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Joni24 16.09.2022 17:03

Rechte gemäß § 274 Abs.4 Z.2 FamFG - Beteiligter des Vertrauens
 
Hallo,

Meine Nachbarin hat einen gesetzlichen Betreuer der vom Gericht bestellt wurde.

Ich habe (durch Antrag) einen Beschluss vom Betreuungsgericht bekommen, dass ich in diesem Betreuungsverfahren gemäß § 274 FamFG - Beteiligter des Vertrauens bin.

Vielleicht wissen Sie, wo ich nachschauen kann, in welchen Umfang ich als Beteiligter im Interesse der Betreuten tätig werden darf. Darf ich auch Beschlüsse anfechten oder Akteneinsicht beantragen?

Vielen Dank im Voraus

HorstD 16.09.2022 18:00

Sie sind als sog „Kann-Beteiligter“ hinzu gezogen worden. Damit haben Sie ein Akteneinsichtsrecht (§ 13 Abs. 1 FamFG), sind vor einer Entscheidung anzuhören (§ 279 Abs. 1 FamFG - damit ist schriftlich gemeint, es ist keine „persönliche“ Anhörung), haben (im Interesse des Betreuten) ein Beschwerderecht (so heißt das Rechtsmittel, hat mit einer Beschwerde im umgangssprachlichen Sinne nichts zu tun, § 303 Abs. 2 Nr 2 FamFG), und sie sind über eine freiheitsentziehende Unterbringung zu informieren, § 339 FamFG.

Joni24 16.09.2022 23:05

Beschwerde/Beschluss Anfechtung nach § 303 Abs. 2 Nr 2 i.V.m § 274 abs 4 FamFg, Frist
 
Kann ich einen Beschluss der schon im Juli erlassen wurde und innerhalb einer Monatsfrist per Beschwerde anfechtbar ist, erst im September gemäß § 303 Abs. 2 Nr 2 FamFG anfechten weil er mir erst im September per PZU Gelben Brief zugestellt wurde und obwohl er zum Zeitpunkt erlassen wurde als ich noch kein Beteiligter war?

Es handelt sich um einen Beschluss des neuen bestellten Betreuers mit erweiterten Aufgabenkreis und das mein Antrag als Ehrenamtlicher Betreuer aufgrund mangelnder Berufserfahrung nicht möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

HorstD 17.09.2022 07:50

Wenn das Gericht davon ausgehen würde, der Beschluss sei nicht anfechtbar, wäre er nicht zugestellt worden. Ob ein Rechtsmittel Erfolg hätte, ist etwas anderes. Es muss ja etwas vorgefallen sein, was das Gericht veranlasst hat, einen (weiteren), beruflichen? Betreuer zu bestellen. Dazu sollte mal was gesagt werden. Bislang gings nur ums Formale, das Inhaltliche ist abrr entscheidend.

Joni24 17.09.2022 14:27

Beschluss Beruflicher Betreue u. Ehrenamtlicher Betreuer nicht möglich
 
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Die Betreute wurde falsch eingeschätzt. Schlimmer eingeschätzt als es den Tatsachen entspricht.

Ich hatte dem ehemaligen Betreuer der nun im Beschluss entlassen wurde, schon nach den ersten zwei Impfungen Informiert das die Betreute nach den Impfungen sehr krank wurde, und um Vorsicht gebeten. Dann wurde sie kurz nach der Covid Buster-Impfung wieder sehr Krank u. verwirrt, so dass sie in die Klinik musste. Nun hat sie sich wieder erholt und ist im selben Zustand wie vorher. Also war sie nur vorübergehend sehr stark in der Geistestätigkeit gestört. Aber die Behörden sehen das so, dass von alleine so geworden war.

Und der ehemaliger Betreuer hat das Gericht im Hinblick auf die Unstimmigkeiten mit dem Nachbar(Mich) nachweislich belogen. Er hat den Sachverhalt nachweislich falsch dargestellt.

Ich kenne die Betreute etwa 10 Jahre. Sie war immer OK. Und jetzt ist sie wieder so ok wie früher vor der Impfung. Sie war immer nur kurz nach den Impfungen so verwirrt. Das wird aber überall weggelassen. Deswegen habe ich zum Schutz der Betreuten beim Betreuungsgericht den Antrag (Sicherheitsspur) gestellt das die Betreute nicht Covid geimpft werden darf ohne dass ich involviert werde(§ 1901b Abs.2 BGB, § 1904 Abs 1 BGB. Damit will ich eine neue Impfung nicht verhindern, sondern nur sorgen das wenn dann kontrolliert geimpft wird.

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sie haben mir schon sehr viel geholfen!

HorstD 17.09.2022 18:20

Sorry, das hört sich schwer nach Verschwörungsmythos an: Verwirrung als Nebenfolge einer Covid-Impfung? Wird nirgends beschrieben. Das dürfte eher eine Scheinkorrelation sein, also das zufällige zeitliche Zusammentreffen. Menschen sehen ja gerne Zusammenhänge, wo keine sind. Deshalb disqualifiziert man sich auch durch unbewiesene Behauptungen, wie der Betreuer hätte gelogen. Er hat offenbar nicht den gleichen, vermeintlichen Zusammenhang, festgestellt. Bitte hier keine Verschwörungstheorien verbreiten!

Pichilemu 17.09.2022 19:11

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 143596)
Sorry, das hört sich schwer nach Verschwörungsmythos an: Verwirrung als Nebenfolge einer Covid-Impfung? Wird nirgends beschrieben.

Das gibt es zumindest bei einer echten COVID-19-Infektion tatsächlich. Würde mich deshalb gar nicht mal wundern, wenn es auch als Nebenwirkung der Impfung auftreten kann. Es ist jedenfalls keine Verschwörungstheorie.

zersplittert 17.09.2022 20:23

@HorstD das gibt es durchaus oder sgaen wir mal Fälle in denen es zu Wechselwirkungen mit anderen Mefikamenten kommen KANN. Ich selber bin so ein Fall, bei dem über Leber verstoffwechselte Psychopharmaka nicht mehr gewirkt haben, was beim 1. Mal zu plötzlichen absetzsymptomen und dadurch dann eben verstärkten PTBS Symptomen geführt hat (offiziell über den Arzt gemeldet). Bei der 2. Impfung das gleiche, bei der 3. auch inkkusive leichte manische Symptime mit denen ich sonst nichts zu tun habe. Immer 10 bis 14 Tage dann was es gut und die Nachfrage bei Biontech mit der Meldung hatte ergeben, dass es selten ist aber sein kann.

ABER, das gesagt heißt das nicht, dass das immer auftritt (falls hier jetzt wer liest, der darin eine Argumentatilnsgrundlage sieht), es liegt immer auch daran wie der Körper selber verstoffwechselt und oft auch welche bekannten oder manchmal auch für Laien unbekannten oder aich einfach schlumernden Erkrankungen da noch drunter liegen. Meine Ärztin und ich sind damals ind mit jeder weiteren Impfung nach dem Motto verfahren, dass man die unerwünschten temporären Nebenwirkungen störungsspezifisch behandeln kann, aber ich eben nicht nur zu einer Risikogruppe gehöre, sondern eben durch meinen Job auch mit Risikogruppen arbeite.

Ich bin auch ehrlich ich persönlich glaube auch nicht, dass nur wegen kurzfristiger Verwirttgeit nach Impfung ein Betreuungsgericht umfassend etwas an der Beteeuung oder den Aufgabenkreisen ändert. Ich will dir @Joni24 nicht zu nahe treten, aber wir Menschen sind oftmals besonders Freunden und Bekannten wunderbare Chamäleons gegenüber, so dass du vielleicht gar nicht die genauen Hintegründe kennst oder weißt wie es deiner Nachbarin wirklich geht. Manche Menschen haben ein wunderbar funktionierendes Alltags Ich und wenn die Türe zu ist und keiner mehr zu schaut, dann bricht alles zusammen. Und glaube mir ich spreche da wirklich aus Erfahrung nicht als Helfer sondern als Betreute aber zugleich auch als jemand, der Menschen in der Beratung hat denen es aufgrund Ihrer Lebenssituation oft nicht gut geht.

HorstD 18.09.2022 11:01

Hallo, natürlich ist nichts unmöglich (mir kann heute noch ein Meteroid auf den Kopf fallen, oder etwas aus einer Flugzeugtoilette). Es ist doch immer die Frage, wie wahrscheinlich das ist. Und klar; jede medikamentöse Behandlung oder auch Impfung, die eine Hauptwirkung haben soll, kann auch Nebenwirkungen haben. Genau diese ist aber nirgends (einschränkend: was ich zu Covid-19-Impfnebenwirkungen lesen konnte) aufgetaucht. Vielleicht hat auch zeitnah eine Medikamentenumstellung stattgefunden, vielleicht gabs eine (unerkannte) Dehydrierung, vielleicht eine Lebensmittelallergie, was auch immer. Ich verwehre mich nur dagegen, dass hier eine so absolute Schuldzuschreibung vorgenommen wird.

zersplittert 18.09.2022 11:27

@HorstD und da bin ich bei dir. Ich selber bin weiß durch die offizielle Meldung an Pfizer, dass es das gab in Verbindung mit zwei bestimmten Medikamenten von denen ich beide nehme es, aber zu den seltesten Nebenwirkungen gehört. Statistisch gesehen auf alle Impfungen alle höchst unwahrscheinlich und dazu dann bei Menschen mit psychischen Komorbiditäten, die deswegen diese Medikamente schon nehmen. Außerdem eben rein temporär und in der Ausprägung nicht gleich.

Ergo meine Einschränkung am Ende an @Joni24, dass ich in der Impfung pauschal nicht den Grund sehe. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich morgen drn Anfang eines Regrnbogens finde höher.


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