Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge benötigt ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist vielleicht eine etwas dämliche Frage, aber vielleicht etwas mehr Kontext.
Ich bin der gesetzliche Betreuer meiner Mutter, die ...
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29.09.2022, 12:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 14
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Vermögenssorge benötigt ?
Hallo,
ist vielleicht eine etwas dämliche Frage, aber vielleicht etwas mehr Kontext. Ich bin der gesetzliche Betreuer meiner Mutter, die nicht mehr geschäftsfähig ist. Nun ist es so, dass sie über keinerlei Einkünfte verfügt. Aber sie hat Vermögen von 10 € auf ihrem alleinigem Sparbuch und das restliche Vermögen ist auf Gemeinschaftskonten, auf die mein Vater Zugriff hat. Eigentlich hat sich nicht viel verändert, vorher hat jeder Elternteil von mir 100 % Zugriff aufs Konto und jetzt ist es genau so. Nun ist es aber so, dass ich diversen Ämten z.B. das Vermögen meiner Eltern offenlegen muss mit Nachweisen. Diese bekomme ich aber wahrscheinlich nur mit dem AK Vermögenssorge, oder ? Wenn dem so ist muss ich ja nur wegen Kontostandnachweisen eine Schlussrechnung am Ende der Betreuung ablegen. Da es Hauptsächlich gemeinschaftliches Vermögen ist, wie geht man bei der Dokumentation vor ? Wir wollen nicht das Vermögen auf zwei Einzelkonten führen. Vorher war es ja auch so das beide jeweils Zugriff auf 100 % hatten. Mit einer Aufsplittung kann mein Vater plötzlich nur noch auf 50 % zugreifen - Vermögen was er hauptsächlich aufgebaut hat. Was meine Mutter braucht würden wir ihr überweisen oder soll vom Gemeinschaftskonto abgebucht werden. Muss er ja sowieso vom Gesetz her, wenn meine Mutter nichts hat. Müsste man bei der Schlussrechnung am Ende nur erklären, was für Kontobewegungen ich für meine Mutter aufgewendet habe oder auch aufschlüsseln im Detail was mein Vater ausgegeben hat ? Oder geht auch eine Art Erklärung, dass man als Betreuer, das Geld selbst nie transferiert hat am Ende der Betreuung? Gibt es Wege die Kontostände nachzuweisen ohne Vermögenssorge ? Denn eigentlich bräuchte ich sie nur dafür. Ich bekomme aber dafür die Verpflichtung zu erklären, was mein Vater mit dem gemeinsamen Vermögen macht und vorher hat es niemanden interessiert. Ich hoffe auf gnädige Antwort und bitte um Verzeihung wegen der Länge |
29.09.2022, 12:30 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Was hast du denn bisher für Aufgabenkreise??
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29.09.2022, 12:57 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 14
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Ich hab :
Sorge für das persönlichen, ins. gesundheitliche Wohl einschließlich Einwilligung in ärztliche Maßnahmen und hiermit verbundene Aufenthaltsbestimmung soweit d. Betroffene dazu nicht in der Lage ist Vertretung gg. Klinikleitung Vertretung gg. Behörden und Versicherungen |
29.09.2022, 13:39 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Wenn es niemanden gibt der eine Vollmacht für das Konto deiner Mutter hat und die geforderten Informationen bereitstellen kann wird dir nichts anderes übrig bleiben wie die Erweiterung um die Vermögenssorge. Diese kann ja vom Gericht auch auf das eine Sparbuch begrenzt werden. Die anderen Kontennachweise kann ja dein Vater beibringen, da er Mitinhaber ist.
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29.09.2022, 14:33 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 14
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Ich hab mal auch rum telefoniert. Es hieß es gäbe einen Aufgabenkreis, der weniger umfangreich ist. "Einsicht aber Kontoguthaben" oder so. Ich soll quasi bei Gericht anfragen, ob es möglich nur die Einsicht aber die Konten zu erhalten und dazu schreiben, dass mein Vater die Verwaltung aber alle Gemeinschaftskonten übernimmt.
Allerdings sehe ich nirgends, dass man die Vermögenssorge derart einschränken kann. |
01.10.2022, 14:51 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 14
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Dann hätte ich anschließend nur folgende Frage. Wenn ich die Vermögenssorge bekomme, reicht es bei der Schlussrechnung zu sagen, dass mein Vater alle gemeinsamen Konten verwaltet hat ? Und ich gebe an, dass sich beim Einzelkonto nichts geändert hat?
Eigentlich sollte er das doch dürfen? Selbst wenn das Konto am Ende null ist muss er/ich sich dann rechtfertigen? |
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