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Fragen zur rechtlichen Betreuung

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Liebe Community, ich bin neu in diesem Forum und möchte mal meinen Fall darstellen und es aus möglichst neutraler Perspektive ...


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Alt 08.03.2022, 21:51   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 05.03.2022
Beiträge: 2
Standard Fragen zur rechtlichen Betreuung

Liebe Community,

ich bin neu in diesem Forum und möchte mal meinen Fall darstellen und es aus möglichst neutraler Perspektive schildern, wie die Situation aussieht.

Ich wohne zusammen mit meiner Mutter in einem Haus mit getrennten Wohnungen.
Mit den Geschwistern gibt es starke Spannungen, die u.a. in dauerhaften Auseinandersetzungen „kurz vor“ Gericht (d.h. immer wieder eingestellte Strafverfahren gegen mich) eskaliert sind.

Es wurde u.a. aus diesem Grund eine Betreuung für meine Mutter eingerichtet.

Jetzt ist es so, dass meine Mutter die anderen Geschwister nicht sehen möchte, da sie sich auch mit den Anzeigen benutzt gefühlt hat.

Bisher läuft die Pflege und Versorgung + Rundumbetreuung der Mutter alleine durch mich.
Die rechtliche Betreuung hält sich nahezu aus allen Themen raus und auch der Kontakt zu meiner Mutter war bisher in ca. einem halben Jahr nur einmalig.

Durch die Betreuung wurde ein monatlicher Beitrag als Aufwandsersatz festgelegt. Gerne würde ich wissen, welcher Betrag für eine Betreuung in der eigenen Wohnung durch Angehörige als angemessen gilt. Ist das Pflegegeld in diesen Betrag einzurechnen?

Was werden die üblichen Schritte von zerstrittenen Geschwistern, die eigentlich keine rechtliche Betreuung befürworten, nun sein? Mit welchen Handlungsschritten ist zu rechnen (eine Vertretung der Geschwister durch einen Rechtsanwalt liegt vor) ? Welche Erfolgschancen sind hier überwiegend wahrscheinlich? Ich würde vermuten, dass zuerst die erste Jahresrechnung des Betreuers angezweifelt wird. Was wird sonst noch üblicherweise vom Stapel gelassen?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen
Tulpe100
Tulpe100 ist offline  
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Alt 09.03.2022, 01:15   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Handelt es sich bei der Betreuung um eine ehrenamtliche Betreuung oder um eine Berufsbetreuung (das müsste im Beschluss stehen)?


Die Vergütung für den Berufsbetreuer ist gesetzlich festgelegt und hängt u. a. von der Bildung des Berufsbetreuers ab und davon, ob die Betreute mittellos oder vermögend ist.


Ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung, sondern können nur Aufwendungsersatz geltend machen (deshalb die Frage). Der ist auch gesetzlich festgelegt auf 399 € im Jahr, der Ehrenamtler kann aber auch höheren Aufwendungsersatz geltend machen, wenn dieser die 399 € übersteigt.


Zur Frage eines Betreuerwechsels/Aufhebung der Betreuung: jeder hat das Recht, einen solchen Antrag beim Betreuungsgericht zu stellen. Ob der Antrag Erfolg hat, ist eine andere Frage. Bei derart zerstrittenen Geschwistern wie hier halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht einen der Geschwister (oder dich) als Betreuer bestellen würde. Sollte der Betreuer aber tatsächlich nahezu völlig untätig sein, könnte eine hierauf gestützte Beschwerde durchaus Erfolg haben. Dann würde aber eher eine andere unbeteiligte Person als Betreuer bestellt.


Die Vergütung bekommt der Betreuer in jedem Fall, selbst wenn er tatsächlich gar nichts getan haben sollte. Einen Entzug der Betreuervergütung gibt es nur in absoluten Extremfällen (z. B. bei Straftaten zulasten des Betreuten).
Pichilemu ist offline  
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Alt 09.03.2022, 06:40   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Durch die Betreuung wurde ein monatlicher Beitrag als Aufwandsersatz festgelegt. Gerne würde ich wissen, welcher Betrag für eine Betreuung in der eigenen Wohnung durch Angehörige als angemessen gilt.
Deine Fragen lassen sich ohne nähere Kenntnis über die Einkommensverhältnisse schlecht beantworten denn die Angemessenheit hängt natürlich von den finanziellen Möglichkeiten ab.


Eine qualifizierte Alltagsbegeleitung kostet inzwischen 20 Euro die Stunde, nur als Anhaltspunkt. Dabei ist da die Begleitung zu Arztbesuchen, der Einkauf (teilweise) und Beschäftigung.
Pflegende Tätigkeiten werden nicht übernommen sondern in dr Regel über den Pflegedienst getätigt und abgerechnet.
Für pflegende Angehörige gibt es inzwischen die Möglichkeit sich bei der Rentenkasse zu versichern.
Du kannst dir anhand diesem Beispiel grob ausrechnen welche Tätigkeiten du für deine Mutter übernimmst und ob die "Bezahlung" halbwegs stimmen könnte. Aber........ abhänig von den vorhandenen Geldmitteln und mit einem Mutter-Sohn Bonus versehen. Denke ich zumindest mal.


Zitat:
Was werden die üblichen Schritte von zerstrittenen Geschwistern, die eigentlich keine rechtliche Betreuung befürworten, nun sein?
Nach einem Blick in meine Glaskugel kann die Antwort nur von allem möglichen (ob unsinnig oder nicht) bis hin zu gar nichts lauten.


Zitat:
Welche Erfolgschancen sind hier überwiegend wahrscheinlich?
das hängt von den jeweiligen Details in der Sache ab. (s.o.)
Zitat:

Ich würde vermuten, dass zuerst die erste Jahresrechnung des Betreuers angezweifelt wird.
Das wäre z.B. ein ganz ganz kleines Übel bis hin zu absolut nutzlos denn, wie Pichilemu ganz richtig geschrieben hat, handelt es sich dabei um Pauschalbeträge.


Zitat:
Die rechtliche Betreuung hält sich nahezu aus allen Themen raus und auch der Kontakt zu meiner Mutter war bisher in ca. einem halben Jahr nur einmalig.
Wenn alles zur Zufriedenheit und Sicherheit deiner Mutter geregelt ist und du guten Kontakt zum Betreuer hälttst wüsste ich nicht was daran bedenklich sein sollte.
Es ist nicht Betreueraufgabe gut funktionierende Systeme zu stören oder aus der vorherigen Ruhe zu reissen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.03.2022, 14:18   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ob die Geschwister eine Betreuung befürworten oder nicht, ist unerheblich. Sie ist eingerichtet und ich vermute nicht gegen den Willen der Mutter?


Die Vergütung des gesetzlichen Betreuers ist ebenfalls festgelegt und nicht willkürlich.


Ich vermute, es geht um das Vermögen der Mutter und was damit geschieht. Aus deinem Beitrag lese ich heraus, dass die Mutter sich wohl auch schon "vor den Karren" der Geschwister gegen dich hat spannen lassen bei Auseinandersetzungen?


Das kann natürlich jederzeit wieder passieren und kann nicht in euer aller Interesse sein, wenn es euch allen um das Wohlergehen der Mutter geht. Du schreibst nicht, was die Geschwister gegen dich aufbringt. Geht es um das Haus?. Ihr solltet euch einigen und Frieden schließen. Wenn die Mutter noch geschäftsfähig ist, sollten sich alle an einen Tisch setzen, ggf mit einem Mediator.


Mit der Aufwandsentschädigung ist vermutlich gemeint, was du für die Betreuung der Mutter erhältst? Da gehört schon das Pflegegeld eingerechnet. Dafür ist es ja gedacht. Was darüber hinaus angemessen und möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte dokumentiert werden, z. B. indem man einen Minijobvertrag schließt und den, falls noch möglich, die Mutter mit unterschreibt. Angenommen, die Mutter hätte keine Rücklagen, 1000,-€ Rente und der Betreuer würde davon dir 800,-€ Aufwandsentschädigung überweisen, nun ja...
mimi91 ist offline  
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Alt 09.03.2022, 21:17   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 05.03.2022
Beiträge: 2
Standard

Hallo an alle,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Die Betreuerin meiner Mutter ist Berufsbetreuerin und Anwältin.
Meine Mutter wohnt seit 13 Jahren bei mir im Haus. Es ist eine gemietete Doppelhaushalte, in dem nur wir als Zwei Parteien wohnen.
Meine Mutter ist mittellos. Bekommt Grundsicherung neben ihrer niedrigen Rente und hat Pflegestufe 3.
Ich übernehme alles für meine Mutter. ( Pflege, Einkauf, Kochen, Haushalt, Arztbesuche).
Die Betreuerin ist seit ca. 6 Monaten bei für meine Mutter zuständig, und ich habe sie noch kein einziges Mal gesehen.
Den ersten Kontakt hatte die Schwester mit ihr, weil die Betreuerin einfach eine Nummer aus der Akte gewählt hatte, die der Schwester.
Obwohl bei der Anhörung mit der Richterin zuhause meine Mutter erwähnt hatte dass sie mich als Bezugsperson hat, da die Schwester nur Unruhe ins Haus bringt, und sie mit ihr nichts zu tun haben möchte.
Ich habe mit der Betreuerin ein paar mal telefoniert. Sie überweist mir einen Pauschalbetrag von 800 Euro( inkl. Pflege und Versorgung). Ich führe seit Jahren ein Kassenbuch für meine Mutter. Die Ausgaben sind regelmäßig höher. Ich weiß allerdings nicht, ob ich die Mehrausgaben erstattet bekomme?
Die DRV habe ich schon angeschrieben wegen dem Versicherungsstatus.
Die Schwester hatte mehrfach Strafanzeigen gegen mich gestellt wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, Untreue, etc. ( meine Mutter ist der deutschen Sprache nicht mächtig, und ich hatte derzeit eine Vorsorgevollmacht für alles ) alle Anzeigen sind eingestellt worden.
Ich habe kein Vertrauen mehr zu der Schwester, und möchte mit ihr auch nichts mehr zu tun haben. Der Zug, sich an einem Tisch zu setzen und zu reden, ist abgefahren. Der Bruder hält sich aus allem raus.
Die Schwester hat aber noch einige Hausschlüssel zu unserem Haus.
Leider konnte bislang niemand die Schwester dazu bringen, die Schlüssel herauszugeben.
( Mutter- mehrfach, Anwältin, und die Betreuerin) auf meine Bitte und mehrfaches Schreiben an die Betreuerin kommt keine Antwort.
Welche Möglichkeit hat meine Mutter die Schlüssel zurückzubekommen.?

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt etwas detaillierter darstellen?

Über Rückmeldung freue ich mich.

Viele Grüße, Tulpe 100
Tulpe100 ist offline  
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Alt 09.03.2022, 21:51   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von Tulpe100 Beitrag anzeigen
Ich habe mit der Betreuerin ein paar mal telefoniert. Sie überweist mir einen Pauschalbetrag von 800 Euro( inkl. Pflege und Versorgung). Ich führe seit Jahren ein Kassenbuch für meine Mutter. Die Ausgaben sind regelmäßig höher. Ich weiß allerdings nicht, ob ich die Mehrausgaben erstattet bekomme?
Was soll denn alles von der Pauschale bezahlt werden? PG3 sind 545 €, Regelsatz 449 €, da fehlt ja schon einiges. Miete und laufende Kosten (Strom, Telefon, was noch?) behält die Betreuerin ein? Wie kommen dann die Mehrausgaben zustande?



Zitat:
Zitat von Tulpe100 Beitrag anzeigen
( meine Mutter ist der deutschen Sprache nicht mächtig, und ich hatte derzeit eine Vorsorgevollmacht für alles )
Mit welcher Begründung hat das Betreuungsgericht die Betreuung trotz bestehender Vollmacht angeordnet, insbesondere da sich die Strafanzeigen ja offensichtlich als haltlos erwiesen haben?



Zitat:
Zitat von Tulpe100 Beitrag anzeigen
Die Schwester hat aber noch einige Hausschlüssel zu unserem Haus.
Leider konnte bislang niemand die Schwester dazu bringen, die Schlüssel herauszugeben.
( Mutter- mehrfach, Anwältin, und die Betreuerin) auf meine Bitte und mehrfaches Schreiben an die Betreuerin kommt keine Antwort.
Welche Möglichkeit hat meine Mutter die Schlüssel zurückzubekommen.?
In der Situation würde ich einfach das Türschloss austauschen. Punkt. Eine Klage wäre in der Situation (insbesondere wenn die Schwester sich mit einem Anwalt wehrt) sehr kostspielig und langwierig.
Pichilemu ist offline  
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