Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontakt/Umgangsrecht zur Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Betreuungsbehörde hat mir geantwortet, dass sie sich nicht in familieninterne Probleme einmischt. Meiner Ansicht nach geht dieser Fall ja ...
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26.07.2022, 11:42 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
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Die Betreuungsbehörde hat mir geantwortet, dass sie sich nicht in familieninterne Probleme einmischt. Meiner Ansicht nach geht dieser Fall ja wohl weit darüber hinaus.
Heute erhielt ich von der Vertreterin der zuständigen Betreuerin meiner Mutter eine Mail mit dem Satz, dass keinerlei Grund zur Annahme besteht, dass meine Mutter nicht ausreichend versorgt ist. Das hörte sich bei unserem Telefonat vor zehn Tagen noch ganz anders an. Zumal ich mich frage, wie sie zu dieser Erkenntnis kommt, da meine Eltern telefonisch nicht erreichbar sind und ein Besuch nicht stattgefunden hat ( das hätte mir die Nachbarin, die ALLES mitbekommt, sonst berichtet). Was soll ich nun davon halten? |
26.07.2022, 12:25 | #12 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dann wäre die Antwort einigermassen verständlich. Du hattest eingangs geschrieben, dass in die Wohnung/das Haus deiner Eltern auf einmal die manisch depresssive Schwester eingezogen wäre. Ist diese Erkrankung irgendwo aktenkundig? Weiter noch, dass diese ohne Absprache mit der Betreuerin den Pflegedienst gekündigt hätte- was sich eigentlich keine Betreuerin "gefallen" lässt wenn sie gerade in Urlaub fahren will. Zitat:
Zitat:
Dir wird jetzt nichts anderes übrig bleiben wie abzuwarten das die eigentliche Betreuerin wieder da ist. Du sagtest ja selbst, dass diese sich bei Gericht beschwert habe über die Kündigung des Pflegedienstes und die fehlende Kontaktmöglichkeit von ihr selbst. Tut mir leid für dich aber manchmal ist abwarten besser wie noch mehr Durcheinander durch Hektik zu schaffen. Beschwerden von Betreuern über fehlende Kontakte werden bei Gericht im Grund sehr ernst genommen, andererseits müssen dazu mehrere Personen z.b. befragt werden und das nimmt dann schon Zeit in Anspruch.
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27.07.2022, 17:51 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
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Ich denke, ich habe in meiner Mail schon deutlich gemacht, dass ich mir um die gesundheitliche Versorgung meiner Mutter Sorgen mache.
Dass meine Schwester manisch-depressiv ist, ist dem Gericht und auch dem Betreuungsverein bekannt, ein offizielles Gutachten darüber gibt es aber meines Wissen nach nicht. Ja, da kann man nur abwarten, allerdings wundere ich mich, wie lange es dauert, bis das Gericht reagiert, zumal es außer meiner Mail und der d er Betreuerin auch mehrere besorgte Mails der Nachbarin und auch der (ehemaligen) Pflegekraft gibt. |
27.07.2022, 19:41 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,590
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Moin moin
OK, es dauert aktuell, bis das Gericht aus dem Quark kommt. Sei deshalb aber nicht böse. In Gerichten arbeiten Menschen, nur nicht mehr ganz so viele wie vor Corona. Ersatz gibt es nicht und die Überstunden wg. Krankheitsvertretungen müssen auch abgefeiert werden, wenn sie nicht verfallen sollen. Und dann gibt es auch noch die Urlaube, die aktuell gerne genommen werden (zumindest, wenn man auf die Ferien angewiesen ist). In meinem Lieblingsgericht sind von insgeamt 10 Stellen im Betreuungsbereich gerade noch 2 - 3 besetzt. Der Rest ist nicht da. Da gebe ich lieber ein Eis aus, als auf die Tube zu drücken. MfG Imre
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07.08.2022, 21:37 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
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Es ist passiert, was ich befürchtet hatte. Meine Mutter ist vorgestern dehydriert mit Niereninsuffizienz, Wirbelbrüchen und abgemagert ins Krankenhaus eingeliefert worden. Wenigstens ist sie jetzt gut versorgt.
Nun meine Frage- wer ist hier zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Pflege ganz klar vernachlässigt wurde? Die Betreuerin, die ja die Gesundheitsfürsorge hat, oder meine Schwester, die meine Mutter in den letzten vier Wochen (mit sieben Notarzteinsätzen!) gepflegt hat? |
07.08.2022, 21:40 | #16 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,274
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Ich denke, deiner Schwester kann man keinen Vorwurf machen, wenn Sie tatsächlich so krank ist.
Eher der Betreuerin. Darf ich fragen, warum Du nicht Betreuer bist? Ich denke, wenn das Gericht darüber unterrichtet wird, könnte es ggf. zu einem Betreuerwechsel kommen. |
07.08.2022, 21:46 | #17 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
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Ich war Betreuerin bzw. hatte die Vorsorgevollmacht, meine Mutter wollte das so. Da meine Schwester massiv gegen mich vorgegangen ist mit Anzeigen u.s.w. (die alle fallengelassen wurden), und ich durch einen Unfall auch noch eine schwere Verletzung hatte, habe ich das Gericht gebeten, vorübergehend eine Betreuung einzurichten. Ich überlege, da es mir wieder besser geht, dass ich selbst wieder für meine Mutter tätig werde.
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08.08.2022, 07:52 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Immerhin hast du trotz der Kontaktsperre gleich die Infos gehabt. Kannst du denn jetzt im KH wieder Kontakt mit deiner Mutter haben? Wenn ja, dann wendie dich an die behandelnden Ärzte und versuche soviel wie möglich zum Hergang der Verschlechterungen beizutragen. Was sagt den die jetzige Betreuerin zu dem Ganzen?
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08.08.2022, 08:11 | #19 | |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
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Zitat:
Die Betreuerin kommt heute erst aus dem Urlaub zurück. ich bin sehr gespannt, was sie nun unternimmt. Ich habe der Ärztin schon gesagt, dass meine Mutter nicht nach Hause kann, bevor die Situation geklärt ist. So traurig das alles ist, ich bin tatsächlich froh, dass meine Mutter jetzt im Krankenhaus ist. |
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08.08.2022, 21:45 | #20 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,590
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MOin moin
Da hast Du aber eine fitte Ärztin getroffen. Offiziell hätte sie Dich nie informieren dürfen, sondern nur die Betreuerin. Psychiatrieerfahrung hilft doch manchmal (Un-)menschlichkeiten erkennen zu können. Viel Glück bei dem Kontakt mit der Betreuerin und im Streit mit der Schwester. MfG Imre
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betreuerin wird ignoriert, kontaktsperre, umgangsrecht |
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