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welcher Meldestatus

Dies ist ein Beitrag zum Thema welcher Meldestatus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen, mein Klient wurde fristlos gekündigt, die Wohnung wurde auf seinen Wunsch hin geräumt und übergeben. Zwischenzeitlich musste ich ...


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Alt 03.05.2022, 10:08   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
Standard welcher Meldestatus

Liebe KollegInnen,


mein Klient wurde fristlos gekündigt, die Wohnung wurde auf seinen Wunsch hin geräumt und übergeben.


Zwischenzeitlich musste ich ihn unterbringen lassen, ich denke, diese Maßnahme könnte noch eine Weile nötig sein.


Da das betreffende Bürgerbüro erst Ende Mai wieder Termine hat und seit 10 Tagen auch auf meine Mailanfrage nicht geantwortet werden konnte, werfe ich meine Frage mal hier in die Runde:


Da die Wohnung nicht mehr besteht, muss ich ihn eigentlich bei der Stadt abmelden - mit Wohnsitz "Psychiatrie" kann ich ihn aber schlecht ummelden.



Wie ist sein aktueller Meldestatus?


Herzliche Grüße


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 03.05.2022, 10:21   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Ich würde sagen, ohne festen Wohnsitz.

Die Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug liegt vor?
Mächschen ist offline  
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Alt 03.05.2022, 16:43   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Bitte mal einen Blick in § 27 Abs. 4 ivm § 32 BMG werfen. Wie es hier aussieht, ist der Betroffene durchaus unter der Adresse der Psychiatrie anzumelden (ich nehme mal an, er ist dort freiheitsentziehend untergebracht?)
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.05.2022, 18:32   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Stellt sich hier nicht die Frage, ob derjenige in Akutbehandlung oder längerfristig dort ist?
Mächschen ist offline  
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Alt 03.05.2022, 21:54   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
Standard

Es ist noch nicht klar, wie lange er in der Klinik freiheitsentziehend untergebracht ist.
Entsprechend der von Horst genannten Regeln muss „der Leiter der Einrichtung“ melden, dass er dort „wohnsitzt“? Eine Bescheinigung will man mir nämlich von Seiten der Klinik nicht ausstellen.
Marsupilami ist offline  
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Alt 04.05.2022, 08:35   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Marsi, deine Frage wird mangels geeigner Infos leider zu einem Ratespiel ausarten müssen.
Zitat:
Es ist noch nicht klar, wie lange er in der Klinik freiheitsentziehend untergebracht ist.
Wenn wir jetzt wüssten ob er in der Klinik auf einen freien Platz "wartet" weil er zunächst für 6 Wochen (evtl. auch mit Verlängerung) untergebracht ist und gleichzeitig ein Antrag auf langfristige Unterbringung gestellt würde, wartet er auf das Gutachten oder, oder, oder ...... wären alle inhaltlich zur Beantwortung etwas weiter.

Zitat:
Eine Bescheinigung will man mir nämlich von Seiten der Klinik nicht ausstellen.
Das ist meiner Ansicht nach völlig berechtigt. In einer "reinen" Klinik kann man keinen Wohnsitz begründen- never.

Eine sog Klinik ist regelhaft ein KH und dient einer akuten und unmittelbar notwendigen Behandlung. Sobald diese als abgeschlossen gelten muss wird entlassen.

Anders sieht das z.B. aus wenn man z.B. im Klinikum Wahrendorff oder Vitos usw. in einem ausgewiesen und dazugehörigen Einrichtungsbereich der Klinken lebt. Dort gibt es dann auch die vorgenannten Einrichtungsleiter die es in die es in dieser Form in einer reinen Klinik ja gar nicht gibt.

Davon ab........ solange die neue Zukunft bzw. der Ort des weiteren Aufenthalts nicht feststeht gibt es weder einen Grund noch einen Zwang zur Ummeldung.
Für zukünftige Kostenträger ist das egal, die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten dauerhaften Aufenthalt- und der steht hier ja fest.
Im Moment ist er OFW, warum also die Sorge?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.05.2022, 19:07   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Hallo Michaela, die besonderen BMG-Bestimmungen zeigen ja, dass es (nach bestimmten Fristen) durchaus geht. Und das wissen die Krhs.verwaltungen auch. Vor allem eines: eine Meldeadresse muss kein Wohnsitz (§ 7 BGB) sein. Schon vergessen: Wohlfahrtsverbände bieten Nichtsesshaften Meldeadressen. Da wohnt auch keiner in diesem
Postfach.
__________________
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 04.05.2022, 21:34   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Horst bitte schon vorsorglich um Entschuldigung wenn ich sage, nachgerade behaupte, aus der Praxis heraus, dass es bisher wahrscheinlich noch keinem Kollegen gelungen ist jemand in einem "reinen" KH als Wohnsitz anzumelden.

Zitat:
Schon vergessen: Wohlfahrtsverbände bieten Nichtsesshaften Meldeadressen. Da wohnt auch keiner in diesem
Postfach.
Das halte ich insofern für ein unglückliches Argument als die von dir genannten sog. Meldeadressen oft reine Postfächer, z.B. vorwiegend für das JC sind.

Um offizielle Meldeadressen (also mit Eintrag in den Perso)handelt es sich dabei regulär nicht- wobei Ausnahmen von der zuständigen örtlichen Gemeinde, in dem Fall der Obdachlosenbehörde, explizit im Konzept des Trägers benannnt sein müssen.
Ich weiss das insofern ganz genau da ich für einige Zeit Vorstandsvorsitzende in einer Obda war.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.05.2022, 07:13   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Bei uns stellt die Diakonie z.B. eine "Bestätigung über die postalische Erreichbarkeit" aus (einfach auf einem Zettel zur Vorlage beim Jobcenter etc), aber auch nur, wenn im Personalausweis ofW zu finden ist.


Bei Betreuten, bei denen eine längere Unterbringung ansteht, die aber noch im KH sind (weil keine passende Unterkunft gefunden wird), wird nichts vom KH ausgestellt. Erst wenn sie in den Wohnbereich dort wechseln (angeschlossen an das Krankenhaus/den Träger).
aprilapril ist offline  
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Alt 05.05.2022, 09:26   #10
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Hier in Bielefeld ist eine richtige Meldung möglich an der Einrichtungsadresse. Von dort wird allerdings regelmäßiges persönliches Erscheinen gefordert, um Missbrauch zu vermeiden. Das scheint nicht die schlechteste Lösung zu sein.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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