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Allgemeine Fragen - Neues Umfeld

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Hallo Ihr Lieben, ich bin neu in dem Forum und brauche dringen Rat. Ich hoffe, ich bin in diesem Bereich ...


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Alt 18.03.2022, 17:24   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.03.2022
Beiträge: 3
Standard Allgemeine Fragen - Neues Umfeld

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu in dem Forum und brauche dringen Rat. Ich hoffe, ich bin in diesem Bereich richtig. Mein Thema bezieht sich sicher auf mehrere Mögliche Themenfelder im Forum, bitte um Verzeihung vorab falls ich völlig falsch bin.

Kurze Schilderung der Sachlage:

Ich besuche seit gut 1.5 Jahren meinen Verwandten S. der im Pflegeheim ist. Herr S. ist der Cousin meiner Oma und 72 Jahre alt. Mein Elternhaus ist neben Herrn S. seinem und ich kenne ihn schon seit ich ein kleines Kind bin.

Herr S. ist im Pflegeheim, da er jahrelang (ca. 20 – 30 Jahre) stark alkoholabhängig war. Über die Psychiatrie ist er dann dort gelandet und hat einen amtlichen Betreuer zugewiesen bekommen. Mein Opa kümmerte sich bis zu seinem Tod aufopferungsvoll um Herrn S. und war sein letztlich auch einziger Vertrauter. Es gibt keine engeren Verwandtschaften mehr von Herrn S. und bislang hatte sich auch von unserer Familie keiner intensiver mit dem Thema beschäftigt bis vor gut 1,5 Jahren.

Nun gibt es folgenden Sachverhalt:
Die Betreuung durch den amtlichen Betreuer ist m.E. eine Katastrophe. Herr S. hat ein halbes Jahr gar nichts von dem Betreuer gehört, außer dass die Post bei ihm auf dem Tisch lag und wusste sogar nicht einmal, wie es um seine Finanzen steht. Er missachtet jegliche persönliche Wünsche vom Betreuten und kostet Ihn viel Energie das zumindest meine Wahrnehmung in den letzten 1,5 Jahren. Ich habe mich der Sache angenommen, bin mit dem Betreuten auf die Bank damit er mal einen Einblick in seine Finanzen bekommt, besuche Ihn und kümmere mich um den Verkauf von seinen Landwirtschaftlichen Geräten (Traktor, Hänger etc.) Aus meiner Sicht ist der Betreute klar im Kopf. Ich kann über alle Themen mit ihm sprechen und er versteht auch alles. Ich bin aber auch der Meinung, dass er Unterstützung braucht, da er nicht mehr alles selbst regeln kann.

Nun ist es so, dass Herr S. mir im Gespräch angeboten hatte, ein Teil seines Grundstückes abzukaufen. Er weiß, dass er nicht mehr nach Hause kommt und ist aus Dankbarkeit meinem Opa und meiner Familie gegenüber festem Willen, dass sein Hab und Gut in der Verwandtschaft bleiben soll. Es handelt sich hierbei um seinen Garten auf dem eine Scheune und ein Stall steht. Das Grundstück ist ca. 680qm groß, das ganze Areal von Herrn S. hat ca. 1200qm.

Ich habe mich dann intensiv mit dem Thema Bauen auseinandergesetzt, mir Hausangebote geben lassen und auch schon Finanzierungsklärungen durchgeführt. Nun musste ich schmerzlich erfahren, dass das aufgrund der Betreuung alles gar nicht so einfach ist. Ich hatte Herrn S. den aktuellen Preis über den Bodenrichtwert angeboten.

Ich bin dann auf den Betreuer zugegangen um mich zu Erkundigen wie das ganze überhaupt abläuft und er hat mich darüber informiert, dass ein Gutachten erstellt werden muss und auch der Preis für das Grundstück nicht unter dem Preis des Gutachtens sein kann. Das Treffen mit der Gutachterin fand vorgestern statt. Der Betreuer hatte Herrn S. darüber nicht informiert, sondern ich. Bei dem Treffen hatte der Betreuer dann die Pläne dabei und informierte die Gutachterin darüber, dass ein Gutachten für das gesamte Grundstück erstellt werden soll, was überhaupt nie zur Debatte stand. Ich konnte dann einschreiten und verwies darauf, dass nur der Garten im Fokus steht.
Der Betreuer ignorierte mich mehr oder weniger bei den Gesprächen mit der Gutachterin und sprach dann direkt davon, Baufirmen und Makler mit ins Boot zu holen die natürlich eine weitaus höhere Summe investieren können als ich. Es sei angemerkt: Der Betreute Herr S. ist finanziell mit rund 100.000€ noch gut aufgestellt und hat keine Not etwas zu verkaufen.

Für mich gibt es nun zwei Kern-Fragen:

1. Ist das alles rechtens was der Betreuer macht? Kann er machen was er will mit dem Hab und Gut von Herrn S. obwohl das alles völlig gegen seinen Willen spricht? Es sei nochmal gesagt. Herr S. möchte das Grundstück an mich verkaufen damit es in der Familie bleibt und nicht an irgendjemand. Der Betreuer hat überhaupt keinen persönlichen Bezug und kümmert sich auch nicht ausreichend. Bspw. hatte Herr S. seit 3 Jahren noch die Telekom monatlich bezahlt, obwohl er im Heim lebt. Muss das nicht der Betreuer kündigen? Ich habe das nun übernommen.

2. Mein Vater und ich haben entschieden, unabhängig von der Grundstückthematik die Betreuung für Herrn S. zu übernehmen. Das würde ihm das Leben erleichtern und wir trauen uns die Aufgaben auch zu. Wie können wir das in die Wege leiten?

Viele Liebe Grüße
Philipp
Philipp2729 ist offline  
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Alt 19.03.2022, 08:44   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo Philip, ob es für dieses Verwandtschaftsverhältnis überhaupt noch einen Namen gibt? Vermutlich Cousin dritten Grades. Aber egal, Verwandtschaft ist das, was man als das betrachtet.

Also: ob der Berufsbetreuer hier etwas falsch macht, lässt sich von Außen natürlich nicht verlässlich feststellen; die Darstellung ist naturgemäß subjektiv und vielleicht sind nicht alle Fakten bekannt. Und die Corona-Restriktionen darf man auch nicht außer Acht lassen. Allerdings ist das zunächst ohnehin zweitrangig.

Denn: steht jemand ehrenamtlich als rechtlicher Betreuer zur Verfügung, ist das ohnehin vorrangig ggü einem Berufsbetreuer. Und wenn dann noch der entsprechende Wunsch des Betreuten (und eine wenn auch weitläufige Verwandtschaft dazu kommt), dürfte einem Betreuerwechsel nichts im Wege stehen. Man sollte das unverzüglich beim zuständigen Betreuungsgericht anregen. Adresse und AZ dürften dem Heim vorliegen. Das geht formlos, man sollte seine Daten angeben und kurz die Beweggründe schildern, ohne - sich über unbewiesene Vorwürfe zu ergehen. Sondern einfach nur, dass man Zweifel hat, ob der Berufsbetreuer sich genügend kümmert

Ich unterstelle mal, du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und bist nicht vorbestraft. Ansonsten sei dir darüber im Klaren, dass eine Menge Arbeit und Verantwortung mit einer Betreuungsübernahme verbunden sind.

Übrigens: als Betreuer ist der Hausverkauf an dich selbst oder deinen Vater nicht zulässig (verbotenes Insichgeschäft). Dafür muss ein separater familienfremder Ergänzungsbetreuer bestellt werden, am Besten ein Anwalt. Es sollen nicht eigene wirtschaftliche Interessen mit der Betreuung vermischt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.03.2022, 09:23   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.03.2022
Beiträge: 3
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Guten Morgen Horst,

vorab vielen Dank für die Auskunft und die Information.
Ich habe dein Wortlaut bzgl. der Beendigung oder des Betreuerwechsels in §1908b BGB genau so gefunden. Danke!

Mir ist bewusst, dass die Verwandtschaft sehr weitläufig ist, dennoch sind wir die einzigen näheren Vertrauten die noch übrig geblieben sind.

Über die Aufgaben der Betreuung habe ich mich informiert und mir ist das sehr wohl bewusst, dass das eine Menge Arbeit ist immerhin gibt es Menschen die das zum Beruf aus üben - wohl nicht ohne Grund. Ich muss da auch sicher nochmal drüber schlafen.

Ich habe jetzt aber noch folgende Frage: Der amtliche Betreuer hat nun ein Gutachten beauftragt bei der Volksbank für das Grundstück. Ich stehe momentan als einziger Interessent da. Wer entscheidet, ob das Grundstück bspw. im Internet ausgeschrieben und dann im Biet Verfahren veräußert wird oder ob es ich bekomme? In wie fern sind die Wünsche von Herrn S. zu berücksichtigen?

Beste Grüße und einen schönen Sonntag.
Philipp2729 ist offline  
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Alt 20.03.2022, 10:49   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
als Betreuer ist der Hausverkauf an dich selbst oder deinen Vater nicht zulässig (verbotenes Insichgeschäft). Dafür muss ein separater familienfremder Ergänzungsbetreuer bestellt werden, am Besten ein Anwalt. Es sollen nicht eigene wirtschaftliche Interessen mit der Betreuung vermischt werden.

Das gilt auch hierfür:
Zitat:
Der amtliche Betreuer hat nun ein Gutachten beauftragt bei der Volksbank für das Grundstück. Ich stehe momentan als einziger Interessent da. Wer entscheidet, ob das Grundstück bspw. im Internet ausgeschrieben und dann im Biet Verfahren veräußert wird oder ob es ich bekomme?

Wenn du die Betreuung wirklich übernehmen möchtest solltest du evtl auch dabei ........ zurückhaltend(er) agieren.

Es wäre denkbar, dass das Eine dem Anderen dirkt als im Weg stehend angenommen werden könnte. Zumindest argumentativ gegenüber dem Gericht im Hinblick auf einen Betreuerwechsel.


Zu deiner konkreten Frage: das wird der Betreuer in enger Absprache mit dem Rechtspfleger entscheiden. Wie diese Entscheidung ausfallen wird/könnte hängt von den näheren und fallbedingten Umständen ab.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.03.2022, 10:58   #5
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Also: zunächst kommt es auf die Wünsche des Betreuten an; wenn sie nicht auf einen finanziellen Ruin hinauslaufen. Dafür müsste ein solcher Wunsch natürlich artikuliert werden. Ich will auch nicht unerwähnt bleiben lassen, dass solche Wünsche bei leicht beeinflussbaren Personen (Korsakov kann dazu gehören) eingeflüstert werden können. Was nicht so prickelnd wäre.

Zum eigentlichen Entscheidungsprozess: den muss der Betreuer erst mal vorbereiten, dazu vermutlich das Gutachten. Denn ein Grundstücksverkauf geht nur mit betreuungsrechtlicher Genehmigung, § 1821 BGB (zuständig ist beim Betreuungsgericht der Rechtspfleger). Nur wenn dessen Genehmigungsbeschluss vorliegt, kann der Betreuer den konkreten Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.

Daher erst mal mit dem aktuellen Betreuer Kontakt aufnehmen und das Interesse schriftlich bekunden (mit Kopie an den Betreuungsrechtspfleger, damit es nicht verschwinden kann).

Ist der Betreute weiterhin als unbeschränkt geschäftsfähig anzusehen, kann er den Vertrag - ohne das ganze Verfahren - selbst unterschreiben. Aber entweder wird der Notar oder danach das Grundbuchamt Zweifel an der Geschäftsfähigkeit haben. Also sollte man es so besser erst gar nicht versuchen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.03.2022, 11:29   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich giesse nur ungern Wasser in den (neutral geschilderten) Wein.
Die (geistige) Ausgangslage des Betreuten wird so geschildert:


Zitat:
da er jahrelang (ca. 20 – 30 Jahre) stark alkoholabhängig war.
Zitat:
Aus meiner Sicht ist der Betreute klar im Kopf. Ich kann über alle Themen mit ihm sprechen und er versteht auch alles.
Es wäre aus meiner langjährigen Erfahrung heraus ein medizinisches Wunder wenn jemand nach 20 bis 30 Jahren starkem Alkoholkonsum noch "klar im Kopf wäre".
Mindestens das Kurzzeitgedächtnis dürfte dadurch stark gelitten haben.
https://www.therapie.de/psyche/info/...eerkrankungen/
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.03.2022, 12:45   #7
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich giesse nur ungern Wasser in den (neutral geschilderten) Wein.
Die (geistige) Ausgangslage des Betreuten wird so geschildert:




Es wäre aus meiner langjährigen Erfahrung heraus ein medizinisches Wunder wenn jemand nach 20 bis 30 Jahren starkem Alkoholkonsum noch "klar im Kopf wäre".
Mindestens das Kurzzeitgedächtnis dürfte dadurch stark gelitten haben.
https://www.therapie.de/psyche/info/...eerkrankungen/

Dem schließe ich mich an, u. a., da im Eingangsthread erwähnt wird, dass Herr S. über die Psychiatrie ins Heim kam. Nicht bekannt ist, wie lange er schon dort ist und wie lange er den Betreuer schon hat.


Ich weiss, es klingt gemein. Aber ich habe den Eindruck, dass solche Fallschilderungen sich oft ähneln. Da gibt es den entfernten Verwandten im Heim, um den man sich jetzt kümmert, da er ja niemanden hat. Diesem offensichtlich schon lange schwerkranken Verwandten kommt nun gerade in den Sinn, dass er demjenigen, der ihn besucht, seinen Garten überlassen will - zum Bodenrichtwert -, auf dem man zufällig ein Haus bauen kann. Und alles wird vorbereitet und dann stellt sich heraus, da gibt es ja einen "bösen" Betreuer, der vielleicht alles zunichte macht. Hilfe muss her, man übernimmt selbst die Betreuung, das könnte die Rettung sein.



Wenn ich mich täusche, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung. Aber alles andere wäre eine Überraschung.
mimi91 ist offline  
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Alt 20.03.2022, 19:53   #8
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Ich denke, aus diesem Grund wird der Betreute nicht geschäftsfägig sein und den Verkauf ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden müssen.

Würde der Betreute durch einen günstigen Verkauf in finanziellen Ruin kommen, müsste aus meiner Sicht grundsätzlich erstmal an den Höchstbietenden oder einen gleichbietenden verkauft werden.

Steht die gefälligkeit in der Verwandschaft im Vordergrund und mittellosigkeit ist innerhalb der statistischen Lebenserwartung nicht zu erwarten, könnte freihändig (Bodenrichtwert, etc. PP) vergeben werden, darüber entscheidet letztendlich der Rechtspfleger, vom Grundsatz her ohne Ermessen.

Volksbanken erstellen in der Regel keine Gutachten, mir sieht das als Gefälligkeit für den Betreuer aus.

Im Zweifelsfall mal anfragen, was ein Verkehrswertgutachten bei einem Vereinigten Sachverständigten sowie dem örtlichen GaG Kosten würde (um entweder ein Gutachten dem Rechtspfleger vorlegen zu können oder sagen zu können, Kosten und Nutzen stehen in keinerlei Verhältnis)...
Mächschen ist offline  
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Alt 20.03.2022, 19:57   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Volksbanken erstellen in der Regel keine Gutachten, mir sieht das als Gefälligkeit für den Betreuer aus.
Setze doch bitte nicht derart unsubstantiierte Gerüchte in die Welt. Viele Banken haben Immobilienabteilungen die völlig korrekt arbeiten.
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Alt 21.03.2022, 14:06   #10
Routinier
 
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Ein Gutachten bekommt man trotzdem nicht, maximal eine Marktwerteinschätzung.
Mächschen ist offline  
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