Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachstandsbericht - befreiter Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin seit Mitte des Jahres Betreuer meines Vaters als sogenannter "befreiter" Betreuer.
Das Betreuungsgericht möchte einmal jährlich einen ...
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08.10.2022, 17:35 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Sachstandsbericht - befreiter Betreuer
Hallo,
ich bin seit Mitte des Jahres Betreuer meines Vaters als sogenannter "befreiter" Betreuer. Das Betreuungsgericht möchte einmal jährlich einen "Sachstandsbericht". Was ist der Inhalt dieses Berichts? Vielen Dank. |
08.10.2022, 17:52 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Das ist der Jahresbericht. Muss jeder Betreuer erstatten. Darauf weist normalerweise der Rechtspfleger beim Verpflichtungsgespräch auch hin: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Jahresbericht
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.10.2022, 18:54 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Was muss da alles drinstehen (z.B.)?
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08.10.2022, 19:12 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,229
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Normalerweise schickt das Gericht dem ehrenamtlichen Betreuer einen "Fragebogen".
Falls Du keinen erhalten hast, frage doch beim Rechtspfleger nach, das war dann vermutlich ein Versehen. |
08.10.2022, 19:19 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Einfach den Link anklicken. Da gibts auch ein Formular.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.10.2022, 19:19 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Ist das ungefähr das, was ich zu Beginn der Betreuung ausgefüllt habe - persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Einnahmen & Ausgaben, Vermögensverzeichnis, ggf. Kontoauszüge?
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08.10.2022, 21:30 | #7 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Zitat:
Die Übung mit den Einnahmen und Ausgaben sowie Kontoauszügen mußt Du als befreiter Betreuer nicht machen. Da reicht auch schon ein Sachstand zum Stichtag für den Bericht. BerufsbetreuerInnen dürfen das in gründlich jedes Jahr abliefern. Aber Vorsicht: Auch ehrenamtliche und befreite BetreuerInnen können (nicht müssen) am Ende der Betreuung zu einer Rechnungslegung über den gesamten Zeitraum der Betreuung aufgefordert werden. Das ist aber extrem selten, macht auch den RechtspfelgerInnen richtig viel Arbeit und bestenfalls dann angesagt, wenn gewichtige Kontrollgründe vorliegen (z.B. Verdacht auf Veruntreuung) . MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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08.10.2022, 23:06 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Ok, vielen Dank!
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09.10.2022, 09:30 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,229
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Letzteres, also eine Rechnungslegung über Jahre sind ab 2023 nur noch in bestimmten Fällen vorgesehen.
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befreiter betreuer, sachstandsbericht |
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