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Unzuverlässiger Betreuer - was tun?

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Hallo Ich bin zwar erst seit heute hier Registriert, bin aber jetzt schon schockiert von einigen Antworten hier. Besonders die ...


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Alt 21.01.2009, 22:22   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard

Hallo
Ich bin zwar erst seit heute hier Registriert, bin aber jetzt schon schockiert von einigen Antworten hier.
Besonders die von MurphysLaw.
Hier gibt es jemanden der Hilfe sucht. Sind denn solch niederschmetternden Antworten wirklich nötig? Vor allem ohne zu Hinterfragen.
  • gerichtlich bestellte Betreuung heißt doch das sich ein Vormundschaftsgericht mit den Betreuungsmöglichkeiten befaßt hat. Da die Kinder zu diesem Zeitpunkt für eine Betreuung nicht geeignet waren, wurde ein Fremdbetreuer eingesetzt.
  • Sicherlich wird es einen Termin zur erneuten Überprüfung und Notwendigkeit geben.
  • Das die Angehörigen, deren betreute Mutter im Pflegeheim ist, sich extenzielle Sorgen machen, ist doch wohl auch verständlich.
Es müsste doch wohl in diesem Fall einen Konsenz zwischen Betreuer und Angehörige geben, wie man zum Wohle der Betreuten Person, weiter vorgehen kann, oder muß.
Dazu gehören für mich auch die finanzielle Situation der Mutter darzulegen.
Für Angehörige mit diesen Problem, wird doch nur künstlich eine psychische Problemsituation geschaffen.
Und für mich hörte es sich nicht so an, als ob der Threadersteller nicht an einer, guten Lösung für alle, mitwirken möchte.
Geldsucher ist offline  
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Alt 22.01.2009, 00:27   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 48
Standard

Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen
Man erzählt sich in der Familie ja auch nicht alles.

Muss diesen Satz nicht verstehen.............
In einer intakten Familie wird über Alles gesprochen!!!!!
Sandra49 ist offline  
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Alt 22.01.2009, 04:18   #13
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Hallo Geldsucher,

als ich deine besondere Erwähnung meiner Person entdeckte musste ich doch ein wenig schmunzeln, dann war ich aber doch irritiert.

Ist es tatsächlich so abwegig, wenn die Mutter im Heim gepflegt wird und 3 ERWACHSENE Kinder noch im Hause leben und diese nun u.a. Geld für Heizöl von ihrer Mutter begehren (über den Betreuer), sie nach auf die Möglichkeit einer Mietzahlung zu fragen?
Ich habe ganz bewusst weitere Antworten nach onkelchens Erklärung vermieden, aber wenn du mich herausfordern magst, gehe ich auch gerne weiter.
Ein Auszubildener kann beispielsweise BAB oder Bafög beantragen und beziehen. Geht dieses nicht, gibts noch Wohngeld (auch wenn man im elterlichen Haus lebt, dann aber natürlich mit Mietvertrag!) und liegt das Einkommen unter Hartz4 Satz, können noch aufstockende Leistungen beantragt werden.
Die psychisch kranke Schwester kann auch diverse staatliche Einnahmenquellen anzapfen. Über den oder die 3te wird gar nix gesagt, da könnten weitläufige Spekulationen aufkommen.
Selbst wenn man grosszügig 210 € reine Nebenkosten ansetzt, wären das 70 € für jeden der 3. Nun erzähle du mir, dass das nicht möglich ist!
Halte dir nochmal vor Augen, dass es sich um Verbrauchsgüter handelt! Und zwar solche, die nur von den 3 Kindern in Anspruch genommen werden. Okay, bei den Instandhaltungskosten müsste man genauer hinsehen.
Tut mir leid, mein Verständnis ist da wirklich zu Ende. Wie machen das denn all die anderen Auszubildenen, Studenten und Kranke ohne die Möglichkeit, daheim mietfrei leben zu können?

Irgendwann muss es auch mal gut sein und mein Eindruck war zum Zeitpunkt, als ich nach Mietzahlungen fragte, dass der Fragesteller es möglichst günstig haben wollte und es als selbstverständlich ansah, dass die kranke Mutter die Kosten weiterhin trägt. Dies hat sich insofern relativiert, als das onkelchen für mich glaubhaft versicherte, ständig bemüht zu sein, finanziell unabhängig zu werden.

MurphysLaw

P.S.: Die, in meinen Augen, sauberste Lösung wäre, wenn alle 3 Kinder einen Mietvertrag mit ihrer Mutter respektive dem Betreuer abschlössen. Dann wären die "Fronten" eindeutig geklärt, ebenso wie sämtliche Pflichten und Rechte. Wäre natürlich nur dann sinnvoll, wenn, sofern gewünscht, das Haus damit gehalten würde und mit Rente und Mieteinnahmen das Pflegeheim der Mutter bezahlt werden könnte.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 22.01.2009, 07:54   #14
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@MurphysLaw
 
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten

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