Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontakt/Umgangsrecht zur Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe ein Anliegen, welches mir sehr am Herzen liegt und hoffe hier auf hilfreiche Antworten.
Meine demente Mutter hat ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
18.07.2022, 15:54 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
|
Kontakt/Umgangsrecht zur Betreuten
Ich habe ein Anliegen, welches mir sehr am Herzen liegt und hoffe hier auf hilfreiche Antworten.
Meine demente Mutter hat seit einigen Monaten eine gesetzliche Betreuerin, die alles für sie soweit gut organisiert hatte. Mein Vater findet das nicht gut, ist aber mit seinen 86 Jahren mit der Pflege überfordert. Nun ist plötzlich meine manisch-depressive Schwester dort eingezogen und meint, alles übernehmen zu müssen. Konkret hat sie einfach, ohne Absprache mit der Betreuerin den Pflegedienst abbestellt. Die Betreuerin bekommt seit ca. zwei Wochen keine Infos und keinen Kontakt mehr. Sie hat nun Meldung an das Gericht gemacht. Meine Schwester hat mir und meinen Kindern per SMS den Kontakt zu meiner Mutter, der immer sehr eng war, verboten. Wenn ich dort anrufe, nimmt keiner den Hörer ab. Sie hat meine Mutter sogar genötigt, bei mir anzurufen und unter Tränen zu sagen, ich soll nicht mehr anrufen, sie bekäme sonst Ärger. Niemals hat sie das freiwillig getan. Sie kann sich auf Grund ihrer Demenz nicht wehren und mein Vater macht einfach alles, was meine Schwester sagt. Auch mit der Nachbarin darf meine Mutter nicht mehr sprechen. Nun meine Frage: was kann ich tun, um wieder Kontakt zu meiner Mutter zu bekommen? Die Betreuerin kann mir nicht helfen, da sie ja selbst z.Z. keine Chance hat. meine Mutter hat doch ein Recht auf Umgang und ich auch. Soll ich einen Anwalt einschalten? |
18.07.2022, 16:04 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Guten Tag,
so schwer es fallen mag aber da eine Betreuung eingerichtet wurde solltest du erst mal abwarten was die Betreuerin bei Gericht erreichen kann. Wenn auch ihr der Kontakt verwehrt wird und sogar der Pflegedienst abbestellt wurde dann erfolgt mit ziemlicher Sicherheit in Kürze eine Reaktion. Meine Antwort wird dich erst mal nicht wirklich erleichtern aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Ihr solltet versuchen guten Kontakt zu der Betreuerin zu halten
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
18.07.2022, 17:17 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
|
Kontakt/Umgangsrecht zur Betreuten
Danke für die Antwort, die mich insofern etwas beruhigt, als das Gericht anscheinend zeitnah reagieren sollte. Meine Sorge ist, ob das Gericht sich auch um das vom mir geschilderte Problem kümmern wird. Also gibt es so etwas wie ein Umgangsrecht und wer setzt dieses durch?
|
18.07.2022, 17:23 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Das gibt es sogar als Aufgabenkreis einer Betreuung. Es wird glücklicherweise nur extrem selten vergeben, weil da ein absolutes Grundrecht berührt bzw. eingeschränkt wird. Man führt eine scharfe Waffe, wenn man den Kontakt zu bzw. von bestimmten Personen unterbindet. Und es ist nicht leicht ein Verbot auch tatsächlich durchzusetzen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.07.2022, 08:57 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
|
Hier wäre auch zu fragen, welche Aufgabenkreise die Betreuerin hat. Ggf. kann sie die Schwester auffordern, auszuziehen.
Das kann zwar dauern und evtl. in einer Räumungsklage enden, wäre aber das notwendige juristische Mittel. |
21.07.2022, 11:57 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
|
Ggf. käme auch eine Gewaltschutzsache in Betracht, dazu müsste man aber die Umstände genau kennen, so kann ich das nicht beurteilen.
|
21.07.2022, 12:51 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
|
Zitat:
Ich habe ebenfalls eine mail an das Gericht geschrieben und hoffe, dass dieses sich nun schnell darum kümmert. Glücklicherweise habe ich guten Kontakt zur Betreuerin und ihrer Vertretung. Ich möchte aber nicht aufdringlich sein und ständig dort nachfragen. Es macht mich aber doch sehr nervös, dass ich überhaupt nicht weiß, was im Haus meiner Eltern vor sich geht. |
|
21.07.2022, 15:57 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Eine andere Möglichkeit wäre die Betreuerin über die neueste Entwicklung per Mail zu informieren. Beschäftige dich lieber mal nicht mit solchen Dingen wie Kontaktverbot, Gewaltschutz und sonstigem. Darum kann sich bei der Sachlage sowieso nur die Betreuerin kümmern. Erst mal sollte es darum gehen der Betreuerin die nötige Zeit zu geben um herauszufinden was dort vor sich geht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
21.07.2022, 19:40 | #9 | |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2022
Beiträge: 13
|
Zitat:
Mit dem Zeit geben hast Du wohl Recht. Ich bin einfach sehr nervös und ungeduldig, weil ich meine Mutter nicht sehen und sprechen kann. |
|
21.07.2022, 19:59 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Ich kann deine Sorge wirklich gut verstehen, das geht letztendlich allen so. Man zermartet sich die Rübe aber kann alleine nichts ausrichten. Das abwarten müüssen ist dabei vielleicht das allerschlimmste
Ich hätte noch eine weitere Idee wen du involvieren könntest bei deinem Problem um dem Ganzen noch mehr Dringlichkeit zu verleihen: wende dich an die für euch zuständige Betreuungsbehörde ( meistens zu finden unter der zuständigen Stadtverwaltung) Wenn dort so gut wie bei uns gearbeitet wird wissen sie vielleicht auch eine Lösung. Viel Erfolg
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuerin wird ignoriert, kontaktsperre, umgangsrecht |
|
|