Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer verhindert, Vertretung möglich ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen !
Ich hoffe ich bin hier richtig .
Mein Vater ist Betreuer von 3 Personen ( Familienmitglieder ), ...
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12.01.2022, 11:16 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.01.2022
Beiträge: 2
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Betreuer verhindert, Vertretung möglich ?
Hallo zusammen !
Ich hoffe ich bin hier richtig . Mein Vater ist Betreuer von 3 Personen ( Familienmitglieder ), doch leider erlitt er letzte Woche einen Schlaganfall und ist hoffentlich nur vorübergehend verhindert . Ist es möglich ihn in irgendeiner weise zu vertreten um die Aufgaben erstmal zu erledigen damit es nicht zu Problemen kommt ? Wo müsste man sich da melden und wie geht das ganze so grob vor sich ? Danke schonmal für Hilfe ! |
12.01.2022, 12:20 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Nein, du kannst ihn nicht vertreten. Das Betreuungsgericht muss Ersatzbetreuer (sog. Verhinderungsbetreuer) bestellen - soweit erkennbar ist, dass die Verhinderung nur vorübergehend ist. Ansonsten muss ein kompletter Betreuerwechsel erfolgen. Das Ganze unbedingt sofort ans Gericht melden - mit den jeweiligen Namen der Betreuten und noch wichtiger mit den Aktenzeichen der Betreuten (steht auf den Betreuerausweisen). Am Besten direkt eine Kopie an die Betreuungsbehörde (Landkreis bzw kreisfreie Stadt), dann können die schneller dem Gericht neue Personen vorschlagen.
Leider hast du in deinem profil bei Ort keine Daten angegeben, sonst könnte ich richtigen Stellen nennen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.01.2022, 14:53 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
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Hallo loltech!
HorstD hat ja soweit alles geschrieben. Ich meine, Deinen Zeilen entnommen zu haben, dass Du (oder ein anderes Familienmitglied) bereit wärst, die Verhinderungsbetreuung vorübergehend zu übernehmen. Wenn das so ist, bitte bei der Gelegenheit auch direkt dem Gericht (und der Betreuungsbehörde in Kopie) mitteilen, das macht es einfacher...Was nicht bedeutet, dass Du (oder ein anderes Familienmitglied) auch als Erstzbetreuer bestellt wirst. Vermutlich, sofern dem keine Gründe entgegenstehen, schon. Grüße von Floirian |
12.01.2022, 15:37 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.01.2022
Beiträge: 2
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12.01.2022, 16:04 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Zuständige Betreuungsbehörde: https://www.rhein-neckar-kreis.de/st...ungsrecht.html
Das Gericht steht auf den Betreuerausweisen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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