuung eingerichtet wurde. Das müsste er doch wissen, wahrscheinlich war er selbst vor Ort, hat von denen auch den Beschluss erhalten. Wenn das an ein anderes Gericht abgegeben worden wäre, wäre er auch darüber informiert worden. Wäre nur blöd, wenn man alle Briefe wegwirft und vergisst, was drin stand. Die Einrichtung, in der er wohnt, dürfte auch eine Kopie davon haben. Geld für den Anwalt braucht er nicht. Das nennt sich Verfahrenskostenhilfe, besser bekannt unter dem Namen Prozesskostenhilfe. Die Formulare hat der Anwalt.

michaela mohr 22.12.2021 09:46

Mit dem vielen Nicht-Wissen, vermuten usw. kann hier keiner wirklich helfen. Du N1919 leider auch nicht.:heul:

Wer wissen will welches Gericht zuständig ist (wieso eigentlich? das sollte doch durch die vorherigen Bemühungen um einen Betreuerwechsel bekannt gewesen sein?) lässt sich den Betreuerausweis z.b. von der Einrichtung zeigen und schwupps hat man ein AZ und die Anschrift des ausstellenden Gerichts.

Das eine Einrichtung 3 Monate lang auf Zahlung der Kosten wartet ist ebenfallls mehr wie unwahrscheinlich. Entweder gibt es eine vernünftige Erklärung dafür die der Einrichtung auch vorliegt denn snst hätte sich die Einrichtung schon alleine deswegen wohl mit dem Gericht in Verbindung gesetzt.

Vielleicht ist hier sinnvoller die Finger still zu halten und den "Hilfsgedanken" zu vergessen. Da passt einfach wirklich nichts auch nur ansatzweise zusammen.

PS: das gilt auch für die wirren und sinnbefreiten Beiträge von Peter 1971. So wie es da steht ist es das beste Beispiel für eine unsinige Gerüchteküche.

Leuchtturm-H 22.12.2021 18:59

Zitat:

Zitat von Peter1971 (Beitrag 138307)
leider ist das kein Einzelfall am besten den Betreuer bei der Polizei auf
Verdacht wegen Unterschlagung Anzeigen

auch wenn es hier im Forum verleugnet wird solche Betreuer
gibt es viele und das kann man googeln

wer es nicht glaubt

MfG
P


Moin,

manchmal fehlt es auch an der minimalen Mitwirkung des Betreuten. Ich habe ein ähnlichen Fall. Hier bei uns muss man sich als Wohnungsloser postatlisch im Tagesaufenthalt anmelden und täglich nach Post fragen.

Kommt man für eine Woche nicht, wird man dort postalisch abgemeldet und die Info geht an den zuständigen Kostenträger, sprich, die Leistungen werden (vorläufig) eingestellt.

Da kann man als Betreuer dann auch nichts mehr einteilen.

Grüße
Der Leuchtturm


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