Dies ist ein Beitrag zum Thema wie verhalten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zunächst Entschuldigung an Imre fürs falsche zitieren, sieht bei mir so aus, als sei das Zitat von Dir.
Zu ichdannmal:
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23.11.2022, 09:52 | #31 |
Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Zunächst Entschuldigung an Imre fürs falsche zitieren, sieht bei mir so aus, als sei das Zitat von Dir.
Zu ichdannmal: Vielleicht bin ich nicht auf dem neuesten Stand, aber dass ab 01.01. der Datenschutz abgeschafft wird, ist mir neu. Würde man den Betreuer nicht als Fuzzi betiteln, wäre der möglicherweise auch netter. Es ist übrigens nicht Aufgabe des Betreuers Deines Onkels oder Deiner Oma, dafür zu sorgen, dass Du leichter irgendwelche Verträge abschließen kannst. Der muss und darf sich alleine nach den Wünschen und dem Wohl seiner Betreuten richten. Mit Deinem letzten Post hast Du meines Erachtens mehr als deutlich gemacht, worum es Dir geht. |
23.11.2022, 09:57 | #32 | |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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Zitat:
Es geht mir darum das er auxh komunizieren hätte können ob man die verträge die man ja eh schon nutzt nicht auch übernehmen möchte anstatt sie einfach so ohne info zu kündigen |
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23.11.2022, 10:06 | #33 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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[QUOTE=rorikae;144805]Zunächst Entschuldigung an Imre fürs falsche zitieren, sieht bei mir so aus, als sei das Zitat von Dir.
Zu ichdannmal: Vielleicht bin ich nicht auf dem neuesten Stand, aber dass ab 01.01. der Datenschutz abgeschafft wird, ist mir neu. Der datenachutz wird nicht abgeschafft ABER es kommt entlich die auskunftspflicht gegenüber nahestehenden angehörigen dann kann man nicht mehr so einfach abgewimmelt werden Mit kommentaren wie ich bin nicht dazu nicht verpflichtet ihen auskünfte zu geben |
23.11.2022, 11:23 | #34 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Der Ton macht aber die Musik. Und Auskunftspflicht hin oder her - man muss sich auch als Betreuer nicht alles gefallen lassen.
Bei deiner Ausdrucksweise und Besserwisserei habe ich auch gerade Lust, dir ausführlich zu antworten. Aber wenn ein Betreuerwechsel angeregt ist und du (oder deine Mutetr) ggf die Betreuung übernehmen, ist ja alles tutti. |
23.11.2022, 11:36 | #35 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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Aber wenn ein Betreuerwechsel angeregt ist und du (oder deine Mutetr) ggf die Betreuung übernehmen, ist ja alles tutti.[/QUOTE]
Das hoffe ich den dann kann ich hoffentlich die ganzen kündigungen zurücknehmen vor allem möchte ich nicht die sehr günstige wohnung verlieren in der wir 40 gemeinsame jahre gelebt haben Alles andere lässt sich dann regeln |
23.11.2022, 12:30 | #36 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Ich möchte darum bitten, dass wir alles in einem sachlichen Ton diskutieren und besprechen. Keine Vorwürfe, keine (nicht nur unterschwellige) Aggressionen.
Dies ist ein Forum, in dem Beteiligten geholfen werden soll, in dem Unterstützung gewährt werden soll ... aber nicht auf Gedeih und Verderb und nicht als "Klassenkeile" gegen einen, der seine Sicht der Dinge nicht erklären kann. Auch wenn Du, ichdannmal, Dich missverstanden oder nicht gehört fühlst und von dem Betreuer mehr Kommunikation erwünschst, wirst Du mit Deiner Einstellung - auch nach dem 1. Januar - weiterhin Probleme haben. An der Position des Betreuers, als Vertreter der Interessen der betreuten Person, lässt sich nicht rütteln. Dass die Interessen anderer dadurch eventuell negativ beeinflusst werden, muss und darf dem Betreuer gleich sein. Dritte sind für sich selbst verantwortlich. Sollte der Betreuerwechsel, der von Dir initiiert wurde, darauf hinauslaufen, dass Du als Betreuer bestellt wirst, verabschiede Dich bitte schon jetzt davon, dass Du die Kündigungen zurücknehmen kannst. Die dürften wirksam erklärt worden sein. Bedenke auch, dass Du als Betreuer der Aufsicht des Betreuungsgerichts unterliegst. Sollte das Gericht erkennen, dass Du nicht rechtlich sauber oder gar für eigene Interessen wirtschaftest, bist Du schnell wieder draußen.
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23.11.2022, 13:25 | #37 |
Einsteiger
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Beiträge: 20
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Gekündigt ist gekündigt ???
bin mir da nicht soooooooo sicher es gibt fast immer eine kündigungsfrist (1 bis 3 monate) und in der zeit kann man auch kündigungen wieder zurückziehen Gekündigt ist gekündigt ist es nur wenn es fristlose kündigungen waren Korrigiert mich wenn ich falsch liege |
23.11.2022, 13:41 | #38 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
Bei einer Wohnraumkündigung (die Du durch den Betreuer ausgesprochen fürchtest) muss der Betreuer VOR der Kündigung die Genehmigung des Gerichts beantragen und - wenn die Genehmigung rechtskräftig ist - dann die Kündigung aussprechen. Ich glaube, meine Vorredner haben da auch schon das ein oder andere zum Verfahren erklärt. Wenn bspw. eine Vertragskündigung beim Internetprovider eingegangen ist, ist der Drops meist gelutscht. Eine Rücknahme muss der Provider nicht annehmen. Er kann kulanterweise den Vertrag wieder aufleben lassen. Solltest Du andere Erkenntnisse haben, teile sie mit uns.
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23.11.2022, 14:00 | #39 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2022
Beiträge: 20
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Genau es geht um auch um die wohnung
da der sohn von oma im hospitz lebt hatte ich das thema da schon angesprochen beim sozialarbeiter und dieser meinte der betreuer darf die wohnung nicht kpndigen solange wie er noch lebt ( da das hospitz keine feste meldeadresse ist) Bei oma soll es wiederrum anders aussehen da sie im pflegeheim lebt Mit dem sozialarbeiter rede ich erst montag da das pflegepersonal sagt wenn die fortschritte so weiter gehen kann sie auch wieder nachhause in die wohnung Und genau diese wohnung versuche ich zu halten Darum ja auch der angestrebte betreuerwechsel finaziel währe die miete gesichert aber der jetzrige betreuer ? Na ja ich schweige lieber) seine einzige äusserung zur wohnung war Ab 1. februar möchte er dafür keine miete mehr zahlen und sie auflösen |
23.11.2022, 14:57 | #40 | |
Routinier
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Zitat:
Nach allem, was ich hier lese, wäre die denkbar schlechteste Lösung, wenn der hier schreibende Enkel die Betreuung bekäme. Hat eigentlich jemand mal die Oma gefragt, was sie möchte bzw. kann sie sich - geschäftsfähig - dazu äußern? Gibt es Quittungen über all die "Ratenrückzahlungen" über die vom Konto der Oma bezahlten Anschaffungen? Falls all diese Anschaffungen von "Hartz 4" möglich sind und man davon auch noch 2 Wohnungen (mit)finanzieren kann, ist die geplante Erhöhung ab Januar vollkommen überflüssig. Der Betreuer kann/muss Einzugsermächtigungen und Daueraufträge über "Fremdverträge", die vom Konto seiner Betreuten abgebucht werden, widerrufen. Die zugehörigen Verträge kann nur der Vertragsnehmer kündigen. Also wende dich an deine Vertragspartner und kläre mit denen, von welchem Konto deine Zahlungsverpflichtungen künftig abgebucht werden sollen. Dem Betreuer wünsche ich viel Kraft und Durchhaltevermögen in dem Fall. |
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