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Zuzahlung bei der KK

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlung bei der KK im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr lieben. Mal eine Frage. Im Januar ist meine Schwiegermutter verstorben, es bestand eine Vorsorgevollmacht in der meine Frau ...


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Alt 01.07.2022, 14:45   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 37
Standard Zuzahlung bei der KK

Hallo ihr lieben. Mal eine Frage. Im Januar ist meine Schwiegermutter verstorben, es bestand eine Vorsorgevollmacht in der meine Frau als bevollmächtigte eingesetzt war. Wir haben jetzt heute, 01.07 eine Zuzahlungsrechnung der KK bekommen für die Tage im Krankenhaus. In dem Fall 250 Euro. Die Zuzahlung beträgt ja 1% des Jahreseinkommens, meine Schwiegermutter war chronisch krank. Die Krankenkasse rechnet jetzt einfach die monatlichen Renten meiner Schwiegermutter(Alters und Witwenrente)mal 12 und sagt, dass ihre Forderung berechtigt ist. Wir sind der Auffassung, dass das Jahreseinkommen exakt die Renten für den Januar sind. Für die restlichen 11 Monate bekommt sie ja nix mehr. Kann eien KK wirklich sagen wir berechnen ein Monatseinkommen mal12 wenn nur 1 Monat gelebt wurde. Bislang kenne ich es so dass die wirklich auf den Euro genau schauen was an Bruttoeinkommen im Jahr bekommen wird.

LG aus Lübeck

ShagrathHL
ShagrathHL ist offline  
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Alt 01.07.2022, 15:35   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

das was das Krankenhaus berechnet, also 250,-- Euro Zuzahlung (wohl 25 Tage a' 10,-- Euro) hat erstmal nix mit der Zuzahlungsbefreiung zu tun. Die Zuzahlung ist daher erstmal zu zahlen.
Dann solltet ihr die Belastungsgrenze ausrechnen und ggf. einen entsprechenden Antrag bei der Kasse stellen. Die Belastungsgrenze beträgt bei chronisch Kranken 1% des Jahreseinkommens (bei anderen 2 %).
Wenn die Oma z.B. ein mtl. Renteneinkommen in Höhe von 1500,-- Euro hat wäre diese 12x1500,- = 18.000.-- Euro. Ein Prozent davon 180,-- Euro. Die Grenze wäre dann also überschritten und ein Antrag sollte bei der KK gestellt werden. Alles andere geht dann seinen Weg.

Siehe hierzu:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pf...ungsbefreiung/

Wenn absehbar ist, dass die Oma nun jedes Jahr über die Belastungsgrenze kommt, auch weil Medikamentenzuzahlungen fällig werden, solltet ihr einen Antrag auf Vorabbefreiung stellen. Dann zahlt ihr das eine Prozent für 2023 schon 2022 ein und kriegt für das Kalenderjahr 2023 im Voraus schon das Befreiungskärtchen zur Vorlage beim KH oder in den Apotheken. Dann würden erst gar keine Zuzahlungen mehr in Rechnung gestellt.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 01.07.2022, 17:15   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Die Berechnung der KK ist korrekt, auch wenn deine Schwiegermutter schon im Jan. verstorben ist, muss die KK das Jahreseinkommen für die Berechnung der Zuzahlung zugrundelegen.
Schnieder ist offline  
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Alt 01.07.2022, 23:30   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
das was das Krankenhaus berechnet, also 250,-- Euro Zuzahlung (wohl 25 Tage a' 10,-- Euro) hat erstmal nix mit der Zuzahlungsbefreiung zu tun. Die Zuzahlung ist daher erstmal zu zahlen.
Das stimmt so nicht. Wenn mit der Zuzahlungsforderung die Belastungsgrenze überschritten würde, kann mit dieser Begründung Widerspruch eingelegt werden. Alles andere wäre ein überflüssiges Hin- und Herbuchen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 02.07.2022, 08:38   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,274
Standard

Deshalb kann man bei vielen auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn der voraussichtlich mehrere Wochen im Krankenhaus sein wird.


Aber es gibt schlimmeres, Oma läuft blau an, man ruft die 112, Sanitäter & Notarzt können nur noch den Tod feststellen, man muss den gesamten Einsatz als Erbe zahlen.

Wäre Oma aber auf dem Weg zum Krankenwagen verstorben, würde die Krankenkasse den Einsatz (bis auf Zuzahlung und Totenschein) zahlen.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.07.2022, 17:44   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Deshalb kann man bei vielen auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn der voraussichtlich mehrere Wochen im Krankenhaus sein wird.


Aber es gibt schlimmeres, Oma läuft blau an, man ruft die 112, Sanitäter & Notarzt können nur noch den Tod feststellen, man muss den gesamten Einsatz als Erbe zahlen.

Wäre Oma aber auf dem Weg zum Krankenwagen verstorben, würde die Krankenkasse den Einsatz (bis auf Zuzahlung und Totenschein) zahlen.
In welchem Bundesland ist das bitte so?
Pigeon ist offline  
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Alt 05.07.2022, 16:35   #7
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Die Berechnung der KK ist korrekt, auch wenn deine Schwiegermutter schon im Jan. verstorben ist, muss die KK das Jahreseinkommen für die Berechnung der Zuzahlung zugrundelegen.
Das stimmt zwar, aber das Jahreseinkommen besteht in diesem Fall eben nur aus der Januar-Rente. Entsprechend niedrig ist dann die Belastungsgrenze.
FFB ist offline  
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Alt 05.07.2022, 17:39   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Das stimmt zwar, aber das Jahreseinkommen besteht in diesem Fall eben nur aus der Januar-Rente. Entsprechend niedrig ist dann die Belastungsgrenze.
§ 62 Absatz 2 SGB bestimmt, dass die persönliche Belastungsgrenze durch Addierung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bestimmt wird. BSG sagt dazu, dass damit Einnahmen im Kalenderjahr gemeint sind und fiktive Einnahmen nicht dazu zählen. Daran gemessen, würde ich also gegen die Belastungsgrenzenentscheidung der KK durchaus Widerspruch einlegen (lassen). Sollte Klage in Betracht kommen, vorher § 197a SGG beachten.
Faunhart ist offline  
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Alt 06.07.2022, 15:09   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,274
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
In welchem Bundesland ist das bitte so?
Das war in Niedersachsen.

Aber, in wieweit kosten auch erhoben werden, entscheidet in der Regel der Kreis, kann also durchaus sein, dass man in dem Fall nicht eintreten muss.
Mächschen ist offline  
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Alt 01.08.2022, 09:19   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 37
Standard

Inzwischen ist der Einspruch von der KK akzeptiert. Es wurde korrekt gerechnet und statt der 250 geforderten Euro waren es jetzt noch knapp 18 Euro. Klingt deutlich anders. Das Thema ist also erledigt

LG und Danke aus Lübeck

Shagrathhl
ShagrathHL ist offline  
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