Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagen Betreuungsbericht für das eigene Kind, was wird benötigt und was unnötig im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forengemeinde,
was brauche ich alles für das Betreuungsbericht. Es geht mir hier erstmal um die Unterlagen, die als Kopie ...
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09.10.2022, 13:02 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Unterlagen Betreuungsbericht für das eigene Kind, was wird benötigt und was unnötig
Liebe Forengemeinde,
was brauche ich alles für das Betreuungsbericht. Es geht mir hier erstmal um die Unterlagen, die als Kopie benötig werden. Ich habe den Vertrag für den Berufsbildungsbereich WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen), Unterlagen für die Grundsicherung, Bescheid über die Eingliederungshilfe Agentur für Arbeit (Übernahme der Maßnahme im WfbM), Kopie über das Beratungsgespräch Pflegedienst damit die Pflege gesichert ist (kommt 4x im Jahre, da mein Sohn Pflegegrad 4 hat), Pflegegutachten vom MDK, Bescheid vom der Agentur sein Ausbildungsgeld. Was brauch man und was brauch man nicht? Ich bin nämlich gerade dabei diese ganzen Schriftstücke in unseren Ordner für gesetzliche Betreuung abzuheften. Weiß jemand Rat? LG Jedi |
09.10.2022, 13:10 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau dir hier https://www.forum-betreuung.de/forum...tml#post143949
mal den Link von HorstD im Hinblick auf die Formulare an, da gibts gute Anhaltspunkte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.10.2022, 13:37 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Jedimeisterin,
Mir ist nicht ganz klar für welchen Zweck die Informationen an das Betreuungsgericht sein sollen. Im Jahresbericht reicht normalerweise die Mitteilung über die aktuellen Umstände, Belege werden nicht verlangt. Lediglich zu den Konten deines Kindes wäre ein aktueller Nachweis sinnvoll.
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10.10.2022, 07:50 | #4 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 28
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Hallo Jedimeisterin!
Ich befinde mich in ähnlicher Situation.Ich vertrete mein Kind ebenfalls als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin. Mir hat (hier in Berlin) bei solchen Fragen der Betreuungsverein geholfen. Dort gibt es Seminare oder Schulungen, die zu verschiedensten Themen Auskunft geben. Unter anderem auch die Aktenführung. Das Thema wird im Grunde nur dann interessant, wenn Du die Betreuung abgeben musst, damit der neue Betreuer sich leichter zurechtfindet. Versuche Dich in eine Fremdbetreuung gedanklich hinein zu versetzen. Auch das hilft sich vorzustellen, was bräuchtest Du, um die Betreuung eines Fremden fortsetzen zu können. Hilfreich ist auf jeden Fall eine Übersicht (Datenblatt) aus denen möglichst alle Daten zusammengefasst sind (KV-Nummer; SV-Nummer; Ag; Datum Beschluss; wichtige Telefonnumern etcpp) Ansonsten - für das Betreuungsgericht und auch für den Betreuungsbericht - brauchst Du keine Unterlagen beifügen. Allenfalls beim Abschlussbericht, den brauchte ich bisher noch nicht machen. Viel Kraft und gutes Gelingen wünscht Dir Bine aus Berlin |
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