Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitspracherecht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir sind 3 Geschwister.
Meine Schwester (die bei der Mutter lebt) und ich haben erhebliche Probleme mit der Betreuerin ...
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19.08.2022, 13:42 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 03.06.2022
Beiträge: 1
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Mitspracherecht
Hallo,
wir sind 3 Geschwister. Meine Schwester (die bei der Mutter lebt) und ich haben erhebliche Probleme mit der Betreuerin von meiner Mutter. Sie akzeptiert mich und meine Schwester nicht als ihre Ansprechpartner, nur die Schwester die die Betreuung angeregt hat. Sie gibt keine Auskunft, Informiert über gar nichts. Sie sagt sie würde die Schwester informieren und sie soll und die Informationen geben. Mit der Schwester ist aber kein Kontakt. Sie war auch die Betreuerin meines Vaters, der vor ca. 5 Monaten verstorben ist. Unterlagen wie z.B. Sparbuch möchte ich haben und einsehen erlaubtes aber nicht. Ich weiß, dass die Unterlagen bei der Schwester ist aber sie behauptet die sind bei ihr. Obwohl sie sagt mit Tod meines Vaters ist die Betreuung abgeschlossen desto trotz entscheidet sie bei wem das Sparbuch aufgehoben wird. Die Schwester mit der Die Betreuerin Kontakt hat, hat jegliche Unterlagen wie Impfausweis, Krankenkasse Karte, Ausweis und Türkische Ausweis ebenfalls! Wenn die Mutter hinfällt und ein Krankenwagen geholt werden muss, ist zu Hause kein Dokument, mit der meine Mutter Ihre Identität nachweisen kann, weder Krankenkasse Kart, noch Impfauswaus, gar nichts. Alles hat die Schwester mit nach Hause genommen. Dadurch, dass die Schwester auch türkischen Ausweis in den Händen hat, ist sie z.B. in der Lage mit meiner Mutter zum Notar zu gehen und irgendwelche Vollmachten erstelln zu lassen wir aber nicht! Es ist erforderlich, dass ein Anwalt in der Türkei beauftragt wird, damit er sich um die Angelegenheiten meines Mutters kümmern kann wie z.B. Rente was ich beantragt habe, weiter zu verfolgen, in Erfahrung zu bringen wie der Stand der Dinge ist u.a. Angelegenheiten. Aber die Schwester würde es auf Wunsch nicht rausrücken, weil sie das Interesse hätte ihr Anwalt in der Türkei zu beauftragen. Sie hat nämlich in der Türkei Verfahren eingeleitet wegen Erbangelegenheiten. Man muss es mal verstehen: Sie leitet ein Verfahren gegen meine Mutter (u.a. auch gegen uns) und das Schreiben vom Gericht aus der Türkei wird mit der Person, die den Verfahren eingeleitet hat auch abholen. Mit dem Abholen des Schreibens besagt man, dass man mit dem Verfahren einverstanden ist und keine Ablehnung ausspricht. Eigentlich will sie es nicht. Es ist nicht erforderlich gewesen ein Verfahren einzuleiten, was nur Geld und Ärger kostet. Ein Erbschein muss hier in Deutschland erstellt werden. Da das Gericht, egal wo kurzfristig keine Termine vergibt habe ich mich beim Notar erkundigt. Erkundigt indem ich gefragt habe wie teuer das alles wird, und in welchem Zeitraum wir einen Termin kriegen würden. Diese habe der Betreuerin mitgeteilt, und der weiteren Schwester (nicht der Schwester die die Unterlagen hat und mit der Betreuerin kommuniziert! Wir haben kein Kontakt) Die Betreuerin reagiert nicht darauf. Da es Geld kostet muss sie als die Betreuerin meiner Mutter ihre Meinung sagen. Denn die Kosten müssen wir gemeinsam tragen! Sie ist immer ablehnend. Ganz viele andere Probleme sind aktuell. Sie macht uns (meine Schwester, meine Mutter und meiner Person) das Leben schwer. Eigentlich braucht meine Mutter keine Betreuung. Wenn ja, würde ich gerne eine andere Betreuung beantragen wollen. Ich hoffe es war eindeutig genug was ich geschrieben habe, ich bin echt verzweifelt und brauche dringend Hilfe. Was kann ich tun? Ich brauche dringend Hilfe |
19.08.2022, 15:50 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du hast jetzt ganz viel geschrieben aber ich bezweifle, sass wir hier wirklich weiterhelfen können.
Ich habe verstanden dass es grosse Streitigkeiten in der Familie gibt. Damit hat eine Betreuerin nichts zu tun. Zitat:
Das scheint das Gericht nicht so zu sehen und du kannst "keine andere Betreuung für deine Mutter beantragen". Wenn du gute Gründe für eine Beschwerde hättest - die ich hier nicht sehe oder vielleicht auch nicht verstehe-dann könntest du dich damit an das Gericht wenden. Tut mir wirklich leid, evlt. wird vielleicht ein Anwalt aus dem Ganzen schlauer zumal es anscheinend zusätzlich noch Probleme mit irgend etwas in der Türkei gibt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.08.2022, 16:30 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Illkay,
ich befürchte, hier kennt sich niemand mit den türkischen Erbrecht aus. :-/ Was mich aber etwas wundert: Dein Vater ist seit 5 Monaten tot und ihr habt noch keinen Erbschein?? Hatten deine Eltern ein sog. Berliner Testament für die deutschen Werte wie Sparbuch, Immobilien und/oder Schulden? Ich frage auch mal ganz provokant: Deine Mutter steht und gesetzlicher Betreuung, mit welchem Recht glaubst du, ein Sparbuch einsehen zu dürfen? Welche Aufgabenkreise hat die Betreuerin? Es ist übrigens nicht so, dass eine Betreuung eine "Pressekonferenz" für die sich untereinander nicht grün seiende Kinder Ihrer Betreute halten muss. Auch ist die Betreuerin keine "Mediatoren", die euch wieder einander näher bringen wird! Solltest du nochmal was posten, ist es einfacher zu verstehen, wenn du die "verkrachte" Schwester, besser Person A oder 1 nennst. Ich hatte wirklich Mühe, euer "Geschwister-Durcheinander" nachzuvollziehen! MurphysLaw P.S.: Mein herzlichstes Beileid zum Verlust deines Vater :-( |
19.08.2022, 17:34 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Ich befürchte, es könnte noch komplizierter werden: waren/sind die Eltern deutsche oder türkische Staatsangehörige? Bei nur türkisch (und uU auch bei Doppelstaatsangehörigkeit) wird wahrscheinlich gar nicht deutsches, sondern türkisches Erbrecht zur Anwendung kommen. Vor allem, wenn sich Nachlasswerte in der Türkei befinden. Zwar sind die Erbrechte in den verschiedenen Staaten, vor allem in Europa, relativ ähnlich (weil letztlich von den alten Römern übernommen), aber der Teufel steckt im Detail (genaue Erbanteile, Fristen usw). Auf diese Problematik haben sich eine Reihe von Anwälten mit türkischen Wurzeln spezialisiert, die man aber hier nicht finden kann. Sorry.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.08.2022, 18:42 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nochmal in aller Deutlichkeit: wir werden dir, Illkay, hier im Forum nicht weiterhelfen können.
Auch nicht wenn einzelne Fragen beantwortet wären. Das alles ist zu kompliziert und persönlich. Du solltest dir einen Anwalt suchen der türkisch spricht und sich mit den Verhältnissen in der Türkei (hier Erbrecht) gut auskennt.
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19.08.2022, 20:11 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 80
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Hallo Ilkay,
es ist schwer zu verstehen, welche Probleme mit der gesetzlichen Betreuerin zu tun haben. Für mich stellt es sich so dar, als ob es in der Familie Kommunikationsschwierigkeiten gibt. Eine gesetzliche Betreuerin kann da wirklich keine Mediatorin sein. Wie wäre es, wenn Du mit den Geschwistern versuchst, die ungeklärten Dinge durchzusprechen? Meine Wahrnehmung als gesetzliche Betreuerin: Viele Familienangehörige habe ungeheure Erwartungen, die niemals erfüllt werden können. Einfach ausgedrückt: Wir haben hauptsächlich Schreibarbeit; vieles läuft im Hintergrund und Außenstehende sehen nicht, was erledigt wird. Hast du eine Vorstellung, was die gesetzliche Betreuerin für deine Mutter regelt? Das läßt sich im Beschluß feststellen.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
24.08.2022, 23:01 | #7 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Nein, Angehörige haben kein Mitspracherecht in der Betreuungsführung.
Es ist ein Irrglaube, daß Betreuer "Gott und der Welt" zu Diensten sein müssen. Der Betreuer vertritt Deine Mutter i.R.d. Aufgabenkreise nach "bestem Wissen und Gewissen" und haftet für Fehler. Die Einrichtung einer Betreuung ist eine recht aufwändige und sorgfältig geprüfte Sache. Er ist nicht berechtigt Auskünfte über Vermögen, Gesundheit usw zu erteilen. Frag Deine Mutter, die Bank, den Arzt. Es ist auch ein Irrglaube, wir würden uns nicht kümmern - nur weil wir nicht ständig präsent auf der Matte stehen. 70% sind Schreibarbeit. Hierzu brauche ich meist Ruhe. Daher bin ich auch nicht ständig erreichbar. Persönlich finde ich den Begriff "Betreuer" irreführend und er wird von anderen Berufsgruppen auch genutzt. Rechtliche Vertretung steht auf dem Betreuerausweis. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. |
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