Dies ist ein Beitrag zum Thema Gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo bei einer pflegende Person die das Pflegegeld vom Sozialamt erhält wurde ,das Pfleggeld um die Hälfte gekürzt .
Die ...
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26.08.2022, 00:38 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2020
Beiträge: 18
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Gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt
Hallo bei einer pflegende Person die das Pflegegeld vom Sozialamt erhält wurde ,das Pfleggeld um die Hälfte gekürzt .
Die Verhinderungspflege wurde Stdweise von einer Bekanntin geleistet . Lt. das was ich erfahren konnte wird die Stundenweise der Verhinderungspflege nicht gekürzt .Hat da jemand Erfahrung mit dem Sozialamt Kürzung der Verhinderungspflege? |
26.08.2022, 06:39 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
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Ist der Pflegebedürftige nicht Pflegeversichert und finanziell bedürftig, sodass das Sozialamt für die Pflegekosten aufkommen muss?
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26.08.2022, 12:47 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2020
Beiträge: 18
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Gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt
Ja ,die Person ist bedürftigt und muss mit SGB 12 Grundsicherung im Alter aufstocken und ist nicht pflegeversichert .Das Pflegegeld wird nach 64 c SGB 12 bezahlt
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26.08.2022, 14:13 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Bei der normalen Pflegekasse läuft das so. Ist es vielleicht eine Sonderlocke, wenn es über das Sozialamt läuft? Kleine Unterschiede gibt es wohl in den Leistungen.
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26.08.2022, 15:17 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Die Vorschrift gibt es tatsächlich, in § 63b SGB XII:
"Das Pflegegeld kann um bis zu zwei Drittel gekürzt werden, soweit [...], Pflegebedürftige Leistungen der Verhinderungspflege nach § 64c oder gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten." |
26.08.2022, 19:55 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2020
Beiträge: 18
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Gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt
Zitat:
Gilt das nicht für Pflegepersonen die von der Pflegekasse zusätzlich Pflegegeld vom Sozialamt in einer Stationären Einrichtung bekommen ? Da heißt es oder gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften ,dann müsste die Pflegeperson noch z.b von der Pflegekasse Geld bekommen neben dem Sozialamt so verstehe ich das ? (5) Das Pflegegeld kann um bis zu zwei Drittel gekürzt werden, soweit die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft erforderlich ist, Pflegebedürftige Leistungen der Verhinderungspflege nach § 64c oder gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Bezieht sich das auf den vorherigen Absätze ? 4) Absatz 3 Satz 1 gilt nicht für vorübergehende Aufenthalte in einem Krankenhaus nach § 108 des Fünften Buches oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches, soweit Pflegebedürftige ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte besondere Pflegekräfte (Arbeitgebermodell) sicherstellen. Die vorrangigen Leistungen des Pflegegeldes für selbst beschaffte Pflegehilfen nach den §§ 37 und 38 des Elften Buches sind anzurechnen. § 39 des Fünften Buches bleibt unberührt. Dazu habe ich das gefunden : https://blog.nitsa-ev.de/anteiliges-...nter-beschuss/ Wenn die Pflegeperson vom Sozialamt gekürzte Verhinderungspflege bekommen würde ,wäre das ja gegenüber die von der Pflegekasse das Pflegegeld bekommen eine Ungleichbehandlung . Da darf man doch keine Unterschiede machen meiner Meinung nach |
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