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Entscheidung Unterbringungsbeschluss

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Kurz zur Situation: Ich bin die gesetzliche Betreuerin meines Onkels. Er war knapp 8 Wochen auf der geschlossenen Station eines ...


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Alt 20.10.2022, 18:24   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.03.2022
Beiträge: 3
Standard Entscheidung Unterbringungsbeschluss

Kurz zur Situation:

Ich bin die gesetzliche Betreuerin meines Onkels.
Er war knapp 8 Wochen auf der geschlossenen Station eines Bezirkskrankenhauses (beginnende Demenz mit verschiedenen Vorfällen). Seit einigen Wochen ist er zurück auf der offenen Station des Pflegeheimes & es läuft ganz gut.
Es wird derzeit vom Gericht geprüft, ob er weiterhin beschützt untergebracht werden muss. Leider zieht sich das ewig und ich erreiche auch niemanden vom Betreuungsgericht.
Nun hätte ich die Möglichkeit auf einen offenen Heimplatz in einem anderen Heim (bisheriges Heim nicht passend). Nun stellt sich die Frage, wenn ich ihn umziehen lasse, aber dann doch ein Unterbringungsbeschluss erlassen wird, kann ich diesen in meiner Position als Betreuerin „außer Kraft setzen“? Und wie lange dauert eine Entscheidung des Gerichtes bzgl eines Unterbringungsbeschlusses?
Ich denke, dass mein Onkel derzeit gut medikamentös eingestellt ist und ihm ein Pflegeplatzwechsel gut tun würde.

Danke!
Lisa_90 ist offline  
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Alt 20.10.2022, 19:31   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Der alte Beschluss ist vermutlich ausgelaufen, weshalb der Onkel jetzt auch in einer offenen Pflegeeinrichtung sein kann.

So lange das Gericht noch wg. des Unterbringungsbeschlusses herumwuselt, gibt es noch keinen neuen Beschluss. Du kannst also ein anderes und passenderes Heim suchen.



Da es auch bisher schon im offenen Heim brauchbar klappt, ist eine Unterbringung ja auch gar nicht mehr notwendig. Du

kannst Du dem Gericht mitteilen, dass zumindest derzeit eine Unterbringung nicht notwendig ist und der Onkel im offenen Pflegeheim brauchbar untergebracht ist. vielleicht auch, dass auch noch ein noch besser passendes Heim gesucht wird. Dann wird es auch die weiteren Bemühungen bzgl. einer geschlossenen Unterbringung erst einmal einstellen.



"Erst einmal" schreibe ich aus der Vermutung heraus, dass die beschriebene Demenz mit mehreren Vorfällen vielleicht eine Frontotemporale Demenz ist, die eine nicht so schöne Prognose hat. Dann würde das Gericht schon einmal vorarbeiten und nicht damit rechnen, dass es auch noch eine Zeit lang ohne Unterbringungsbeschluss geht. so wie es aussieht tut es das aber.



Wenn im Laufe der Zeit doch wieder ein Unterbringungsbedarf entsteht, dann kannst Du die Unterbringung erneut beantragen (Du hast den Aufgabenkreis "Entscheidung über die Unterbringung und Unterbringungsähnliche Maßnahmen" schon? Wenn nein: gleich mit beantragen)


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.10.2022, 20:14   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun stellt sich die Frage, wenn ich ihn umziehen lasse, aber dann doch ein Unterbringungsbeschluss erlassen wird, kann ich diesen in meiner Position als Betreuerin „außer Kraft setzen“?
Du solltest bei der geschilderten Sachlage deinen Unterbringungungsantrag bei Gericht offiziell zurücknehmen. Die, deine Begründung zum besseren Verständniss am besten beifügen.


Sollte sich die Situation wieder verschlechtern könntest du jederzeit einen neuen Antrag auf Unterbringung stellen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2022, 22:54   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.03.2022
Beiträge: 3
Standard

Dankeschön für die Antworten.

Ich hab den Antrag auf Unterbringung nie gestellt. Das ging automatisch seinen Weg als er aufgrund eines Vorfalls ins Bezirkskrankenhaus eingeliefert wurde.
Ich musste lediglich eine Stellungnahme nach der Entlassung ans Gericht senden.

Er leidet an einer beginnenden vaskulären Demenz und hat so auch noch einige „Baustellen“.

Bei dem neuen Heim wäre es von Vorteil, dass diese einen geschlossenen Bereich hätten und wenn es wieder zu einem Beschluss kommt, dorthin wechseln könnte.

Was ich derzeit einfach schade finde, dass alles so lange dauert bei Gericht. Es ist zb die Vermögenssorge ausgelaufen und die Entscheidung über die Weiterführung dauert bereits über zwei Monate.

Als Aufgabenbereich habe ich unter anderem „Aufenthaltsbestimmung“, aber nicht „Entscheidung über die Unterbringung“. Dieser Bereich war mir bisher nicht bekannt.

Werde morgen dem neuen Heimplatz zusagen und dem Gericht Bescheid geben.
Lisa_90 ist offline  
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Alt 21.10.2022, 10:01   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Nach der Rechtslage bis 31.12.22 reicht die Aufenthaltsbestimmung. Erst ab nächstem Jahr wird das anders. Und jedes Mal wird eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt. Aber die eigentliche Unterbringungsentscheidung muss doch immer der Betreuer treffen. Der Richter selbst darf nur VoR der Betreuerbestellung im Eilfall entscheiden (§ 1846 BGB iVm § 1908i BGB). Wer hat also hier überhaupt entschieden. Oder war das eine Unterbringung nach demmPsychKG?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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heimplatz, unterbringungsbeschluss

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