Dies ist ein Beitrag zum Thema Informationen am Betreuungsgericht erhalten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
Ich wurde beauftragt, den Fall einer Betreuung zu recherchieren und brauche dazu ein bisschen Schwarmwissen. Konkret geht ...
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14.02.2022, 16:25 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.02.2022
Beiträge: 4
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Informationen am Betreuungsgericht erhalten
Hallo liebes Forum,
Ich wurde beauftragt, den Fall einer Betreuung zu recherchieren und brauche dazu ein bisschen Schwarmwissen. Konkret geht es um folgendes: Eine alte Dame (geb. 1926) hat eine Betreuerin. Diese Betreuerin hat die Unterbringung der Frau für mehrere Monate in einer geschlossenen Psychiatrie erwirkt. Einen erkennbaren Grund soll es laut Nachbarn und Freunden nicht geben. Die Frau ist eben sehr alt und hat gelegentlich Angst vor Einbruch und Diebstahl geäußert, eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung lässt sich daraus nach Kenntnisstand meiner Recherchen nicht ablesen. Nun soll die Dame bald in eine Altenpflegeunterkunft wechseln. Allerdings sperrt sich die Betreuerin dagegen, die Frau in der Einrichtung ihres Wunsches unterzubringen. In dieser Einrichtung befindet sich auch ihre beste Freundin. Die Betreuerin will die Frau aber lieber in einem ihr völlig fremden Stadtteil in einer völlig fremden Einrichtung unterbringen. Freunden und Nachbarn wurde der Kontakt zu der Frau durch die Betreuerin komplett untersagt, allerdings ohne Begründung. Ich habe die Betreuerin kontaktiert. Sie hat auf das Betreuungsgericht verwiesen und gesagt: Es kommt andauernd vor, dass Angehörige ihre Maßnahmen nicht nachvollziehen können, sie hätte aber keine Lust darüber zu sprechen, man solle sich einfach ans Gericht wenden. Nun habe ich folgende Fragen: - Klingt das für Sie als Expertinnen und Experten nach nachvollziehbarem Verhalten? - Wie erhalte ich Auskünfte über die Vorgänge beim Betreuungsgericht, ohne ein zugehöriges Aktenzeichen? Ich bin über Hilfe und Einschätzungen sehr dankbar. |
14.02.2022, 16:57 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zuerst einmal herzlich Willkommen hier- wenn auch gleich mit einer schwierigen Frage.
Zitat:
Zitat:
Ganz grundsätzlich gilt, dass den Wünschen der Betreuten Rechnung zu tragen ist ausser es stünden schwerwiegende Gründe dagegen. Ich würde den Familienangehörigen in diesem Fall dazu raten sich als sog. Verfahrensbeteiligte beim zuständigen Betreuungsgericht zu melden- falls das dortige Aktenzeichen bekannt ist. Noch besser wäre evtl. dieses bei der zuständigen Betreuuungsbehörde (bei der Stadtverwaltung angesiedelt) zu erfragen bzw. dort zunächst um ein Vermittlungsgepräch zu bitten. Soweit erst mal und bitte abwarten welche anderen Vorschläge oder Vorgehen noch denkbar wären. Neugierig bin ich ausserdem an dem Punkt: Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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14.02.2022, 17:05 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.02.2022
Beiträge: 4
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Ich danke Ihnen ganz herzlich für die umfassenden Antworten.
Ich habe mit der Frau gerade noch mal ausführlicher telefoniert und der Verdacht erhärtet sich, dass die Betreuerin gegen den Willen der Dame handelt. Gut zu wissen, dass der Verweis auf das Betreuungsgericht bewusst so gestellt wurde, dass er nur ins Leere laufen kann. Das stimmt, das klingt ominöser als es gemeint ist. Ich bin Journalistin und recherchiere häufig zu Fällen von Behördenwillkür. Dies ist ein bisschen anders, aber mich haben Nachrichten von der besten Freundin und dem Nachbarn der Frau erreicht, die den Anfangsverdacht darstellen. Mittlerweile habe ich mit diversen Beteiligten gesprochen und werde die Tage Einsicht in die Gerichtsakten nehmen (hoffentlich), sofern ein Besuch bei der Dame möglich ist. |
14.02.2022, 18:38 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren Um es kurz zusammenzufassen: Man kommt nicht ohne Weiteres oder nur auf alleiniges Betreiben der Betreuerin in eine geschlossene Psychiatrie. Dazu braucht es ein Sachverständigengutachten, eine Anhörung, einen Verfahrenspfleger und die letzte Entscheidung dazu trifft dann der Richter. Und die Psychiatrie nimmt niemand auf ohne gerichtlichen Beschluss. |
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14.02.2022, 19:22 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Ich finde es etwas problematisch, dass hier offensichtlich ein Fall für die Medien diskutiert wird. Ich belasse es bei allgemeinen Hinweisen: natürlich ist ein Fall von freiheitsentziehenden Unterbringungen für Dritte, wie zB Nachbarn, die alles nur vom Hörensagen kennen, immer mysteriös. Da kommt dann auch immer ganz schnell das Vorurteil vom bösen bevormundenden Betreuer. Wenn man sich mal sachkundig macht, was einer Unterbringung alles vorausgeht, wird das vielleicht schon mal etwas objektiver: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Unterbringung
Und: natürlich darf weder die Betreuerin noch der Richter den Medien irgendetwas erzählen. Schon mal was vom Schutz der Persönlichkeitsrechte (der Betreuten) gehört? Falls man von einem Rechtsbruch überzeugt ist (wenn also tatsächlich Betreuerin, Richter, Arzt, sich gemeinsam zusammentun, um jemanden zu schaden - merken Sie, wie wahrscheinlich das ist?), dann sollte man sich nicht scheuen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wegen Freiheitsberaubung. Wenn nicht, wäre es vielleicht das Beste, nicht hinter jedem Baum den erstbesten vermeinlichen Skandal zu finden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.02.2022, 19:29 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Ich weiß ja jetzt nicht was das genau heißen soll, aber alle Beschlüsse des Betreuungsgerichts werden auch an die Betroffene versandt. Darauf findet sich natürlich auch das Aktenzeichen. Und wenn man es einfach haben will fragt man im Heim oder beim Betreuer mal nach der Kopie des Betreuerausweises zur Legitimation.
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14.02.2022, 19:34 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Naja, ich verstehe die Skepsis der Vorschreiber aber möchte gleichzeitig zu bedenken geben, dass andererseits nicht alle Betreuer wie die hier anwesenden Schreiber den Job ausüben.
Es gibt leider unbestritten auch die sog. schwarzen Schafe. Damit sage ich nicht, dass das hier der Fall ist. Die Threadstarterin hat bisher nichts weiter gemacht wie sich nach der Wahrscheinlichkeit von etwas zu erkundigen. Das ist ihr gutes recht und ich kann nichts daran ehrenrührig finden.
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14.02.2022, 19:38 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das die Betreuerin dies nicht tun wird hat sie ja bereits durch den Hinweis auf das Gericht mitgeteilt.
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14.02.2022, 19:44 | #9 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Also wenn die Betreuerin ein Kontaktverbot ausgesprochen haben sollte werden die Betroffenen sich ja wohl die Legitimation vorlegen lassen. Ansonsten muss ein solches Gerede ja niemand interessieren.
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14.02.2022, 19:49 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich meine wir könnten doch versuchen sachlich gestellte Fragen zu Betreuungsinhalten beantworten und Infos so zu nehmen wie sie da stehen ohne alles pauschal ins Reich der Fabel zu verweisen.
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auskunft, betreuungsgericht, fehlverhalten |
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