Dies ist ein Beitrag zum Thema welcher Meldestatus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen,
mein Klient wurde fristlos gekündigt, die Wohnung wurde auf seinen Wunsch hin geräumt und übergeben.
Zwischenzeitlich musste ich ...
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03.05.2022, 10:08 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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welcher Meldestatus
Liebe KollegInnen,
mein Klient wurde fristlos gekündigt, die Wohnung wurde auf seinen Wunsch hin geräumt und übergeben. Zwischenzeitlich musste ich ihn unterbringen lassen, ich denke, diese Maßnahme könnte noch eine Weile nötig sein. Da das betreffende Bürgerbüro erst Ende Mai wieder Termine hat und seit 10 Tagen auch auf meine Mailanfrage nicht geantwortet werden konnte, werfe ich meine Frage mal hier in die Runde: Da die Wohnung nicht mehr besteht, muss ich ihn eigentlich bei der Stadt abmelden - mit Wohnsitz "Psychiatrie" kann ich ihn aber schlecht ummelden. Wie ist sein aktueller Meldestatus? Herzliche Grüße Marsupilami |
03.05.2022, 10:21 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
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Ich würde sagen, ohne festen Wohnsitz.
Die Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug liegt vor? |
03.05.2022, 16:43 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Bitte mal einen Blick in § 27 Abs. 4 ivm § 32 BMG werfen. Wie es hier aussieht, ist der Betroffene durchaus unter der Adresse der Psychiatrie anzumelden (ich nehme mal an, er ist dort freiheitsentziehend untergebracht?)
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
03.05.2022, 18:32 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
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Stellt sich hier nicht die Frage, ob derjenige in Akutbehandlung oder längerfristig dort ist?
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03.05.2022, 21:54 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Es ist noch nicht klar, wie lange er in der Klinik freiheitsentziehend untergebracht ist.
Entsprechend der von Horst genannten Regeln muss „der Leiter der Einrichtung“ melden, dass er dort „wohnsitzt“? Eine Bescheinigung will man mir nämlich von Seiten der Klinik nicht ausstellen. |
04.05.2022, 08:35 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Marsi, deine Frage wird mangels geeigner Infos leider zu einem Ratespiel ausarten müssen.
Zitat:
Zitat:
Eine sog Klinik ist regelhaft ein KH und dient einer akuten und unmittelbar notwendigen Behandlung. Sobald diese als abgeschlossen gelten muss wird entlassen. Anders sieht das z.B. aus wenn man z.B. im Klinikum Wahrendorff oder Vitos usw. in einem ausgewiesen und dazugehörigen Einrichtungsbereich der Klinken lebt. Dort gibt es dann auch die vorgenannten Einrichtungsleiter die es in die es in dieser Form in einer reinen Klinik ja gar nicht gibt. Davon ab........ solange die neue Zukunft bzw. der Ort des weiteren Aufenthalts nicht feststeht gibt es weder einen Grund noch einen Zwang zur Ummeldung. Für zukünftige Kostenträger ist das egal, die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten dauerhaften Aufenthalt- und der steht hier ja fest. Im Moment ist er OFW, warum also die Sorge?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.05.2022, 19:07 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Hallo Michaela, die besonderen BMG-Bestimmungen zeigen ja, dass es (nach bestimmten Fristen) durchaus geht. Und das wissen die Krhs.verwaltungen auch. Vor allem eines: eine Meldeadresse muss kein Wohnsitz (§ 7 BGB) sein. Schon vergessen: Wohlfahrtsverbände bieten Nichtsesshaften Meldeadressen. Da wohnt auch keiner in diesem
Postfach.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.05.2022, 21:34 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Horst bitte schon vorsorglich um Entschuldigung wenn ich sage, nachgerade behaupte, aus der Praxis heraus, dass es bisher wahrscheinlich noch keinem Kollegen gelungen ist jemand in einem "reinen" KH als Wohnsitz anzumelden.
Zitat:
Um offizielle Meldeadressen (also mit Eintrag in den Perso)handelt es sich dabei regulär nicht- wobei Ausnahmen von der zuständigen örtlichen Gemeinde, in dem Fall der Obdachlosenbehörde, explizit im Konzept des Trägers benannnt sein müssen. Ich weiss das insofern ganz genau da ich für einige Zeit Vorstandsvorsitzende in einer Obda war.
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05.05.2022, 07:13 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Bei uns stellt die Diakonie z.B. eine "Bestätigung über die postalische Erreichbarkeit" aus (einfach auf einem Zettel zur Vorlage beim Jobcenter etc), aber auch nur, wenn im Personalausweis ofW zu finden ist.
Bei Betreuten, bei denen eine längere Unterbringung ansteht, die aber noch im KH sind (weil keine passende Unterkunft gefunden wird), wird nichts vom KH ausgestellt. Erst wenn sie in den Wohnbereich dort wechseln (angeschlossen an das Krankenhaus/den Träger). |
05.05.2022, 09:26 | #10 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hier in Bielefeld ist eine richtige Meldung möglich an der Einrichtungsadresse. Von dort wird allerdings regelmäßiges persönliches Erscheinen gefordert, um Missbrauch zu vermeiden. Das scheint nicht die schlechteste Lösung zu sein.
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