Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlung bei der KK im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr lieben. Mal eine Frage. Im Januar ist meine Schwiegermutter verstorben, es bestand eine Vorsorgevollmacht in der meine Frau ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
01.07.2022, 14:45 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 37
|
Zuzahlung bei der KK
Hallo ihr lieben. Mal eine Frage. Im Januar ist meine Schwiegermutter verstorben, es bestand eine Vorsorgevollmacht in der meine Frau als bevollmächtigte eingesetzt war. Wir haben jetzt heute, 01.07 eine Zuzahlungsrechnung der KK bekommen für die Tage im Krankenhaus. In dem Fall 250 Euro. Die Zuzahlung beträgt ja 1% des Jahreseinkommens, meine Schwiegermutter war chronisch krank. Die Krankenkasse rechnet jetzt einfach die monatlichen Renten meiner Schwiegermutter(Alters und Witwenrente)mal 12 und sagt, dass ihre Forderung berechtigt ist. Wir sind der Auffassung, dass das Jahreseinkommen exakt die Renten für den Januar sind. Für die restlichen 11 Monate bekommt sie ja nix mehr. Kann eien KK wirklich sagen wir berechnen ein Monatseinkommen mal12 wenn nur 1 Monat gelebt wurde. Bislang kenne ich es so dass die wirklich auf den Euro genau schauen was an Bruttoeinkommen im Jahr bekommen wird.
LG aus Lübeck ShagrathHL |
01.07.2022, 15:35 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
|
Hallo,
das was das Krankenhaus berechnet, also 250,-- Euro Zuzahlung (wohl 25 Tage a' 10,-- Euro) hat erstmal nix mit der Zuzahlungsbefreiung zu tun. Die Zuzahlung ist daher erstmal zu zahlen. Dann solltet ihr die Belastungsgrenze ausrechnen und ggf. einen entsprechenden Antrag bei der Kasse stellen. Die Belastungsgrenze beträgt bei chronisch Kranken 1% des Jahreseinkommens (bei anderen 2 %). Wenn die Oma z.B. ein mtl. Renteneinkommen in Höhe von 1500,-- Euro hat wäre diese 12x1500,- = 18.000.-- Euro. Ein Prozent davon 180,-- Euro. Die Grenze wäre dann also überschritten und ein Antrag sollte bei der KK gestellt werden. Alles andere geht dann seinen Weg. Siehe hierzu: https://www.pflege.de/pflegekasse-pf...ungsbefreiung/ Wenn absehbar ist, dass die Oma nun jedes Jahr über die Belastungsgrenze kommt, auch weil Medikamentenzuzahlungen fällig werden, solltet ihr einen Antrag auf Vorabbefreiung stellen. Dann zahlt ihr das eine Prozent für 2023 schon 2022 ein und kriegt für das Kalenderjahr 2023 im Voraus schon das Befreiungskärtchen zur Vorlage beim KH oder in den Apotheken. Dann würden erst gar keine Zuzahlungen mehr in Rechnung gestellt. mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
|
01.07.2022, 17:15 | #3 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
|
Die Berechnung der KK ist korrekt, auch wenn deine Schwiegermutter schon im Jan. verstorben ist, muss die KK das Jahreseinkommen für die Berechnung der Zuzahlung zugrundelegen.
|
01.07.2022, 23:30 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
|
Das stimmt so nicht. Wenn mit der Zuzahlungsforderung die Belastungsgrenze überschritten würde, kann mit dieser Begründung Widerspruch eingelegt werden. Alles andere wäre ein überflüssiges Hin- und Herbuchen.
|
02.07.2022, 08:38 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,274
|
Deshalb kann man bei vielen auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn der voraussichtlich mehrere Wochen im Krankenhaus sein wird.
Aber es gibt schlimmeres, Oma läuft blau an, man ruft die 112, Sanitäter & Notarzt können nur noch den Tod feststellen, man muss den gesamten Einsatz als Erbe zahlen. Wäre Oma aber auf dem Weg zum Krankenwagen verstorben, würde die Krankenkasse den Einsatz (bis auf Zuzahlung und Totenschein) zahlen. |
02.07.2022, 17:44 | #6 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
|
Zitat:
|
|
05.07.2022, 16:35 | #7 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
|
Das stimmt zwar, aber das Jahreseinkommen besteht in diesem Fall eben nur aus der Januar-Rente. Entsprechend niedrig ist dann die Belastungsgrenze.
|
05.07.2022, 17:39 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
|
Zitat:
|
|
06.07.2022, 15:09 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,274
|
|
01.08.2022, 09:19 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 37
|
Inzwischen ist der Einspruch von der KK akzeptiert. Es wurde korrekt gerechnet und statt der 250 geforderten Euro waren es jetzt noch knapp 18 Euro. Klingt deutlich anders. Das Thema ist also erledigt
LG und Danke aus Lübeck Shagrathhl |
Lesezeichen |
Stichworte |
zuzahlung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|