wie verhalten
Hallo ich brauche sehrviel rat
Mich drücken sehr viele fragen Mein fall ( als angehöriger) Eine person im hospitz seit 6 wochen(nach krankenhausaufenthalt von 4 wochen) person 2 nach 4 wochen krankenhaus seit 5 wochen im pflegeheim in beiden fällen hat sich der berufsbetreuer noch nicht einmal in den ej richtungen sehen gelassen geht nichts an telefon und ruft auch nicht zurück nach infos auf ab auf nachfrage emails von mir 2 stück in 3 wochen antwortet er er sehr patzig und drohend (schieb unter anderen das er nicht da ist mich zu bespassen u d ich solle ihm gefähligs seine arbeit machen lassen ansonsten macht er mir das leben sehr schwer Wie gesagt das hospitz versucht ihn seit 6 wochen zu kontaktieren ( keine reaktion das pflegeheimdas selbe spielchen keine reaktion das einzige was der fuzzi bis jetzt gemacht hat sind verträge zu kündigen Wobei ich zweifel das er das darf aufgabengebiet person 1 gesundheitsvorge vertretung gegebüber behörden Wohnungsangelegenheiten vermögemssorge (bestellter betreuer) person 2 nur vorläufiger betreuer (beschluss? Keine infos darüber) wo er schon verträge gekündigt hat bewerde läuft schon betreuerwechsel in arbeit Thema wohnung bei person 1 hat er ja wohnungsangelegenheiten ist aber NICHT hauptmieter person 2 keine infos über aufgabengebiet ( ich weiss nicht welche er da hat) kündigt verträge will die wohnung kündigen (obwohl person2 wieder aus den heim entlassen werden kann ) wie kann verhindert werden das er die wohnung kündigt vor dem betreuerwechsel betreuer soll angehöriger werdenn der mit in die besagte woh ungbziehen würde Danke erstmal |
Moin, in welchem Verwandtschaftsverhältnis stehst du zu dem jeweiligen Angehörigen?
MfG |
Zu person 1 er ist mein onkel
zu person 2 ist meine grossmutter zu mit ich habe zwar meine eigende wohnung aber wohne auch in der wohnung von den angehörigen |
Zitat:
Ob du mit den betreuten Personen zusammen wohnst spielt erst mal keine große Rolle. Was mich wundert ist die Bestellung eines Berufsbetreuers wenn es doch angeblich Angehörige gibt welche die Betreuung übernehmen wollen. Ist dies dem Gericht denn bekannt gegeben worden? Eine ehrenamtliche Betreuung geht ja einer Brufsbetreuung vor. Zu den Wohnungskündigungen ist es so das der Betreuer grundsätzlich dazu die (vorherige) Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt. |
Wenn ich es richtig verstehe, haben Person 1 (Onkel) und Person 2 (Großmutter) zusammen in einer Mietwohnung gewohnt.
Was sind konkret deine Fragen? Auch wenn du Neffe und Enkel bist: es ist nicht "dein Fall". Es wurde ein Betreuer bestellt und das sicher nicht ohne Grund und Knall auf Fall. Wenn du mit in der Wohnung gelebt hast, müsstest du das doch mitbekommen haben. Was gibt dir die Gewissheit, dass die Großmutter in die wohnung zurückkehren kann. Warum ist sie im Pflegeheim. So wie ich es lese, ist der Betreuer erst wenige Wochen im Amt und hat wohl jede Menge vordrinlgiche Dinge zu erledigen, insbesondere finanzielle. Falls die Wohnung gekündigt werden soll, kann das entweder der Mieter (die Oma?) oder der Betreuer mit gerichtlicher Genehmigung. Dabei wird dann auch geprüft, ob eine Rückkehr möglich ist. Warum wohnst du mit in der Wohnung, wenn du eine eigene hast? Stehst du im Mietvertrag? Wer würde die Oma pflegen, falls sie zurückkehrt? Wer würde die Miete zahlen, zu der bislang wohl der Onkel beigetragen hat? |
Hallo, habs mal an die richtige Stelle verschoben.
Zunächst mal: vielleicht begeht der Betreuer Nachlässigkeiten, dann wäre der beantragte Betreuerwechsel schon das richtige. Ansonsten: der Betreuer ist nicht für dich, sondern deine Angehörigen bestellt und nicht, um dir jeden einzelnen Arbeitsschritt zu erklären. Üblicherweise sind in solchen Situationen alle möglichen rechtlichen und Finanzierungsfragen zu klären. Das ist nichts, was bei dir ankommt. Die Pflege und Versorgung ist Sache der Einrichtungsmitarbeiter, nicht des Betreuers. Der kommt erst ins Spiel, wenn die Erstgenannten ihre Pflichten nicht erfüllen. Zum Thema Heimbesuch: ja, der Betreuer sollte sich einmal selbst davon überzeugen, dass die betreute Person gut angekommen ist. Ich gehe davon aus, dass das auch stattgefunden hat. Aber 95 % des Heimpersonals werden davon nichts mitbekommen haben (man trägt ja auch kein Schild „Betreuer“ auf dem Kopf). Wenn du also irgendwen im Heim fragst, würden die meisten sagen, sie hätten den Betreuer noch nie gesehen. Ich habe ehrlich gesagt, eigentlich auch nur zur Pflegedienstleitung Kontakt gehabt und den Subalternen, wenn sie da rumliefen, auch nur guten Tag gesagt. Der Betreueralltag besteht in Fällen wie diesem darin, alle möglichen Fragen, besonders bei Behörden usw zu klären. Wenn man da hingeschrieben hat, dauert es eh Wochen bis zur Antwort. Wenn mich dann ständig ein Neffe/Enkel antextet, würde ich auch irgendwann nur noch genervt antworten. |
Zitat:
Die bestellung ist daher gekommen Meine grossmutter war der betreuer von ihrem sohn der sohn (mein onkel ist)ist ins krankenhaus gekommen und da wurde ein betreuerwechsel angeregt angeblich währe die jetzige (grossmutter übervordert damit) was aber nicht stimmte und wegen des krankheitsbildes des sohnes bekamm die mutter einen schock und wurde auch in das krankenhaus gebracht und der neue betreuer wurde von den ärtzen gebeten auch sie in betreuung zu nehmen wir wurden garnicht erst gefragt ob wir es übernehmen wollen/können |
Zitat:
Sicherlich ist er für meine angehörigen da klaro aber er ist einfach nicht erreichbar wedee für das hospitz noch für das pflegeheim das heim tritt schon an uns herran und bittet uns verschiedene dinge zu organisieren und zu besorgen wofür eigentlich laut heim der betreuer zuständig ist |
Zitat:
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Das heim tritt an uns herran wie sollen rea artikel besorgen
Krücken gehbock rollstuhl samitnsie nach 5 wochen liegen wieder laufen lernen kann Das ist doch nicht meine aufgabe soeas zu organieren es doch achon genug wenn auf dem weg vom krankenhaus zum heim die brille abhanden gekommen ist Die ichndann von meinem wenigen geld neu machen lassen habe daa währe eigentlichndie aufgabe des betreuers aber wie gesagt der ist für keinen zu erreichen aber verträge kündigen kaann kann er :motz::motz::motz: |
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