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Betreuer verhindert, Vertretung möglich ?

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Hallo zusammen ! Ich hoffe ich bin hier richtig . Mein Vater ist Betreuer von 3 Personen ( Familienmitglieder ), ...


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Alt 12.01.2022, 11:16   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 10.01.2022
Beiträge: 2
Standard Betreuer verhindert, Vertretung möglich ?

Hallo zusammen !

Ich hoffe ich bin hier richtig .

Mein Vater ist Betreuer von 3 Personen ( Familienmitglieder ), doch leider erlitt er letzte Woche einen Schlaganfall und ist hoffentlich nur vorübergehend verhindert .

Ist es möglich ihn in irgendeiner weise zu vertreten um die Aufgaben erstmal zu erledigen damit es nicht zu Problemen kommt ?

Wo müsste man sich da melden und wie geht das ganze so grob vor sich ?


Danke schonmal für Hilfe !
loltech ist offline  
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Alt 12.01.2022, 12:20   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Nein, du kannst ihn nicht vertreten. Das Betreuungsgericht muss Ersatzbetreuer (sog. Verhinderungsbetreuer) bestellen - soweit erkennbar ist, dass die Verhinderung nur vorübergehend ist. Ansonsten muss ein kompletter Betreuerwechsel erfolgen. Das Ganze unbedingt sofort ans Gericht melden - mit den jeweiligen Namen der Betreuten und noch wichtiger mit den Aktenzeichen der Betreuten (steht auf den Betreuerausweisen). Am Besten direkt eine Kopie an die Betreuungsbehörde (Landkreis bzw kreisfreie Stadt), dann können die schneller dem Gericht neue Personen vorschlagen.

Leider hast du in deinem profil bei Ort keine Daten angegeben, sonst könnte ich richtigen Stellen nennen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.01.2022, 14:53   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
Standard

Hallo loltech!


HorstD hat ja soweit alles geschrieben.



Ich meine, Deinen Zeilen entnommen zu haben, dass Du (oder ein anderes Familienmitglied) bereit wärst, die Verhinderungsbetreuung vorübergehend zu übernehmen. Wenn das so ist, bitte bei der Gelegenheit auch direkt dem Gericht (und der Betreuungsbehörde in Kopie) mitteilen, das macht es einfacher...Was nicht bedeutet, dass Du (oder ein anderes Familienmitglied) auch als Erstzbetreuer bestellt wirst. Vermutlich, sofern dem keine Gründe entgegenstehen, schon.



Grüße von Floirian
Florian ist offline  
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Alt 12.01.2022, 15:37   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 10.01.2022
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Leider hast du in deinem profil bei Ort keine Daten angegeben, sonst könnte ich richtigen Stellen nennen.
Ich wohne in Walldorf bei Heidelberg .


Danke für euere Hilfe, werde jetzt mal die Unterlagen durchsuchen nach den Betreuerausweisen .
loltech ist offline  
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Alt 12.01.2022, 16:04   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zuständige Betreuungsbehörde: https://www.rhein-neckar-kreis.de/st...ungsrecht.html

Das Gericht steht auf den Betreuerausweisen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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