Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuer kündigt und räumt Wohnung nicht und der Betreute erhält Räumungsklage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer kündigt und räumt Wohnung nicht und der Betreute erhält Räumungsklage im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo guten Tag, es geht hier um meinen im Juni 2021 verstorbenen Onkel (Demenz), die bestellte Betreuerin (Herbst 2020) hat ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 14.01.2022, 23:40   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.01.2022
Ort: Bayern/Schweiz
Beiträge: 3
Standard Betreuer kündigt und räumt Wohnung nicht und der Betreute erhält Räumungsklage

Hallo guten Tag,
es geht hier um meinen im Juni 2021 verstorbenen Onkel (Demenz), die bestellte Betreuerin (Herbst 2020) hat die Wohnung zwar mit Beschluss vom Nov. 2020 gekündigt, sich aber weiter nicht um die Räumung und Renovierung der Wohnung gekümmert, der Beschluss erging im November 2020. Die Wohnung wurde fristgerecht zum Februar 2021 gekündigt obwohl von der Vermieterin eine sofortige Kündigung möglich gewesen wäre. Anfang Juni erfolgte eine Räumungsklage, dabei stellte sich heraus das die Betreuerin nicht genau wusste welche Wohnung von meinem Onkel bewohnt war und zuerst durch einen Schlüsseldienst eine falsche Wohnung geöffnet wurde. Im Räumungsverfahren waren 3 Termine angesetzt , die Betreuerin ist davon 2 Mal nicht erschienen und es entstanden Verfahrenskosten in Höhe von 1800 €, weiter entstanden 3500 € Kosten für Mietausfälle und ca 2500 € für einen Frostschaden im Bad der nach der Einweisung in ein Krankenhaus und im Anschluss in ein Altersheim an der Wohnung entstanden ist. Weiterhin ist der gesamte Nachlass inklusive Bankunterlagen und weiterer Dokumente verschwunden, eine Geldbörse mit einem Bündel Papiergeld sowie mehre Säcke gefüllt mit Münzgeld die Summe ist leider nicht bekannt.(Protokoll vom Anwalt der Vermieterin bei einer Wohnungsbegehung durch die Betreuerin, der Vermieterin deren Anwalt und einer Person vom Betreuungsamt liegt mir vor) Laut diesem Protokoll hat die Betreuerin wohl nach der Begehung noch ein Tasche mit Dokumenten in der Wohnung zusammen gesucht und mitgenommen. Die Wohnung wurde schliesslich mit 4 Monaten Verspätung doch noch geräumt.
Bei mehreren Telefonaten wurde dies abgestritten und mir mit einer Verleumdungsklage gedroht, weiter wurde ich auf Übelste beschimpft und als dumm und blöd hingestellt.
Die Betreuerin will mir nur über einen Anwalt Einsicht in Ihre Akten geben und ggf die Unterlagen nur Im Rahmen einer Klage übergeben. Einen Erbschein besitze ich.
Eine Beschwerde beim Betreuungsgericht und bei der zuständigen Betreuungsbehörde hat bis jetzt zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Ich weiss jetzt nicht mehr so richtig weiter! Einen Anwalt zu finden der sich auf das Betreuungsrecht spezialisiert hat ist noch schwierig da viele davon selbst Betreuungen durchführen. Die Betreuerin ist selbst Anwältin und Ihr Hauptbetätigungsfeld sind Betreuungen.
Ich bin Dankbar für einen Tip oder wie ich weiter vorgehen kann.
Vielen Dank
hansl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2022, 08:54   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Hallo, das hört sich schon ziemlich nach Pflichtverletzungen der Exbetreuerin an. Das Betreuungdgericht kann da nix mehr machen, die Betreuung ist ja beendet. Ein Streit (sowohl um Schadensersatz nach § 1833 BGB als auch die Herausgabe der Unterlagen, §§ 667, 985, 1890 BGB) müsste vor dem Zivilgericht (wegen des Streitwertes vermutlich dem Landgericht) geführt werden. Da gibts eh Anwaltszwang. Auf Betreuungsrecht spezislisierte Anwalte gibts tatsächlich nicht oft (meistend unter den Fachanwälten für Familienrecht), aber eigentlich ist das eine ganz normale Schadenersatzsache.

Ich würde empfehlen: a) die Betreuerin noch mal schriftlich mit Fristsetzung 2 Wochen zur Herausgabe aller Unterlagen auffordern. Die müssen bei ihr abgeholt werden, es ist eine Holschuld, es muss nichts verschickt werden.

B) die Betreuerin auffordern, die Schäden, soweit schon zu beziffern, umgehend ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu melden und Name und Versicherungsnummer mitzuteilen.

C) nach Anwalt am besten bei der örtlichen Anwaltskammer nachfragen. Sinnvoll kann auch ein Anruf bei der Betreuungsbehörde sein, welche Anwälte auch selbst Betreuungen, denn da kann man am Ehesten jemand finden, der da sachkundig ist.

Ohne nähere Orts/Regionsangaben unter „Profil“ kann man nicht mehr sagen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2022, 10:34   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.01.2022
Ort: Bayern/Schweiz
Beiträge: 3
Standard

Hallo Guten Morgen
vielen Dank Horst für die Tips der Fall hat sich in Bayern zugetragen. Einen Anwalt der selbst Betreuungen durchführt möchte ich nicht einschalten da hier möglicherweise Interessenskonflikte bestehen könnten. Grundsätzlich bin ich eher darauf bedacht den Fall aussergerichtlich zu klären.
Im Moment warte ich noch auf Post von der Ex-Betreuerin bezüglich einer Verleumdungsklage gegen mich (die ich eher als Drohgebärde sehe um mich einzuschüchtern) und weiter auch um Terminbestätigung wegen den noch nicht ausgehändigten Nachlass. Ich hab der Betreuerin mehre Termine innerhalb der nächsten 6 Wochen genannt. Mal abwarten wie Sie sich dazu äussert. Wenn nicht anders Möglich werde ich sicher den Klageweg beschreiten.

Vielen Dank
Hansl
hansl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2022, 11:29   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Deine Sorge wg. eines Interessenkonfliktes bei einem Anwalt, der ebenfalls Betreuungen führt, kann ich verstehen - aber vielleicht auch zerstreuen.

Es heißt zwar "Eine Krähe hackt keiner anderen die Augen aus", aber Anwälte sind keine Krähen. Wenn sie dafür bezahlt werden, dann hacken sie jedem Kollegen bzw. jeder Kollegin sogar mehr als nur die Augen aus - und trotzdem gehen sie hinterher zusammen einen Kaffee trinken, als wäre nichts passiert.

In Deinem Streitfall wäre ein Anwalt, der auch Betreuungen führt, gar nicht mal so schlecht, weil er sich in dem Bereich besser auskennt als andere. Ob der dann auch ein guter Betreuer ist, spielt in diesem Fall keine Rolle.
Daher kann ich die Empfehlung von Horst nur unterstützen.



Das Betreuungsrecht ist bei Juristen nicht gerade die edelste und vor allem: lukrativste Sparte ihrer Fachgebiete und deshalb befassen sie sich nicht so oft damit und kennen sich dementsprechend wenig damit aus.Im aktiven Wissensschatz läuft es unter "ferner liefen...".


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2022, 13:09   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zitat:
Zitat von hansl Beitrag anzeigen
Einen Anwalt der selbst Betreuungen durchführt möchte ich nicht einschalten da hier möglicherweise Interessenskonflikte bestehen könnten. Grundsätzlich bin ich eher darauf bedacht den Fall aussergerichtlich zu klären.
l
Hallo, du hast gefragt, wie man einen geeigneten Anwalt findet. Am geeignesten ist der, der die Materie aus der Westentasche kennt, weil er sie selbst beruflich praktiziert. Gerade wenn die frühere Betreuerin auch Anwältin sein sollte, ist man doch auf Waffengleicheit angewiesen. Bei ca 165.000 Anwälten in Deutschland ist es doch recht unwahrscheinlich, dass die beiden sich kennen. Und falls ja, müsste darauf hingewiesen werden und der Anwalt das Mandat wegen Interessenkollision ablehnen.

Ich würde nicht abwarten. Diese vermeintliche Verleumdung (was wurde denn wem ggü behaupter), hat nichts mit den genannten Ansprüchen zu tun. Die sind zivilrechtlicher Natur. Und über die außergerichtliche Klärung bist du offenbar weit hinaus, wenn man die Ausgsngsschilderung liest.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2022, 12:12   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.01.2022
Ort: Bayern/Schweiz
Beiträge: 3
Standard

Hallo
Ich Danke Euch für die Antworten und Informationen die Ihr mir hier zur Verfügung gestellt habt ich werde der Betreuerin noch mal eine Brief senden mit der Aufforderung zur Herausgabe des Nachlass sowie Sie nochmals auf die eventuell gegebene Pflichtverletzung hinweisen und wenn Sie darauf nicht reagiert einen Anwalt einschalten.
Im Web hab ich dann noch eine Website, die sich als Organisation mit Betreuung professionell beschäftigt, gefunden. Ich weiss nur nicht ob ich die Adresse hier rein schreiben kann, da es sich hier ggf. um Werbung handelt. Ich hab auch mit denen telefoniert und noch einpaar wertvolle Info zusätzlich bekommen.
Vielen Dank
Liebe Grüsse aus der Schweiz und Bayern
Hansl
hansl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2022, 11:14   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Ob Internetseiten seriös sind oder nicht, kann hier keiner beurteilen. Vor allem, wenn es keinen direkten Link gibt, den man sich anschauen kann. Wenn ich nach Betreuung professionell google, komme ich auf die Seite des BdB eV, die man wohl als seriös bezeichnen darf. Aber nähere Infos, insbes auch echte Rechtsberatung, gibts natürlich nur für Mitglieder.

Ich kenne allerdings Webangebote (zum Betreuungsrecht), die unseriös sind.

Für geundlegende infos sollten Sie mein Lexikon aufsuchen (siehe unten). Da gibts auch weiterführende Literaturhinweise bei den einzelnen Themen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39