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vb_rp 14.02.2022 16:25

Informationen am Betreuungsgericht erhalten
 
Hallo liebes Forum,



Ich wurde beauftragt, den Fall einer Betreuung zu recherchieren und brauche dazu ein bisschen Schwarmwissen. Konkret geht es um folgendes: Eine alte Dame (geb. 1926) hat eine Betreuerin. Diese Betreuerin hat die Unterbringung der Frau für mehrere Monate in einer geschlossenen Psychiatrie erwirkt. Einen erkennbaren Grund soll es laut Nachbarn und Freunden nicht geben. Die Frau ist eben sehr alt und hat gelegentlich Angst vor Einbruch und Diebstahl geäußert, eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung lässt sich daraus nach Kenntnisstand meiner Recherchen nicht ablesen.



Nun soll die Dame bald in eine Altenpflegeunterkunft wechseln. Allerdings sperrt sich die Betreuerin dagegen, die Frau in der Einrichtung ihres Wunsches unterzubringen. In dieser Einrichtung befindet sich auch ihre beste Freundin. Die Betreuerin will die Frau aber lieber in einem ihr völlig fremden Stadtteil in einer völlig fremden Einrichtung unterbringen. Freunden und Nachbarn wurde der Kontakt zu der Frau durch die Betreuerin komplett untersagt, allerdings ohne Begründung.



Ich habe die Betreuerin kontaktiert. Sie hat auf das Betreuungsgericht verwiesen und gesagt: Es kommt andauernd vor, dass Angehörige ihre Maßnahmen nicht nachvollziehen können, sie hätte aber keine Lust darüber zu sprechen, man solle sich einfach ans Gericht wenden.

Nun habe ich folgende Fragen:

- Klingt das für Sie als Expertinnen und Experten nach nachvollziehbarem Verhalten?

- Wie erhalte ich Auskünfte über die Vorgänge beim Betreuungsgericht, ohne ein zugehöriges Aktenzeichen?



Ich bin über Hilfe und Einschätzungen sehr dankbar.

michaela mohr 14.02.2022 16:57

Zuerst einmal herzlich Willkommen hier:nein:- wenn auch gleich mit einer schwierigen Frage.


Zitat:

Sie hat auf das Betreuungsgericht verwiesen und gesagt: Es kommt andauernd vor, dass Angehörige ihre Maßnahmen nicht nachvollziehen können, sie hätte aber keine Lust darüber zu sprechen, man solle sich einfach ans Gericht wenden.
Das ist in meinen Augen schon ein (kleiner) dicker Hund. Die Betreuerin sollte wissen, dass an sog. Unbeteiligte keine Auskünfte erteilt werden- schon gar nicht vom Gericht.


Zitat:

Freunden und Nachbarn wurde der Kontakt zu der Frau durch die Betreuerin komplett untersagt, allerdings ohne Begründung.
Das muss sich die Familie nicht gefallen lassen. Dafür bräuchte es einen gesonderten Aufgabenkreis der nur sehr selten erteilt bzw. vergeben wird.
Ganz grundsätzlich gilt, dass den Wünschen der Betreuten Rechnung zu tragen ist ausser es stünden schwerwiegende Gründe dagegen.
Ich würde den Familienangehörigen in diesem Fall dazu raten sich als sog. Verfahrensbeteiligte beim zuständigen Betreuungsgericht zu melden- falls das dortige Aktenzeichen bekannt ist.


Noch besser wäre evtl. dieses bei der zuständigen Betreuuungsbehörde (bei der Stadtverwaltung angesiedelt) zu erfragen bzw. dort zunächst um ein Vermittlungsgepräch zu bitten.


Soweit erst mal und bitte abwarten welche anderen Vorschläge oder Vorgehen noch denkbar wären.
Neugierig bin ich ausserdem an dem Punkt:
Zitat:

Ich wurde beauftragt, den Fall einer Betreuung zu recherchieren
Wer hat denn beauftragt?

vb_rp 14.02.2022 17:05

Ich danke Ihnen ganz herzlich für die umfassenden Antworten.

Ich habe mit der Frau gerade noch mal ausführlicher telefoniert und der Verdacht erhärtet sich, dass die Betreuerin gegen den Willen der Dame handelt.



Gut zu wissen, dass der Verweis auf das Betreuungsgericht bewusst so gestellt wurde, dass er nur ins Leere laufen kann.



Das stimmt, das klingt ominöser als es gemeint ist. Ich bin Journalistin und recherchiere häufig zu Fällen von Behördenwillkür. Dies ist ein bisschen anders, aber mich haben Nachrichten von der besten Freundin und dem Nachbarn der Frau erreicht, die den Anfangsverdacht darstellen. Mittlerweile habe ich mit diversen Beteiligten gesprochen und werde die Tage Einsicht in die Gerichtsakten nehmen (hoffentlich), sofern ein Besuch bei der Dame möglich ist.

hanns 14.02.2022 18:38

Zitat:

Zitat von vb_rp (Beitrag 139381)
Das stimmt, das klingt ominöser als es gemeint ist. Ich bin Journalistin und recherchiere häufig zu Fällen von Behördenwillkür.

Als Journalistin sollte es Dir ja nicht schwer fallen ein wenig zu Unterbringungsverfahren zu recherchieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren

Um es kurz zusammenzufassen:
Man kommt nicht ohne Weiteres oder nur auf alleiniges Betreiben der Betreuerin in eine geschlossene Psychiatrie. Dazu braucht es ein Sachverständigengutachten, eine Anhörung, einen Verfahrenspfleger und die letzte Entscheidung dazu trifft dann der Richter.
Und die Psychiatrie nimmt niemand auf ohne gerichtlichen Beschluss.

HorstD 14.02.2022 19:22

Ich finde es etwas problematisch, dass hier offensichtlich ein Fall für die Medien diskutiert wird. Ich belasse es bei allgemeinen Hinweisen: natürlich ist ein Fall von freiheitsentziehenden Unterbringungen für Dritte, wie zB Nachbarn, die alles nur vom Hörensagen kennen, immer mysteriös. Da kommt dann auch immer ganz schnell das Vorurteil vom bösen bevormundenden Betreuer. Wenn man sich mal sachkundig macht, was einer Unterbringung alles vorausgeht, wird das vielleicht schon mal etwas objektiver: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Unterbringung

Und: natürlich darf weder die Betreuerin noch der Richter den Medien irgendetwas erzählen. Schon mal was vom Schutz der Persönlichkeitsrechte (der Betreuten) gehört? Falls man von einem Rechtsbruch überzeugt ist (wenn also tatsächlich Betreuerin, Richter, Arzt, sich gemeinsam zusammentun, um jemanden zu schaden - merken Sie, wie wahrscheinlich das ist?), dann sollte man sich nicht scheuen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wegen Freiheitsberaubung. Wenn nicht, wäre es vielleicht das Beste, nicht hinter jedem Baum den erstbesten vermeinlichen Skandal zu finden.

agw 14.02.2022 19:29

Zitat:

Zitat von vb_rp (Beitrag 139381)
Gut zu wissen, dass der Verweis auf das Betreuungsgericht bewusst so gestellt wurde, dass er nur ins Leere laufen kann.


Ich weiß ja jetzt nicht was das genau heißen soll, aber alle Beschlüsse des Betreuungsgerichts werden auch an die Betroffene versandt. Darauf findet sich natürlich auch das Aktenzeichen.
Und wenn man es einfach haben will fragt man im Heim oder beim Betreuer mal nach der Kopie des Betreuerausweises zur Legitimation.

michaela mohr 14.02.2022 19:34

Naja, ich verstehe die Skepsis der Vorschreiber aber möchte gleichzeitig zu bedenken geben, dass andererseits nicht alle Betreuer wie die hier anwesenden Schreiber den Job ausüben.
Es gibt leider unbestritten auch die sog. schwarzen Schafe. Damit sage ich nicht, dass das hier der Fall ist.

Die Threadstarterin hat bisher nichts weiter gemacht wie sich nach der Wahrscheinlichkeit von etwas zu erkundigen. Das ist ihr gutes recht und ich kann nichts daran ehrenrührig finden.

michaela mohr 14.02.2022 19:38

Zitat:

Und wenn man es einfach haben will fragt man im Heim oder beim Betreuer mal nach der Kopie des Betreuerausweises zur Legitimation.
Ich denke nicht, dass ein Heim einem offensichtlich Aussenstehenden irgendetwas über seine Bewohner mitteilt. Auch kein AZ.

Das die Betreuerin dies nicht tun wird hat sie ja bereits durch den Hinweis auf das Gericht mitgeteilt.

agw 14.02.2022 19:44

Zitat:

Das die Betreuerin dies nicht tun wird hat sie ja bereits durch den Hinweis auf das Gericht mitgeteilt.

Also wenn die Betreuerin ein Kontaktverbot ausgesprochen haben sollte werden die Betroffenen sich ja wohl die Legitimation vorlegen lassen.
Ansonsten muss ein solches Gerede ja niemand interessieren.

michaela mohr 14.02.2022 19:49

Zitat:

Also wenn die Betreuerin ein Kontaktverbot ausgesprochen haben sollte werden die Betroffenen sich ja wohl die Legitimation vorlegen lassen.
Du weisst doch auch welches Auftreten Betreuer haben können. Woher sollen Angehörige wissen, dass es dafür eine Legitimation braucht?


Ich meine wir könnten doch versuchen sachlich gestellte Fragen zu Betreuungsinhalten beantworten und Infos so zu nehmen wie sie da stehen ohne alles pauschal ins Reich der Fabel zu verweisen.

agw 14.02.2022 21:19

Ich verweise hier überhaupt nichts in das Reich der Fabeln.
Aber wenn mir jemand ein Kontaktverbot mit einem Guten Freund anhängen wollte ohne sich legitimieren zu können würde mich das ausgesprochene Verbot wenig Interessieren.

Zitat:

Wie erhalte ich Auskünfte über die Vorgänge beim Betreuungsgericht, ohne ein zugehöriges Aktenzeichen?
Das Recht auf Akteneinsicht ist im §13 FamFG geregelt. Ob du ein hinreichendes Interesse hast sei mal dahingestellt. Und da scheitert es sicherlich nicht an einem fehlenden Aktenzeichen, denn über die Personendaten ist der Fall ja auffindbar.

vb_rp 14.02.2022 22:37

Ich bin ein bisschen bestürzt, über die – ich nenne es Mal vorsichtig – Gereiztheit, die hier einigen Kommentaren zu entnehmen ist. Zunächst einmal habe ich überhaupt nichts von einer Berichtserstattung gesagt, sondern lediglich, dass ich Journalistin bin, und um Hilfe gebeten wurde, weil mir mehr Recherchetools zur Verfügung stehen als einer 82-jährigen Frau.



Und für alle anderen Hinweise bedanke ich mich sehr. Ich habe mit der betroffenen Frau gesprochen (die sich auch mehr als alles andere auf der Welt eine neue Betreuerin wünscht) und diese stellt mir die Akten zur Verfügung.

michaela mohr 14.02.2022 22:47

Pardon, deine Bestürzung kann ich nachvollziehen nur...... leider sind wir auch "gebrannte Kinder" was Journalisten betrifft.


Sieh einfach die kritischen Rückfragen nicht als Angriff sondern als eine Form von Überdruss und vor allem, frage ruhig weiter wenn etwas unklar sein sollte.

Imre Holocher 14.02.2022 22:48

Moin moin


Nimm die vielleicht etwas gereizten Reaktionen nicht persönlich. Sie richten sich nicht gegen Dich persönlich.
Wir sind als BetreuerInnen üblicherweise eine negative Berichterstattung gewohnt, weil sich diese in den Medien besser verkaufen läßt, als Berichte, in denen die Arbeit und die damit verbundenen Mühen neutral dargestellt werden. Das erklärt es vielleicht ein wenig.

MfG
Imre

vb_rp 14.02.2022 22:54

Das ist lieb, vielen Dank.



Ich denke mir: Wer sich wünscht, mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bei denen es möglicherweise zu Fehlverhalten kam, nicht über einen Kamm geschoren zu werden (medial), sollte dann doch gerne nicht den gleichen Fehler machen, alle Journalistinnen über einen Kamm zu scheren.



Immerhin habe ich mich ja an Sie gewandt, um mit Ihnen zu sprechen und von Ihrer Erfahrung zu profitieren und nicht, um was schlechtes über Sie zu berichten.



Ich habe tatsächlich noch ein paar Fragen, aber dazu fehlen mir noch ein paar Details. Ich melde mich zeitnah noch einmal. Denn glauben Sie mir, ich bin sehr bemüht darum, alle Seiten möglichst ausgeruht zu beleuchten und nicht, um Stimmung gegen Betreuerinnen und Betreuer zu machen.

michaela mohr 14.02.2022 23:02

Das wiederum würde uns freuen:winke: Wir beissen wirklich nicht.(...immer:giggleswe:)

Imre Holocher 14.02.2022 23:11

Moin moin



Zitat:

Zitat von vb_rp (Beitrag 139410)
Ich denke mir: Wer sich wünscht, mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bei denen es möglicherweise zu Fehlverhalten kam, nicht über einen Kamm geschoren zu werden (medial), sollte dann doch gerne nicht den gleichen Fehler machen, alle Journalistinnen über einen Kamm zu scheren.


Das denken wir auch und dem selben Fehler wollen wir auch nicht unterliegen. Das umzusetzen fällt uns aber auch nicht immer leicht.
Du bist herzlich eingeladen, Deine Fragen zu stellen und vielleicht auch zu berichten, was sich entwickelt. Wir werden uns alle Mühe geben, Kamm und Schere im Schrank zu lassen:wink3:.
MfG
Imre

michaela mohr 14.02.2022 23:56

Zurück zu den Informationsfragen.
Grundsätzliche Dinge die über das übliche Wissensmass hinausgehen zu Betreuungen findest du im Onlinelexikon von Horst Deinert
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
Damit sind evtl. einige Grundsätze in gerichtlich angeordneten Betreungen schon im Vorfeld klärbar.

Für Näheres kannnst du dich gerne weiter hier bei uns schlau machen.

PS: in Foren duzt man sich üblicherweise, ist aber auch kein Zwang dazu.


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