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Schnelle Hilfe nach Krankenhaus

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Hallo, ich bin ehrenamtlicher Betreuer. Mein Betreuter hat in letzter Zeit abgebaut, war im Krankenhaus und ist nun gar nicht ...


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Alt 29.08.2022, 12:59   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.12.2021
Beiträge: 4
Standard Schnelle Hilfe nach Krankenhaus

Hallo, ich bin ehrenamtlicher Betreuer.

Mein Betreuter hat in letzter Zeit abgebaut, war im Krankenhaus und ist nun gar nicht mehr in der Lage sich um etwas zu kümmern.
Er bekommt nun durch die Ärztin verordnet, drei mal täglich Medikamente das war es aber.

kurz gesagt, er sich mit einem Pflegheim einverstanden erklärt. ich möchte jetzt aber so schnell wie möglich Hilfe für Ihn, da er täglich essen benötigt, ihm jemand dazu ermuntern muss sich zu waschen etc.

Wie und wo beantrage ich das? und wird das durch die Krankenkasse gezahlt? Ich bin hier leider gerade etwas aufgeschmissen und arbeite mich in googel langsam vor.

gleichzeitig will ich Pflege beantragen, damit er zeitnah in ein heim kommt wo um ihn gekümmert wird.
nuernberger ist offline  
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Alt 29.08.2022, 13:20   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sofern dein Betreuter sich noch im KH befindet scheue dich bitte auf keinen Fall dich umgehend an den dortigen Sozialdienst zu wenden
Falls er bereits zu Hause wäre solltest du umgehend bei der KV eine Einstufung in einen Pflegegrad beantragen. Am besten per Fax noch heute.


Das nächste wäre die Suche nach einem Pflegedienst der in (arbeitsmässige) Vorleistung treten würde.
Du könntest- je nach Finanzlage- Essen auf Rädern für die tägliche Essensversorgung bestellen.


Du hast jetzt leider nichts zur finanziellen Situation deines Betreuten geschrieben. Wenn du dir auch nicht darüber im Klaren bist solltest du vorbeugend und sofort Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.


Nimms mir bitte nicht übel wenn ich das Folgende jetzt schreiben: wie bist du als Ehrenamtler an einen Fall gekommen der mindestens ein allgemeines Grundwissen voraussetzt?
Du kannst dich mit deinen Fragen auch - möglichst umgehend- an eine/den Betreuungsverein eurer Stadt wenden und um eilige Beratung nachsuchen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.08.2022, 16:13   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
Standard

auf die Schnelle kann die Einstufung in einen Pflegegrad auch telefonisch vorab beantragt werden. Einen Heimplatz kann man auch schon vorher suchen.


BineP
BineP ist offline  
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Alt 29.08.2022, 16:36   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
auf die Schnelle kann die Einstufung in einen Pflegegrad auch telefonisch vorab beantragt werden.
Klar kann man den Pflegegrad auch telefonisch beantragen- wo bei ich allerdings gerade Anfängern davon abrate. Wie oft geht es später um das Antragsdatum, was sich telefonisch selten beweisen lässt.

Auch den Beginn der Heimplatzsuche halte ich für sinnlos ohne zuerkannten Pflegegrad (mit einer Null und evtl. noch unter 65 gibts dann nämlich keinen Heimplatz) und wenigstens eine halbwegs fundierte Einschätzung zum Bedarf.


Hier fehlen wirklich noch viele Angaben leider die wichtig, um nicht zu sagen unabdingbar, sind.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.09.2022, 10:23   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.12.2021
Beiträge: 4
Standard

Vielen Lieben Dank für die Hinweise Tatsächlich habe ich genau das alles erledigt, nur ich wollte auf der sicheren Seite sein und euch Experten fragen :-)

Am Vermögen bin ich gerade dran, da ich die Betreuung erst übernommen habe - aber so wie es aussieht sind hier maximal 10' EUR auf dem Konto.

Ich habe Pflegestufe beantragt.

Gibt es nichts was ich machen kann damit er vorher Hilfe bekommt?
Vermutlich ist das einzige, dass er privat sich eine Haushaltshilfe bzw. Ambulanten Dienst hilft.

Wenn die Nachbarin sich nicht um ihn kümmern würde, würde er nichts essen und kaum trinken.
Das essen von Essen auf Rädern rührt er nicht an.
nuernberger ist offline  
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Alt 05.09.2022, 10:39   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Heißt 10‘ jetzt 10 oder 10.000 €? Im ersteren Fall wäre ja absolute Armut gegeben; was kommt denn mtl rein? Und: irgendeiner muss ja Essen auf Rädern bestellt (und bezahlt) haben? War das der Betreute selbst zu besseren Tagen? Kann es sein, dass das Zeug wie nasse Pappe schmeckt, vielleicht schon kalt ist wenn es angeliefert wird, keine Möglichkeit zum Erhitzen da ist? Sowas muss eruiert werden. Was sagt der Betreute selbst dazu und was sagt die Nachbarin? Hier muss doch erst mal der Sachverhalt aufgeklärt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 05.09.2022, 14:29   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.12.2021
Beiträge: 4
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Es handelt sich um 10.000 EUR
Das Essen auf Rädern habe ich bestellt.
Das Essen schmeckt ihm nicht, nur wenn die Nachbarin das Essen auf Rädern abfängt und ihm auf einem Teller serviert.

Er selber ist schon dement, am liebsten würde ich ihm jemanden besorgen der sich darum kümmert das er was isst, denn die Nachbarin kann das nicht immer.

Habe letzte Woche beantragt das eine Pflegestufe beantragt wird.
nuernberger ist offline  
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Alt 06.09.2022, 05:49   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 25
Standard

Guten Morgen Ihr Lieben !
Der Betreute hat 10.000 Euro auf dem Konto, was in der heutigen Zeit nicht viel aber auch nicht wenig ist....
Bis der MDK wegen Begutachtung bei Deinem Betreuten war kann ich Dir nur empfehlen in Höhe der Entlastungsleistungen, 125 Euro, vielleicht einen Pflegedienst zu beauftragen, der einkaufen und die Wohnung reinigen kann. Da müsstest Du Dich mit dem PD auseinandersetzen wieviel Hilfe Du für 125 Euro erhältst, ist überall anders.

Dann würde ich beim Sozialpsychiatrischen Dienst mal anfragen, ob er Kontaktdaten zu ehrenamtlichen Hilfsvereinen hat. Diese würden Deinem Betreuten kostenlose Hilfe zukommen lassen.

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall als Betreuung. Der junge Mann kann auch nicht viel alleine machen auf Grund eines Apoplexes. Das Sprachzentrum ist dermaßen gestört, dass er sich verbal nicht ausdrücken kann. Schreiben und Zeichensprache funktionieren zur Zeit auch nicht usw.
Begutachtung wegen PG dauert und und und.... Auch er hat 10000 Euro auf dem Konto und ist aber nicht bereit 125 Euro im Monat für externe Hilfe auszugeben, die er dringend benötigt. Er möchte natürlich lieber das Sorglospaket von seinem Bruder geniessen, der aber auch wegen Schichtarbeit bei der Polizei ziemlich am Ende seiner Kräfte ist.
Bis er einen PG hat fahre ich 1x wöchentlich zu ihm und schaue nach dem Rechten;..und ich organisiere natürlich alles was es zu erledigen gilt. Das Einzige, was ich nicht mache ist die Tatsache, dass ich NICHT sein persönlicher Taxifahrer bin. Das habe ich ihm klar und deutlich erklärt.
Und durch unseren SPD habe ich von ehrenamtlichen Hilfen erfahren.
Liebe Grüße
petrab38 ist offline  
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Alt 06.09.2022, 09:58   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,

wenn d. Betreute 10.000,-- Euro hat sollte man beachten, dass der Vermögensschonbetrag bei der Sozialamtsleistung "Hilfe zur Pflege" aktuell grundsätzlich nur 5.000,-- Euro beträgt bzw. der darüber liegende Vermögensbetrag sodann dafür eingesetzt werden müsste, sofern nicht eine Ausnahme aufgrund § 66a SGB XII vorliegt.

Wie hoch ist denn das Einkommen? Ggf. sollte dann auch ein Wohngeldantrag gestellt werden.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 06.09.2022, 10:38   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn d. Betreute 10.000,-- Euro hat sollte man beachten, dass der Vermögensschonbetrag bei der Sozialamtsleistung "Hilfe zur Pflege" aktuell grundsätzlich nur 5.000,-- Euro beträgt bzw. der darüber liegende Vermögensbetrag sodann dafür eingesetzt werden müsste, sofern nicht eine Ausnahme aufgrund § 66a SGB XII vorliegt.
Wobei ja gerade der Plan besteht, ab 1.1.23 im Rahmen des Bürgergeldes auch den sozialhilferechtlichen Schonbetrag auf 10.000 € zu erhöhen. Allerdings kann man ja auch geschontes Vermögen für den Betreuten ausgeben. Muss ja nicht zwanghaft gespart werden. § 66a SGB XII ist völlig unrealistisch, betrifft nur laufende Arbeitseinkünfte schwer pflegebedürftiger Menschen. Wer hat denn so etwas?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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