Dies ist ein Beitrag zum Thema Allgemeine Fragen - Neues Umfeld im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich für die vielen konstruktiven Inhalte und Infos bedanken.
Ich versuche nun zusammengefasst zu antworten.
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.03.2022
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich für die vielen konstruktiven Inhalte und Infos bedanken. Ich versuche nun zusammengefasst zu antworten. Die Volksbank bei uns hat eine Immobilienabteilung die einen Gutachterausschuss beinhaltet. Ich wüsste nicht wieso dieses Gutachten nicht als "offiziell" gelten sollte kenne mich in der Branche aber zu wenig aus. @Michaela_Mohr: Das "Klar im Kopf" war auf das Bezogen, wie ich Ihn wahrnehme. Ich rufe Ihn heute an und sage Ihm, dass ich nächste Woche Mittwoch um 09:30 Uhr vor dem Pflegeheim stehe und Ihn abhole - er steht 09:30 Uhr gerichtet vor der Türe. Ich frage Ihn ob wir seine Landwirtschaftlichen Maschinen verkaufen sollen und zu welchem Preis - er antwortet mir und macht Vorschläge. Ich unterhalte mich mit Ihm über den Krieg, Corona usw. es kommt ein Gespräch zu Stande. Ich kann das nur als Laie beurteilen und klar im Kopf war wahrscheinlich völlig übertrieben und du hast natürlich recht - er ist krank, was durch ein Gutachten bestätigt wurde und 30 Jahre Alkoholkonsum können nicht spurlos an einem vorbei gehen. Oft wechselt er Themen von A nach B und C wo man Ihn aber einfangen kann. Zusätzlich erzählt er oft die gleichen Geschichten von früher über die er sich heute noch aufregt. Ich habe mich da falsch ausgedrückt bleibe aber bei der Ansicht, dass er alles zu 100% versteht. Zu dem Vorwurf von mimi91 äußere ich mich nicht - finde es nicht richtig alle Leute über einen Kamm zu scheren ohne nur ansatzweise persönliche Beziehungen und Verhältnisse zu kennen aber du hast dich ja im Voraus schon entschuldigt daher alles gut ![]() Bzgl. dem Angebotenen Bodenrichtwert: Im Raum Tübingen ist der bereits so hoch, dass das meist überdurchschnittliche Angebote generiert. Das nur zur Info! Das war auch nur mein Angebot weil ich mich mit der Thematik überhaupt nicht auseinandergesetzt hatte und das gar nicht wusste wie das alles abläuft mit der Betreuung. Ich hatte auch in keinem Ton erwähnt, sofern für mich machbar, den durch das Gutachten ermittelten Preis zu bezahlen. Ist der so hoch, dass es für mich nicht in Frage kommt ist das Thema sowieso vom Tisch. Dann würde es nur noch darum gehen, die Betreuung für Ihn zu übernehmen. So kommen eben diese Themen gerade zusammen und ich möchte nur für alle Beteiligten eine saubere Lösung. Gefühlt würde ein Betreuer mit persönlichem Bezug zu Ihm, Ihm nochmal 5 Lebensjahre mehr schenken so oft und so viel wie er sich über den aktuellen aufregt. Er wusste ein halbes Jahr nicht wie viel Geld er eigentlich noch hat bis ich mit Ihm auf die Bank bin. Das nur mal Rande erwähnt aber ich glaube da gehören auch immer zwei dazu. So nun abschließend. Ich habe nun irgendwie schon ein schlechtes Gewissen bekommen und frage mich, ob es verwerflich ist in der heutigen Immobiliensituation als angehende Familie eine kleine Chance die man sieht zu ergreifen. Es darf niemand darunter leiden, das ist mir völlig klar und das will ich gar nicht. Wiederum könnte ich es nicht nachvollziehen wenn ich bereit wäre die Summe des Gutachtens aufzubringen, dass man dann trotz Einverständnis des Betreuten an Baufirmen oder Großinvestoren geht und dem möchte ich eigentlich entgegenwirken. Vielleicht gibt es von eurer Seite einfach Ratschläge oder Vorschläge wie Ihr das seht. |
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#12 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Horst hat in seinem Beitrag ja bereits deutlich darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung des Betreuungsgerichtes dann nicht erforderlich ist, wenn der zu Betreuende selbst handelt.
Da möglicherweise Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen, würde ich mich darum bemühen, ein "Gutachten" eines Facharztes (Psychiater) über die Geschäftsfähigkeit zu erhalten. Sofern ein entsprechendes Gutachten vorliegt und der Verkaufspreis möglicherweise unter dem von der Volksbank ermittelten Immobilienwert liegt, wäre zu prüfen, ob der zu Betreuende durch diesen Verkauf evtl. selbst bedürftig werden könnte (reicht sein Einkommen/Vermögen um langfristig die Heimkosten bezahlen zu können ?). Sofern diese Fragen gemeinschaftlich mit den zu Betreuenden und dem Betreuer geklärt sind, sehe ich keine Hindernisse an dem gewünschten Verkauf - aber auch nur dann. |
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Eine Bitte wegen der besseren Lesbarkeit an Phillip2729:
https://www.forum-betreuung.de/ankue...2-umlaute.html |
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#14 | |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,722
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Zitat:
Siehe z.B. https://www.gag.niedersachsen.de/startseite/ Zum anderen könnte der Rechtspfleger unter Umständen Probleme machen, falls der Erlös aus Zwangsversteigerungen örtlich deutlich höher ist als der ermittelte Bodenrichtwert. Eigentlich ist alles andere schon gesagt, der Betreuer ist an die Wünsche des Betreuten gebunden, es sei denn, dies würde seinem wohl zuwider laufen oder aber der Betreute kann seinen Willen nicht kundtun oder aber ist zu leicht zu beeinflussen. |
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