Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenkasse Vollmacht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Bei meiner Nachbarin kommt der ambulante Pflegedienst. Wir würden gerne kontrollieren, welche Leistungen der ambulante Pflegedienst bei ihrer Krankenkasse ...
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15.10.2022, 18:48 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 127
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Krankenkasse Vollmacht
Hallo,
Bei meiner Nachbarin kommt der ambulante Pflegedienst. Wir würden gerne kontrollieren, welche Leistungen der ambulante Pflegedienst bei ihrer Krankenkasse abrechnet und ob das stimmt. Deswegen würde meine Nachbarin mir gerne eine Vollmacht geben damit ich das für sie prüfen kann. Wie würde diese Vollmacht aussehen und wie kann man das bei der Krankenkasse einsehen? Kann der gesetzliche Betreuer hier einen Riegel vorschieben. Vielen Dank Joni |
15.10.2022, 19:12 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Warum macht die „rechtliche“ (nicht: gesetzliche) Betreuerin das nicht? Wenn der Betreute eigenständig eine Vollmacht erteilen kann, sollte diese alles umfassen, was bisher die Betreuung beinhaltet. Das wäre nämlich betreuungsersetzend. Letztere müsste dann aufgehoben werden. Wenn man hingegen (nur) mit der Arbeit der bisherigen Betreuerin unzufrieden ist, sollte ein Antrag auf Betreuerwechsel gestellt. So eine Sache „hinter dem Rücken der Betreuerin“ wie angefragt, geht gar nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.10.2022, 21:09 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 127
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Zitat:
Sie möchte nur zweigleisig fahren u. mich auch dabei haben. Wir wollten einfach mal nachschauen was der Pflegedienst bei der Krankenkasse abrechnet. Dafür wollte sie mir die Vollmacht geben. Im Beschluss steht dass sie wegen § 1896 Äbs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr selbst besorgen kann. Kann es sein das sie deswegen keine gültige Vollmacht mehr unterschreiben kann, oder woran erkenne ich es eigentlich? Vielen Dank für Hilfe Geändert von Joni24 (15.10.2022 um 22:01 Uhr) |
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16.10.2022, 09:18 | #4 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,807
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Zitat:
Es bleibt dabei, „Rosinenpickerei“, wie hier beschrieben, ist nicht Fisch nicht Fleisch. Wenn ein Betreuer bestellt ist, wird er vom Gericht überwacht, nicht von Verwandten und auch nicht von Nachbarn. Wenn eine Kooperation möglich ist ist, dann ist das gut und wünschenswert. Aber „mal sehen, ob der Betreuer auch alles richtig macht“, vergiftet nur die Athmosphäre. Wenn man Anlass zur Beanstandung sieht (was ja der Fall sein kann), wendet man sich ans Gericht (oder die Betreuingsbehörde), damit das Gericht das überprüft und ggf einen Betreuerwechsel veranlasst.
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16.10.2022, 23:14 | #5 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
Vielen Dank für Hilfe! Geändert von Joni24 (16.10.2022 um 23:36 Uhr) |
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17.10.2022, 18:35 | #6 |
Moderator
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Ich wiederhole mich nicht gerne. Und „angemeldet bleiben“ ankreuzen.
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18.10.2022, 13:18 | #7 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 196
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Krankenkassen Vollmacht
Hallo Joni, aus eigener Erfahrung muß ich Dir recht geben. Ein Nachbar sieht und erfährt evtl. mehr als ein ges. Betreuer, was ein Pflegedienst tatsächlich leistet.
LG Motzerella |
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