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Fragen zur Auszahlung Pflegegeld und Kindergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zur Auszahlung Pflegegeld und Kindergeld im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forengemeinde, es geht um das Pflegegeld meines Sohnes (wird demnächt volljährig). Wir bekommen die gesetzliche Betreuung, also mein Mann ...


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Alt 21.01.2022, 15:14   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Jedimeisterin
 
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26
Standard Fragen zur Auszahlung Pflegegeld und Kindergeld

Liebe Forengemeinde,

es geht um das Pflegegeld meines Sohnes (wird demnächt volljährig). Wir bekommen die gesetzliche Betreuung, also mein Mann und ich.
Das Pflegegeld wird an mich als pflegende Angehörige ausgezahlt und das seit mein Sohn 4 Jahre alt ist. Nun werde ich auch noch gesetzliche Betreuerin.

Weiterhin bekomme ich Kindergeld für meinen Sohn und dieser Bescheid läuft auf meinen Namen.

Muss diese alles in Vermögensverzeichnis? Kann ein Rechtspfleger mich dazu zwingen das Pflegegeld auf das Konto meines Sohnes zu überweisen?

Das ist bestimmt nicht die erste Frage, die ich stellen werde.

LG Andrea
Jedimeisterin ist offline  
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Alt 21.01.2022, 17:05   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Weiterhin bekomme ich Kindergeld für meinen Sohn und dieser Bescheid läuft auf meinen Namen.
Das ist ja auch richtig so und hat im Vermögensverzeichnis nichts zu suchen.


Zitat:
Kann ein Rechtspfleger mich dazu zwingen das Pflegegeld auf das Konto meines Sohnes zu überweisen?
Nein kann er nicht und wird es voraussichtlich auch gar nicht versuchen.
Mach dir mal nicht allzuviele Sorgen
Auch evtl. strittigere Dingen können gerade von Angehörigen mit den zuständigen Rechtspflegern besprochen werden. Die sind Kummer gewohntSpass beiseite, auch allle Menschen im Gericht kochen nur mit Wasser.
Wenns gar zu kompliziert wpürde- wovon ich nicht ausgehe- könntest du dich auch an einen Betreuungsverein zur Beratung und Unterstützung wenden.

Und an uns hier natürlich, also nicht so verzagt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.01.2022, 17:32   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin


Apropos Kindergeld:
Du hast doch sicherlich für Deinen Sohn einen SchweBi-Ausweis beantragt.

Falls nicht, dann solltest Du dies unbedingt so schnell wie möglich nachholen, weil er dann Anspruch auf Kindergeld hat, solange mindestens ein Elternteil lebt. Sonst würde der Anspruch auf Kindergeld altersbedingt nur enger begrenzt sein.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.01.2022, 19:45   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Jedimeisterin
 
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist ja auch richtig so und hat im Vermögensverzeichnis nichts zu suchen.


Nein kann er nicht und wird es voraussichtlich auch gar nicht versuchen.
Mach dir mal nicht allzuviele Sorgen
Auch evtl. strittigere Dingen können gerade von Angehörigen mit den zuständigen Rechtspflegern besprochen werden. Die sind Kummer gewohntSpass beiseite, auch allle Menschen im Gericht kochen nur mit Wasser.
Wenns gar zu kompliziert wpürde- wovon ich nicht ausgehe- könntest du dich auch an einen Betreuungsverein zur Beratung und Unterstützung wenden.

Und an uns hier natürlich, also nicht so verzagt.
Hallo Michaela,

Wenn das Pflegegeld zum Vermögensverzeichnis gehört, schreibe ich dabei, dass das Pflegegeld auf mein Konto geht, weil ich die Pflegeperson meines Sohnes bin? Oder

Kannst du mir etwas dazu sagen?

LG Andrea
Jedimeisterin ist offline  
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Alt 21.01.2022, 19:52   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Jedimeisterin
 
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Apropos Kindergeld:
Du hast doch sicherlich für Deinen Sohn einen SchweBi-Ausweis beantragt.

Falls nicht, dann solltest Du dies unbedingt so schnell wie möglich nachholen, weil er dann Anspruch auf Kindergeld hat, solange mindestens ein Elternteil lebt. Sonst würde der Anspruch auf Kindergeld altersbedingt nur enger begrenzt sein.


MfG
Imre

Hallo Imre,

ich letztes Jahr im November/Dezember zwei Anträge gestellt:
einmal für ein volljähriges Kind und für ein volljähriges Kind mit Behinderung bei der Familienkasse.

Der Antrag auf ein behindertes Kind greift noch nicht. Erst wenn mein Sohn nach 2 1/4 Jahr den Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für behinderte Menschen beendet hat. Für die Familienkasse werden die 2 1/4 Jahr in der WfbM als Berufsausbildung gewertet. Ich hatte zusätzliche noch eine Schulbescheinigung eingereicht und diese gilt erstmal. Dann kommt der Werkstattvertrag. Die Zeit zwischen Schule und Eintritt in die Werkstatt gilt als Übergangszeit und da wird auch Kindergeld bezahlt.

LG Andrea
Jedimeisterin ist offline  
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Alt 22.01.2022, 08:30   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn das Pflegegeld zum Vermögensverzeichnis gehört, schreibe ich dabei, dass das Pflegegeld auf mein Konto geht, weil ich die Pflegeperson meines Sohnes bin? Oder
Eher nicht.
Das Gericht möchte die Einkommenssituation deines Sohnes beurteilen können wegen der Erhebung evtl. Gerichtskostenrechnungen.

Bei der Betreuervegütung eines Berufsbetreuers z.B. fallen Beträge bzw. Nachzahlungen des Pflegegeldes über 5000 Euro nicht unter den Begriff des Schonvermögens.
Schau mal hier, vielleicht kann das Hintergründe besser beleuchten. (Wobei es im konkreten Fall natürlich um die Vergütung geht, das fällt bei dir ja raus, du könntest nur die Pauschale oder eine Einzelabrechnung geltend machen)https://betreuungsrechtaktuell.de/an...esetzt-werden/

Wenn du alles "richtig" machen möchtest dann leitest du die Pflegegeldzahlung auf das Konto deines Sohnes um und richtest gleichzeitig einen Dauerauftrag gegenüber dir ein.
Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der Pflege, das was evtl. davon übrig bleiben sollte wird irgendwann zu "Vermögen". Das würde dann natürlich deinem Sohn gehören.

Das ist eine der Stellen wo ich dir raten würde diese Frage schriftlich dem zuständigen Rechtspfleger zu stellen oder evtl. zuvor die Beratung eines Betreuuungsvereins in Anspruch zuu nehmen.
Es gibt mit Sicherheit Rechtspfleger die davon ausgehen dass das Pflegegeld natürlich vollständig Verwendung finden muss beim Grad der Behinderung. Es könnte allerdings auch sein, das daran gezweifelt würde.
Schriftlich deshalb damit kein Zweifel an deinem Handeln aufkommen kann falls der Rechtspflger wechselt.

Tut mir leid, dass jetzt Neuerungen in euren Gewohnheiten und Selbstverständlichkeiten aufkommen werden die erst mal geklärt werden müssen.
Ich kenne diese Art von Verwirrung gut da ich selbst eine inzwischen 29 Jahre alte schwerbiehinderte Nichte habe. Das war schon ein kleiner Kraftakt damals sich umstellen und scheinbar kontrolliert zu werden bei etwas, was zuvor selbstverständlich war. Mit der Zeit gewöhnt man sich aber dran und nimmt es nicht (mehr) persönlich. Du schaffst das auch
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.02.2022, 15:02   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Jedimeisterin
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26
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Hallo alle Zusammen,

dankeschön für eure Antworten.

ich hatte Rücksprache mit der Rechtspflegerin gehalten. Das Pflegegeld darf weiterhin auf das Konto meines Mannes und mir gehen, da ich bei der KK als pflegende Angehörige gemeldet bin.

LG Andrea
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