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Betreuung - eigenes Kind

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Moin moin Für solche Sorgen gibt es EBO, das Eletronische Bürger- und Organisationspostfach. Es kostet zwar Geld, aber man spart ...


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Alt 29.04.2023, 17:19   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin


Für solche Sorgen gibt es EBO, das Eletronische Bürger- und Organisationspostfach. Es kostet zwar Geld, aber man spart dadurch haufenweise Kopierkosten und Porto. Und es ist rechtsverbindlich und sicher. Zumindest wurde es speziell dafür ins Leben gerufen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 30.04.2023, 15:27   #22
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
Standard

Zitat:
Zitat von Bine63 Beitrag anzeigen
@Mächschen - ich denke, dass dieses Thema abhängig vom Bundesland ist. Jedenfalls kenne ich keine Vorschrift, die dem Gerichtsvollzieher regelrecht und rechtssicher verbietet einer Behörde zuzustellen. In §132 BGB steht, dass "eine Willenserklärung auch dann als zugegangen gilt, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist". Er kann also durchaus zustellen durch Aufgabe zur Post. Allerdings kostet das auch.
Viel mehr ist eine Zustellung durch Gerichtsvollzieher dem Zivilrecht vorbehalten, daher muss dieser eine Zustellung gegen eine Behörde ablehnen.

Durch Aufgabe zur Post kann ein Gerichtsvollzieher nur in eigener Sache, aber nicht im Auftrag zustellen, bei einem Auftrag einer Partei, ein Schriftstück zuzustellen, muss dieser das selbst tun, oder aber sich einen Postdienstleister leihen (Postzustellauftrag/gelber Brief), sofern nicht konkret die persönliche Zustellung verlangt wurde.


Zitat:
Zitat von Bine63 Beitrag anzeigen
Fax schicke ich auch nur, wenn es nur wenige Seiten sind, weil sonst ebenfalls die Gefahr der Fehlübermittlung besteht. Und ich glaube auch, dass ein Fax nicht für Anträge geeignet ist. Die Behörde wartet dann trotzdem noch auf den Brief mit originaler Unterschrift.
Mehrere Seiten sind per Fax eigentlich gar kein Problem, man muss nur den richtigen Codec und die richtige Geschwindigkeit einstellen.

Bisher hat noch keiner Behörde ein Fax von mir nicht gepasst, außer der AOK, die gern die Originalbelege für eine Erstattung will - hier ging es aber nicht um eine Originalunterschrift.
Mächschen ist gerade online  
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