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Weiterleitung des ALG2

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Hallo ich habe Mal eine Frage: Ich befinde mich unter gesetzliche Betreuung mit Eigentumsvorbehalt. Mein Betreuer muss mir da dieser ...


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Alt 31.10.2022, 17:12   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 31.10.2022
Beiträge: 1
Standard Weiterleitung des ALG2

Hallo ich habe Mal eine Frage:
Ich befinde mich unter gesetzliche Betreuung mit Eigentumsvorbehalt.
Mein Betreuer muss mir da dieser sich in einer anderen Stadt befindet als ich selbst wohne meine ALG2 Leistungen auf ein Taschengeld Konto Weiterleiten.Ich besitze also mit Absprache des Betreuers ein Konto wo mein ALG2 drauf geht welches mein Betreuer verwaltet und ein weiteres Konto hier in meinem Wohnort wo halt mein Betreuer dann nach Abzug der offenen Zahlungen mein restliches Geld von dem Hauptkonto welches er verwaltet überweist.

Meine Frage ist jetzt ob mein Betreuer es bestimmen darf wann er das Geld an mich überweisen tut.Das Geld kommt immer am letzten Werktag eines Monats vom Amt auf das vom Betreuer verwaltete Konto. Er macht die Überweisung aber immer erst später also nicht sofort sobald das Geld auf dem Konto eingeht vom Amt.
Jetz habe ich ihn gebeten meine Leistungen da ich einen wichtigen Termin beim Arzt habe bereits schon jetzt auf mein Konto überweist da ich den Termin sonst nicht wahrnehmen kann.Ihm ist das aber egal und er weigert sich mir das ALG 2 bereits dann sobald es vom Amt eingeht zu überweisen und ich kann den Termin nicht wahrnehmen.Meine Frage ist darf er das oder muss er das Geld sobald es vom Amt eingeht an mich auszahlen
Schoettler1971 ist offline  
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Alt 31.10.2022, 17:59   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,


prinzipiell gibt es dazu sicherlich eine Absprache zwischen Euch ( z.B. der Betreuer überweist immer am 2. d.M.)


Dem Betreuer ist es nicht möglich immer genau dann zu überweisen wenn das Geld auch auf dem Konto eingeht. Dazu müsste er sämtliche Konten immer kontrollieren und die Überweisungen manuell eingeben.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 31.10.2022, 18:59   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Die Vorstellung, dass die Betreuer das Geld immer sofort überweisen, wenn es vom Amt auf dem Konto landet ist nicht gerade hilfreich. Auch Behördengelder kommen nicht immer pünktlich. BetreuerInnen können da nicht wie die Schießhunde sitzen und auf die Geldeingänge lauern. Das wäre auch Quatsch!
Deshalb läuft das üblicherweise mit Daueraufträgen, die einen oder zwei Tage Sicherheitsabstand zu den Geldeingängen haben. Es wäre ja blöd und teuer, wenn der DA schon vor dem Geldeingang laufen sollte: Erstens würde er nicht laufen und zweitens gäbe es auch noch Gebühren, weil er nicht geklappt hat.



Und Grundsätzlich: Es gibt da kein MUSS, wann BetreuerInnen zu überweisen haben. Das ist im Prinzip immer eine Vereinbarung oder eine einseitige Regelung durch die BetreuerInnen, wenn Vereinbarungen nicht klappen.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.11.2022, 07:56   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Hinzu kommt das Problem, dass die Bank wahrscheinlich keinen Dispo eingeräumt hat. Sprich wenn der Dauerauftrag früher ausgeführt werden soll, als das Geld tatsächlich auf dem Konto ist, verhindern technische Sperren die Überweisung. Und es gibt keine Möglichkeit, das automatisch aufzuschieben, also auf den Moment des Geldeingangs. Ist der DA gestoppt, muss eine manuelle Überweisung veranlasst werden. Und der DA muss für den kommenden Monat erneut komplett neu in Auftrag gegeben werden. Was auch meist wieder kostet. Das ist einfach nicht zu handhaben. Deshalb dieser „Sicherheitsabstand“.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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