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Ambulantes betreutes Wohnen

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Hy MurphysLaw, Ja das siehst Du schon richtig,mit der Betreurin ist Sie noch nie gut ausgekommen,es besteht auch überhaupt kein ...


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Alt 23.01.2009, 18:35   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 27.02.2008
Beiträge: 48
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Hy MurphysLaw,
Ja das siehst Du schon richtig,mit der Betreurin ist Sie noch nie gut ausgekommen,es besteht auch überhaupt kein Vertrauensverhältnis zwischen den Beiden,aber dem Gricht interesiert das herzlich wenig..Sie ist und bleibst betreurrin bis zum Ende.

Meine Tochter bekommt KHTageld,die Versicherrung wurde schon 1986 abgeschlossen von uns Eltern,Sie bekommt 20,- Krankenhaus-Tageld,und Sie fragt sich jetzt wo das ganze Geld schon seit Jahren hingeht.
Sie hat mal einen Kontoauszug gesehen wo eine Überweisung in Höhe von ca 500,-Euro an die Bewo getätigt wurde ist allerdings auch schon nee ganze Weile her.
Ansonsten bekommt Sie Sozialhilfe,Sie möchte aber wissen wo das ganze Geld von der Versicherrung hinfließt.
Danke Dir Murphy,ich werde das Schreiben mal so in der Art aufsetzen....
Einschreiben....sowieso........Denn was manchmal so allles weg kommt,da gehe ich schon auf Nr. sicher.
Die Betreurrin kennt die Klinik und die Ärzte dort sehr gut,hat Sie doch schon des öfterren dort in der zuständigen Klinik einweisen lassen.
Danke noch mal
Gruss Sandra
Sandra49 ist offline  
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Alt 23.01.2009, 22:43   #12
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Sandra,

das mit dem Tagegeld ist so eine Sache! Dafür würde ich an deiner Stelle an die Versicherung herantreten (ihr habt sie ja mal abgeschlossen und vielleicht nen ganz guten Draht zur Versicherung?) und um eine Auflistung bitten, über die gezahlten Summen z.B. seit 2000 oder 2003 (jetzt nur als Beispiel). Vielleicht hat die Versicherung ja auch einen Passus auf eine Begrenzung bei psychischer Krankheit oder gar nen Ausschluss, beim 3ten oder 4ten Schub der Krankheit?

Ansonsten befürchte ich ernstlich, dass das Tagegeld Einkommen darstellt und letztlich vom Sozialamt zur Minderung des Anspruches geführt hat.
Du könntest dazu aber mal im Tacheles-Forum Arbeitslosen und Sozialhilfe Diskussionsforum nachfragen, sofern von den Betreuern hier niemand was weiss. Bei der Suchfunktion hab ich zwar nix gefunden, aber eine Frage an die Experten wie SissiEssen oder Kyia sollte dir da Klarheit bez. der rechtlichen Situation bringen. Frage dann auch nach Berechnungsveränderungen der vergangenen Jahre.

Ich frage mich natürlich wirklich, was für einen Sinn es macht, mit einem Betreuer zusammen zu arbeiten, dem man null vertraut und mit dem man nicht auskommt :-/ So wie ich hier die Betreuer verstehe, macht das auch für sie die Arbeit nicht einfacher. Ist die Betreuerin wenigstens alt? Dann gäbe es vielleicht Hoffnung auf eine Verrentung ;-)

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.01.2009, 06:39   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 27.02.2008
Beiträge: 48
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Hy Murphy,
Nein ...Sie ist leider nicht alt.
Laut Aussage der Betreurrin steht meiner Tochter 5,-Euro pro Tag zu wenn Sie sich im Krankenhaus befindet,ansonsten bekommt Sie Das ganze Geld von der Sozialhilfe die Ihr zusteht,ich glaube so um die 340 Euro....
Ja mit dem Anschreiben der Versicherrung ist das so eine Sache,ich denke mal das ist nicht so einfach da meine Tochter nicht so einfach Auskunft bekommt,es besteht ja ein Einwilligungsvorbehalt in Vermögen Gesundheit,Aufenthalt-Bestimmung,und Behörden...Denke mal das Sie dann wieder die Einwilligung der Betreurrin braucht.
Und wenn ich schreibe hat es warscheinlich auch keinen Sinn da meine Tochter ja mit Eintritt des 18 Lebensjahres Versicherrungsnehmerrin ist.Das haben wir damals so geregelt.
Tja,alles nicht so einfach.
Ich fände es auch viel schöner wenn Betreuer und Betreute plus Angehörige an einem Strang ziehen würden
Aber in den meisten Fällen werden die Angehörigen doch ziemlich ausgegrenzt.
Liebe Grüße Sandra
Sandra49 ist offline  
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Alt 24.01.2009, 09:31   #14
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Sandra,

an dieser Stelle fänd ich es gut, wenn einer der Betreuer was zum Thema Einwilligungsvorbehalt schreiben könnte. So wie du es beschreibst, dass deine Tochter nichtmal Auskunft bekäme, käme einer Entmündigung gleich und die gibts nunmal nicht mehr!
Der Satz bei Grundsicherung liegt wie von Hartz4 bei 351 € plus Miete, Heizkosten und Krankenversicherung. Normalerweise wird noch ein Anteil von Warmwasser von der Miete abgezogen. In Berlin beträgt er bei 1 Person ca. 6,62 € (es können auch ein paar Cent weniger sein oder mehr). So wie ich viele Rechtssprechungen zu Einkommen jedweder Art einschätze, wird das Krankenhaustagegeld bestimmt angerechnet. Möglicherweise steht ihr dann noch ein Freibetrag zu, aber das weiss ich nicht, drum auch der Link zum Tacheles-Forum.
Als ich dir schrieb, dass du dich vielleicht an die Versicherung wenden könntest, hatte ich folgenden Hintergrund. Wenn man in einer kleineren Stadt lebt (keine Ahnung, wo du wohnst) und mittleren Alters ist (ich habe jetzt das Alter meiner Eltern auf dich transferiert), hat man in der Regel einen Versicherer, über den ein ganzes Paket an Versicherungen läuft. Im besten Fall hat man einen festen Ansprechpartner, der eben auch mal fünfe gerade sein lässt. Da ihr, wie du schriebst, die Versicherung damals für deine Tochter abgeschlossen habt, hielt ich das für einen möglichen Weg. Sollte das nicht so sein, könntest du einen Brief für deine Tochter aufsetzen, den soll sie unterschreiben und dann wartet ihr die Antwort ab. Alternativ könntet ihr im modernen Zeitalter des Internets eine Mail an die Versicherung schicken, möglichst mit personalisierter Adresse und so hoffen, dass die den "schnellen" Antwortweg wählen und nicht den über die Betreuerin.
Hmm, mir fällt grad auf, dass wir viele Wege diskutieren, die Aktionen "hinter dem Betreuerrücken" beinhalten. Die Frage wäre halt, ob das wirklich im Sinne des Erfinders ist. Vielleicht können deine Tochter und du den Weg des Gespräches mit der Betreuerin erneut suchen und da dann auch klar sagen, dass es ihr, der Betreuerin doch sicher auch kein Vergüngen bereiten kann, wenn die Betreute solche Wege beschreitet. Sollte dies nicht fruchten und auch sonst keine erwünschten Infos umgehend fliessen, wäre der letzte Schritt eben doch nochmal einen Betreuerwechsel anzuregen, notfalls auch Vereine, die Betreute unterstützen. Allerdings muss euch klar sein, dass im Falle deiner Tochter maximal der Wechsel das aktuelle Ziel sein kann. Ohne Betreuung sehe ich deine Tochter, auch aus der Entfernung, nicht!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.01.2009, 16:17   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 27.02.2008
Beiträge: 48
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Hy Muphy,
Ja da hast Du schon recht,aber mit der Betreurrin zu reden ist ein Ding der Unmöglichkeit,man kann Ihr auf AB sprechen mit der Bitte um Rückruf,da tut sich erst mal die nächsten Tage überhaupt nichts.Meine Tochter hat Angst vor Ihr,möchte sich deshalb auch nicht mit Ihr auseinander setzen,da schon des öfteren so Sprüche kamen wie:Ich werde dafür sorgen das Du erstmal die nächste Zeit aus der Geschlossenen nicht mehr raus kommst.Das schüchtert meine Tochter total ein so das Sie dann zu mir sagt Mama bitte regel Du das für mich.Nun ja und mit mir möchte oder muß sich die Betreurrin ja auch nicht aueinander setzten.Also muß ich schon gezwungener Maßen Wege finden hinter dem Rücken der Betreurrin,es wäre mir persönlich auch lieber den Weg der Kommunikation zu wählen.
Murphy ,wie schon geschriebn ist ein Betreuungswechsel ausgeschlossen,da kann man machen was man will.
Wir leben hier mehr oder weniger auf dem Dorf,Betreuer/rinnen und Richter kennen sich alle sehr gut....
Das habe ich auch bei Gericht zu spüren bekommen,Sie sitzen ganz einfach am längeren Hebel.
Ich habe mir damals die Mühe gemacht etliche Kliniken raus zu suchen,die eine drogeninduzierte Psychose mit Kapazitäten behandeln ...alle Unterlagen habe ich Ihr zugeschickt......
Eine Klinik hat die Betreurrin kontaktiert und das wars...
Die Psychatrie die zuständig ist für meine Tochterist nicht auf Ihr Krankheitsbild spezialisiert,und von daherwandert Sie auf Stationen die Ihr im entefekt nicht wirklich helfen.
Wenn Sie jetzt richtig auf Leponex eingestellt ist soll Sie wenn ein Platz frei wird ins Wohnheim für psychisch Behinderte( was ich ja nicht schlecht finde)
Aber ich denke auch das Sie durch die langen Monate im Jahr und das schon seit Jahren auf geschlossenen Stationen,Traumatiesiert ist...es ist einfach ein Teufelskreis in dem Sie sich befindet.
Trotzdem vielen lieben Dank für Deine Tips
Ganz liebe Grüße von Sandra
Sandra49 ist offline  
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreutes wohnen

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