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ichdannmal 22.11.2022 11:10

wie verhalten
 
Hallo ich brauche sehrviel rat

Mich drücken sehr viele fragen


Mein fall ( als angehöriger)
Eine person im hospitz seit 6 wochen(nach krankenhausaufenthalt von 4 wochen)
person 2 nach 4 wochen krankenhaus seit 5 wochen im pflegeheim

in beiden fällen hat sich der berufsbetreuer noch nicht einmal in den ej richtungen sehen gelassen geht nichts an telefon und ruft auch nicht zurück nach infos auf ab
auf nachfrage emails von mir 2 stück in 3 wochen antwortet er er sehr patzig und drohend
(schieb unter anderen das er nicht da ist mich zu bespassen u d ich solle ihm gefähligs seine arbeit machen lassen ansonsten macht er mir das leben sehr schwer



Wie gesagt das hospitz versucht ihn seit 6 wochen zu kontaktieren ( keine reaktion
das pflegeheimdas selbe spielchen keine reaktion

das einzige was der fuzzi bis jetzt gemacht hat sind verträge zu kündigen

Wobei ich zweifel das er das darf

aufgabengebiet person 1 gesundheitsvorge vertretung gegebüber behörden

Wohnungsangelegenheiten vermögemssorge (bestellter betreuer)

person 2 nur vorläufiger betreuer (beschluss? Keine infos darüber)
wo er schon verträge gekündigt hat


bewerde läuft schon
betreuerwechsel in arbeit


Thema wohnung
bei person 1 hat er ja wohnungsangelegenheiten
ist aber NICHT hauptmieter

person 2 keine infos über aufgabengebiet ( ich weiss nicht welche er da hat)
kündigt verträge
will die wohnung kündigen (obwohl person2 wieder aus den heim entlassen werden kann )

wie kann verhindert werden das er die wohnung kündigt
vor dem betreuerwechsel

betreuer soll angehöriger werdenn der mit in die besagte woh ungbziehen würde




Danke erstmal

Susi K 22.11.2022 12:16

Moin, in welchem Verwandtschaftsverhältnis stehst du zu dem jeweiligen Angehörigen?
MfG

ichdannmal 22.11.2022 12:31

Zu person 1 er ist mein onkel
zu person 2 ist meine grossmutter


zu mit ich habe zwar meine eigende wohnung aber wohne auch in der wohnung von den angehörigen

agw 22.11.2022 13:17

Zitat:

Zitat von ichdannmal (Beitrag 144772)
zu mit ich habe zwar meine eigende wohnung aber wohne auch in der wohnung von den angehörigen


Ob du mit den betreuten Personen zusammen wohnst spielt erst mal keine große Rolle.
Was mich wundert ist die Bestellung eines Berufsbetreuers wenn es doch angeblich Angehörige gibt welche die Betreuung übernehmen wollen.
Ist dies dem Gericht denn bekannt gegeben worden?

Eine ehrenamtliche Betreuung geht ja einer Brufsbetreuung vor.




Zu den Wohnungskündigungen ist es so das der Betreuer grundsätzlich dazu die (vorherige) Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt.

mimi91 22.11.2022 13:37

Wenn ich es richtig verstehe, haben Person 1 (Onkel) und Person 2 (Großmutter) zusammen in einer Mietwohnung gewohnt.


Was sind konkret deine Fragen?


Auch wenn du Neffe und Enkel bist: es ist nicht "dein Fall". Es wurde ein Betreuer bestellt und das sicher nicht ohne Grund und Knall auf Fall. Wenn du mit in der Wohnung gelebt hast, müsstest du das doch mitbekommen haben.


Was gibt dir die Gewissheit, dass die Großmutter in die wohnung zurückkehren kann. Warum ist sie im Pflegeheim.


So wie ich es lese, ist der Betreuer erst wenige Wochen im Amt und hat wohl jede Menge vordrinlgiche Dinge zu erledigen, insbesondere finanzielle.


Falls die Wohnung gekündigt werden soll, kann das entweder der Mieter (die Oma?) oder der Betreuer mit gerichtlicher Genehmigung. Dabei wird dann auch geprüft, ob eine Rückkehr möglich ist.



Warum wohnst du mit in der Wohnung, wenn du eine eigene hast? Stehst du im Mietvertrag? Wer würde die Oma pflegen, falls sie zurückkehrt? Wer würde die Miete zahlen, zu der bislang wohl der Onkel beigetragen hat?

HorstD 22.11.2022 14:21

Hallo, habs mal an die richtige Stelle verschoben.

Zunächst mal: vielleicht begeht der Betreuer Nachlässigkeiten, dann wäre der beantragte Betreuerwechsel schon das richtige.

Ansonsten: der Betreuer ist nicht für dich, sondern deine Angehörigen bestellt und nicht, um dir jeden einzelnen Arbeitsschritt zu erklären. Üblicherweise sind in solchen Situationen alle möglichen rechtlichen und Finanzierungsfragen zu klären. Das ist nichts, was bei dir ankommt. Die Pflege und Versorgung ist Sache der Einrichtungsmitarbeiter, nicht des Betreuers. Der kommt erst ins Spiel, wenn die Erstgenannten ihre Pflichten nicht erfüllen.

Zum Thema Heimbesuch: ja, der Betreuer sollte sich einmal selbst davon überzeugen, dass die betreute Person gut angekommen ist. Ich gehe davon aus, dass das auch stattgefunden hat. Aber 95 % des Heimpersonals werden davon nichts mitbekommen haben (man trägt ja auch kein Schild „Betreuer“ auf dem Kopf). Wenn du also irgendwen im Heim fragst, würden die meisten sagen, sie hätten den Betreuer noch nie gesehen. Ich habe ehrlich gesagt, eigentlich auch nur zur Pflegedienstleitung Kontakt gehabt und den Subalternen, wenn sie da rumliefen, auch nur guten Tag gesagt.

Der Betreueralltag besteht in Fällen wie diesem darin, alle möglichen Fragen, besonders bei Behörden usw zu klären. Wenn man da hingeschrieben hat, dauert es eh Wochen bis zur Antwort. Wenn mich dann ständig ein Neffe/Enkel antextet, würde ich auch irgendwann nur noch genervt antworten.

ichdannmal 22.11.2022 14:28

Zitat:

Zitat von agw (Beitrag 144773)
Ob du mit den betreuten Personen zusammen wohnst spielt erst mal keine große Rolle.
Was mich wundert ist die Bestellung eines Berufsbetreuers wenn es doch angeblich Angehörige gibt welche die Betreuung übernehmen wollen.
Ist dies dem Gericht denn bekannt gegeben worden?

Eine ehrenamtliche Betreuung geht ja einer Brufsbetreuung vor.




Zu den Wohnungskündigungen ist es so das der Betreuer grundsätzlich dazu die (vorherige) Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt.






Die bestellung ist daher gekommen

Meine grossmutter war der betreuer von ihrem sohn
der sohn (mein onkel ist)ist ins krankenhaus gekommen
und da wurde ein betreuerwechsel angeregt
angeblich währe die jetzige (grossmutter übervordert damit)
was aber nicht stimmte

und wegen des krankheitsbildes des sohnes
bekamm die mutter einen schock und wurde auch in das krankenhaus gebracht
und der neue betreuer wurde von den ärtzen gebeten auch sie in betreuung zu nehmen
wir wurden garnicht erst gefragt ob wir es übernehmen wollen/können

ichdannmal 22.11.2022 14:35

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 144775)
Hallo, habs mal an die richtige Stelle verschoben.

Zunächst mal: vielleicht begeht der Betreuer Nachlässigkeiten, dann wäre der beantragte Betreuerwechsel schon das richtige.

Ansonsten: der Betreuer ist nicht für dich, sondern deine Angehörigen bestellt und nicht, um dir jeden einzelnen Arbeitsschritt zu erklären. Üblicherweise sind in solchen Situationen alle möglichen rechtlichen und Finanzierungsfragen zu klären. Das ist nichts, was bei dir ankommt. Die Pflege und Versorgung ist Sache der Einrichtungsmitarbeiter, nicht des Betreuers. Der kommt erst ins Spiel, wenn die Erstgenannten ihre Pflichten nicht erfüllen.

Zum Thema Heimbesuch: ja, der Betreuer sollte sich einmal selbst davon überzeugen, dass die betreute Person gut angekommen ist. Ich gehe davon aus, dass das auch stattgefunden hat. Aber 95 % des Heimpersonals werden davon nichts mitbekommen haben (man trägt ja auch kein Schild „Betreuer“ auf dem Kopf). Wenn du also irgendwen im Heim fragst, würden die meisten sagen, sie hätten den Betreuer noch nie gesehen. Ich habe ehrlich gesagt, eigentlich auch nur zur Pflegedienstleitung Kontakt gehabt und den Subalternen, wenn sie da rumliefen, auch nur guten Tag gesagt.

Der Betreueralltag besteht in Fällen wie diesem darin, alle möglichen Fragen, besonders bei Behörden usw zu klären. Wenn man da hingeschrieben hat, dauert es eh Wochen bis zur Antwort. Wenn mich dann ständig ein Neffe/Enkel antextet, würde ich auch irgendwann nur noch genervt antworten.




Sicherlich ist er für meine angehörigen da klaro

aber er ist einfach nicht erreichbar wedee für das hospitz noch für das pflegeheim

das heim tritt schon an uns herran und bittet uns verschiedene dinge zu organisieren und zu besorgen
wofür eigentlich laut heim der betreuer zuständig ist

HorstD 22.11.2022 15:11

Zitat:

Zitat von ichdannmal (Beitrag 144777)

das heim tritt schon an uns heran und bittet uns verschiedene dinge zu organisieren und zu besorgen
wofür eigentlich laut heim der betreuer zuständig ist

Könntest du dabei bitte etwas konkreter werden?

ichdannmal 22.11.2022 15:40

Das heim tritt an uns herran wie sollen rea artikel besorgen
Krücken gehbock rollstuhl
samitnsie nach 5 wochen liegen wieder laufen lernen kann

Das ist doch nicht meine aufgabe soeas zu organieren
es doch achon genug wenn auf dem weg vom krankenhaus zum heim die brille abhanden gekommen ist
Die ichndann von meinem wenigen geld neu machen lassen habe
daa währe eigentlichndie aufgabe des betreuers

aber wie gesagt der ist für keinen zu erreichen
aber verträge kündigen kaann kann er :motz::motz::motz:


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