Dies ist ein Beitrag zum Thema wie verhalten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Welche Verträge hat denn "der Fuzzi" gekündigt?
Wenns ein Berufsbetreuer ist, wird er doch sicher auch ein Büro haben? Da ...
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22.11.2022, 18:16 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
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Welche Verträge hat denn "der Fuzzi" gekündigt?
Wenns ein Berufsbetreuer ist, wird er doch sicher auch ein Büro haben? Da ist auch niemand zu erreichen? |
22.11.2022, 18:30 | #12 | |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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Zitat:
gekündigt hat der fuzzi meinen internet/festnetz wo ich vertragspartner bin/war nur das geld ging von dem geld meiner grossmutter ab laut seiner letzten mail wo er mich bedrohte (das er mir das leben schwer machen kann) kann er alles kündigen was von dem konto meiner gross mutter abgezugen wird egal wer der vertragspartner ist mein tablet das selbe spiel der schlaumeier hat an seinen eingangsbereich eine videokamera so das er sich aussuchen kann wehm er reinlässt oder öfnet ich bin ihm wohl nicht symptisch geworden übrigends hat er schon durchblicken lassen das er sämtliche schenkungen die mir grossmuter gemacht hat prüfen lassen will für die letzten 10 jahre |
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22.11.2022, 18:39 | #13 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 132
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Ohne jetzt "den Fuzzi" in Schutz nehmen zu wollen, aber wer trägt die Kosten für das Pflegeheim? Klar muss er da "unnötigen Mist" loswerden, um die Kosten möglichst decken zu können. Nur: Warum zahlst du das nicht von deinem Konto, wenn du Vertragspartner bist? Dann gibts doch auch keine Probleme.
Und das mit den 10 Jahren und den Schenkungen ist nicht aus seinem Mist gewachsen - frage mal beim Sozialamt nach, wenn dort Unterstützung beantragt wird. Die machen (prüfen) nix anderes. |
22.11.2022, 18:49 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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der fuzzi ds wirlklich mcht das ist meine wohnung komplett leer wenn der alle schenkungen wieder haben will
das find ich dann echt ungerecht da ich meine ganze wohnungseinrichtung auf raten gekauft habe die ich zwar auf meinen namen gekauft habe habe von den konto meiner grossmuter abgebucht worden ist und ich habe über die jahre die zahlungen meiner grossmutter immer zum anang des monats gegeben in bar quasi kann ich dann nochmal meine wohnujg komplezz ausstatten |
22.11.2022, 19:04 | #15 |
Moderator
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Beiträge: 5,782
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Wenn ichs richtig verstehe, hast du die kleinen Annehmlichkeiten immer vom Konto der Oma abbuchen lassen. Wahrscheinlich ist der Betreuer deshalb so sauer auf dich, weil er dich der Untreue beschuldigt. So nennt man das, wenn man eine (Konto-)Vollmacht eigennützig missbraucht. Ist tatsächlich ein Straftatbestand, aber da das in der Familie gelaufen ist, wird wohl die Strafsache an dir vorbeigehen. Das ändert aber nix an der zivilrechtlichen Frage (Rückforderung), da besteht auch das Sozialamt drauf.
Zu den Reha-Sachen. Die braucht man eigentlich nicht bezahlen, bis auf eine Zuzahlung von 10 €, wenn nicht eh eine Befreiung von der kK vorliegt. Was genau wollen die vom Heim denn? Dass noch ein Antrag bei der Kk gestellt werden - das müsste der Betreuer tun! Oder sollen die Sachen nur beim Sanitätshaus abgeholt und zum Heim gebracht werdem? Eigentlich kümmert sich das Sanitätshaus selbst darum. Zur Brille: müsste auch bei der Kk beantragt werden, vom Betreuer. Oder gibts jemand, der Schuld am Abhandenkommen hat (Krankentransportdienst)? Irgendwie sind mir die Details immer noch unklar.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
22.11.2022, 19:23 | #16 |
Einsteiger
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Beiträge: 20
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es soll beantrage werden bei der kk unterstützungsmittel zum zum wieder laufen erlernen
ja die haben da zwar rollstühle im heim dürfen sie aber für andere bewohner nicht benutzen die brille hab ich ich selber bezahlt wo sie geblieben ist weiss niemand stellt euch einen grafischen stern vor 5 spitzen spitze 1 das hospiitz spitze 2 pflegeheim spitze 3 meine mutter spitze 4 ich und in der mitte der betreuer hospitz und Pflegeheim bekommen keinen kontakt mit den betreuer anwortet weder auf mails und anrufe von beiden einrichtungen schon über 4 wochen die einrichtungen wenden sich an und (mutter und mich) wir versuchen das selbe bei dem betreuer auch keine antworten (entweder klingelt das telefon durch oder der ab geht ran und man sabbelt da rauf ) keine reaktion also quasi kann man den fuzzi auch gleich weglassden und den betreuer rauskicken dann würde ich die betreuung übernehmen und auch omas wohnung nicht auflösen ich weiss das er keinen bock hat die miete zu zahlen oma wieder nachause holen ich les mich grade noch so durch internett wenn ich richtig gelesen habe braucht oma nur sagen das sie die wohnung unbedingtbehalten möchte dann muss das sozialamt sogar die die miete länger zahlen als nur 3 monate ?! |
22.11.2022, 19:47 | #17 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 132
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Also jetzt mal Butter bei die Fische. Der Betreuer hat sich um deine Oma zu kümmern und ihre Interessen (so gut er es kann) zu vertreten und ihr Vermögen zu schützen.
Dass er auf dich/euch keine Lust hat, ist was anderes. Er ist nicht zu eurer Bespaßung da - wenn gleich es natürlich für alle Beteiligten einfacher ist, wenn man die Dinge gemeinsam bespricht und regelt. Ich weiß auch nicht, wie du/ihr ihm gegenüber auftretet. Hier lässt du kein gutes Haar an ihm - vielleicht ist das auch ein Grund? Mit deinem Auftreten, was du hier an den Tag legst, wirds auch schwierig, selbst als Betreuer tätig werden zu können. Nur mal so als Tipp nebenbei. Kein Betreuer wird eine Wohnung auflösen, wenn nicht absehbar ist, dass der Betreute mittelfristig wieder in seine eigene Wohnung zurückkehren kann. Nur scheint das hier nicht der Fall zu sein und deine Oma ist wohl dauerhaft ein Fall fürs Pflegeheim. Und da sind wir wieder an dem schon angesprochenen Punkt: Wer bezahlt den Heimplatz? Selbst wenn deine Oma jetzt noch genug Geld haben sollte, die zusätzliche Miete wird sie auf Dauer nicht tragen können - also muss die Wohnung leider weg (oder weitervermietet werden). Im Regelfall gehen dem aber erstmal auch ärztliche Begutachtungen voraus, damit wirklich klar ist, wie es um den Betroffenen steht. Gab es da schon etwas? Allgemein denke ich, du machst dir die Sache etwas zu einfach, auch wenn bei euch vielleicht nicht alles optimal gelaufen ist. Aber auch der Betreuer hat sich an Gesetze und Regeln zu halten und dafür Rechenschaft abzulegen, da gehts nicht darum, dass er "keinen Bock hat die Miete zu zahlen" oder ähnliches. |
22.11.2022, 19:56 | #18 |
Einsteiger
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Beiträge: 20
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ärztliches gutachten gibt es aber ich weiss nicht was drin steht
ich weiss nur aus den pflegeheim das oma pflegestufe 2 hat das andere muss ich nch in erfahrung bringen (das gutachten ) ich wes das eins gemacht worden war als meine oma im krankenhaus war und durch die nachricht das ihr sohn unheilbar krank ist und in kurze sterben wird in eine art schock geeraten ist der sich im krankenhaus als diabetischer schock rausstellte (zucker extrem hoch) darum war sie auc h als das gutachten erstellt wurde verwirrt aber im pflegeheim ist sie glasklar im kopf und äussert auch immer wieder das sie nachhause möchte |
22.11.2022, 20:09 | #19 |
Forums-Geselle
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Ich vermute mal, in dem Gutachten wird noch mehr dringestanden haben. So einfach gibts keine Zwangsbetreuung. Da braucht man schon ein bisschen mehr für, als nur erhöhten Zucker. Und ein Gutachter sollte durchaus fähig sein, einen entsprechenden Dauerzustand zu diagnostizieren.
"Nach Hause" wollen viele Betreute. Aber die verstehen dann auch nicht, warum sie dort sind, wo sie sind. Die sind ja nicht zum Spaß da, sondern in erster Linie zum Selbstschutz, weil sie irgendetwas nicht mehr selbst geregelt bekommen und es auch keine andere Möglichkeiten gibt, die das Defizit ausgleichen. Hat der Betreuer den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmungsrecht" zugewiesen bekommen? |
22.11.2022, 20:15 | #20 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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Hat der Betreuer den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmungsrecht" zugewiesen bekommen?[/QUOTE]
Das weiss ich leider noch nicht die aussage vom betreuungsgericht bis jetzt ist der herr........... ist vorläufiger betreuer und das der fall noch bei gericht liegt zur bearbeitung vom richter liegt über die aufgaben gebiete hab ich am telefon keine infos bekommen |
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