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Gutachten - Fragebogen Einwilligungsvorbehalt

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Er muss beweisen, dass er (am Tag des Vertragsschlusses) bereits wirksam den EV hatte. Geschäftsunfähigkeit muss in diesem Fall natürlich ...


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Alt 16.02.2022, 14:39   #21
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Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Er muss beweisen, dass er (am Tag des Vertragsschlusses) bereits wirksam den EV hatte. Geschäftsunfähigkeit muss in diesem Fall natürlich nicht mehr bewiesen werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 16.02.2022, 19:12   #22
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Ort: Berlin
Beiträge: 72
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wenn ein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann es erst gar nicht zu Streitereien kommen, ob der Betreute zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts geschäftsunfähig war.

Einen Streit darum, ob zum Zeitpunkt des Geschäfts eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt ist vor allem auch sinnlos, weil es darum gar nicht geht. Der/die Betreute ist mit einem EV nicht geschäftsunfähig, sondern beschränkt geschäftsfähig.
brumm ist offline  
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Alt 17.02.2022, 08:48   #23
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Sagen wir es mal so: der EV führt bei zuvor Geschäftsfähigen zu einer beschränkten GF (soweit der EV reicht). Bei einem zuvor Geschäftsunfähigen ist der EV, wenn er dennoch angeordnet wurde, ohne jede Rechtswirkung (= man wird dadurch also nicht beschränkt Gf).

Wobei das für die praktische Arbeit recht unwichtig ist. Denn meist würde der Betreuer einer Person mit EV das Rechrsgeschäft ja weder genehmigen noch neu abschließen. Sondern es soll ja festgestellt werden, dass der Kaufvertrag unwirksam ist.

Und für die Rückabwicklung (Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung, § 812 BGB oder dessen Wegfall, § 818 Abs. 3 BGB) ist es egal, ob Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte GF (EV) vorlag.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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