Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge zurückgeben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin der gesetzliche Betreuer für meine Mutter und hatte mal geschrieben zum Thema Vermögenssorge. Jetzt habe ich neuere ...
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12.11.2022, 01:56 | #1 |
Einsteiger
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Ort: Hessen
Beiträge: 14
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Vermögenssorge zurückgeben
Hallo,
ich bin der gesetzliche Betreuer für meine Mutter und hatte mal geschrieben zum Thema Vermögenssorge. Jetzt habe ich neuere Infos vom Gericht und wollte mich austauschen. Kurz:Ich habe derzeit den AK Vermögenssorge. Meine Mutter hat ein Einzelkonto auf ihrem Namen (10 euro) und der Rest ist gemeinsames Vermögen mit meinem Vater. Eine Vermögenssorge wäre nicht wirklich nötig, da mein Vater die Finanzen als Mitinhaber verwalten kann. Jetzt hat das Gericht vorgeschlagen das Einzelkonto erstmal zu schließen und dann "soweit der AK nicht mehr nötig sein sollte, könnte die Betreuung entsprechend angepasst werden". So, jetzt wären erstmal auf meiner Seite Fragen: Hauptintention war es, die hohen Dokumentation/Erklärungspflichten durch den AK nicht mehr zu haben. Zumal mein Vater ja auch Kontobewegungen hat und ich diese erklären müsste. Wenn ich das jetzt so mache wie das Gericht vorgeschlagen hat, was kommt auf mich zu ? Muss ich dann eine Vermögensaufstellung/Rechnungslegung machen für den einen Monat wo ich den AK hatte ? Und vor allem übersehe ich etwas wo ich den AK vielleicht doch bräuchte ? Streng genommen kann ich das Gericht ja anschreiben, wenn ich in einem Finanzthema Befugnisse bräuchte und den AK temporär erweitern müsste, oder ? Vielen Dank im Vorraus ! |
12.11.2022, 14:30 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Dann mach es doch so, wie es das Gericht vorgeschlagen hat. schließe das Konto, übertrage die 10,00 € auf das gemeinsame Konto und lass dann die Vermögenssorge aufheben. Nimm die Kontoauszüge zu dem Konto von Beginn der Betreuung bis zur Löschung des Kontos und belege, was Du verfügt hast (die Auflösung - oder sonst noch was?). Schreibe dazu, was der Anfangsstand und der Endstand war und damit ist genug Rechnung gelegt. Eine gesonderte Vermögenssaufstellung wäre dann vielleicht noch sinnvoll, wenn Vermögen ausserhalb des Kontos vorhanden wäre. Z.B. Der anteilige Kontostand des gemeinsamen Kontos (mußt Du dann nicht mehr verwalten) oder falls Deiner Mutter z.B. die Hälfte des Hauses gehören sollte, eben diese. Besondere Werte wie teure Klunker kannst Du auch noch aufführen. Sonst wäre es "der übliche Hausstand" in Gebrauch. Sprich Dich vorher mit dem Rechtspfleger bzw. der Rechtspflegerin ab, ob das für das Gericht ausreicht. Schon hast Du ein Problem weniger. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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