Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung aufheben - Vater mit Demenz im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin seit diesem Jahr der gesetzliche Betreuer meines Vaters, vor allem wegen seiner Demenz.
Die Kosten für die ...
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27.11.2022, 13:01 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Gesetzliche Betreuung aufheben - Vater mit Demenz
Hallo,
ich bin seit diesem Jahr der gesetzliche Betreuer meines Vaters, vor allem wegen seiner Demenz. Die Kosten für die Betruung sind jährlich zu bezahlen. Es kommt nun die Idee auf, die Betreuung aufzuheben, und zwar auf Antrag durch mich und ggf. auch auf Antrag durch meinen Vater. Er hat sich nun, nach dem Tod der Mutter, recht gut verhalten und bis auf körperliche Gebrechen (Stürze) scheint sich sein Zustand verbessert zu haben. Die Mutter hatte leider einen sehr negativen Einfluss auf ihn (Ernährung bei Diabetes, etc.). Wie stehen hier die Chancen, dass wir damit durchkommen? Ist ein ärztliches Gutachten Pflicht? Was ist zu beachten, wenn die Betreuung tatsächlich aufgehoben wird? Vielen Dank. Geändert von wth-2021 (27.11.2022 um 13:14 Uhr) |
27.11.2022, 13:15 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Ich vermute mal du betreust Deinen Vater ehrenamtlich. Dann sind die Kosten für die Betreuung ja nicht so hoch. (Ich will hier ganz bewußt KEINE Diskussion über den Wert von rechtlichen Betreuungen oder dem "nur-ganz-geringen-Wert menschlichen Lebens" weil Betreuung nicht so teuer sein darf anleiern) Als Betreuer bist Du Deinem Vater zur Seite gestellt und kannst in Situationen einspringen, in denen Dein Vater die eigene Vertretung nicht mehr schafft. Wenn Dein Vater wieder gut auf dem Dampfer ist, dann kannst Du Dich bzgl. der rechtlichen Betreuung ja einfach zurückhalten - und gut ist's. Eine Demenz ist nichts, was einfach so aufhört und dann nicht mehr da ist. Eine Demenz ist treu und wird unweigerlich wieder stärker, bis sie das Regime über einen Menschen komplett übernommen hat. Daher weiß ich gar nicht, ob eine Aufhebung der Betreuung angezeigt ist. Wenn Du schreibst, dass er sich nach dem Tod Deiner Mutter einigermaßen gut verhalten hat (bis auf ein paar Stürze), wohl eher nicht. Zeige Deinem Vater doch, dass Du ihm vertraust und Du ihn machen läßt und Dich selber zurückhältst. Er kann Dich ja konsultieren und zur Hilfe rufen, wenn er es selber will. Wenn Du in solchen Momenten zur Seite stehst, wird er auch Dir vertrauen und irgendwann dankbar dafür sein, dass Du ihn betreust. Warum also die formalistische Orgie mit Betreuung aufheben und irgendwann wieder anleiern, wenn's brennt (und schon wieder zu spät ist...)? Zu alledem frage als erstes Deinen Vater als betreuter Person, wie er es sieht und für sich wünscht. Dann bist Du schon mal einen Schritt weiter. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.11.2022, 13:21 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Grundsätzlich wäre das durch Abschluss einer Vorsorgevollmacht möglich, denn die Vorsorgevollmacht geht der Betreuung immer vor. Bei einer Demenz wird sich aber das Gericht zurecht die Frage stellen ob der Vater überhaupt noch geschäftsfähig ist, d. h. ob er überhaupt in der Lage ist eine wirksame Vollmacht zu erteilen. Sollte der Vater vollständig geschäftsunfähig sein, und der Sachverständige bei Gericht dies auch so attestieren, wird auch eine Aufhebung der Betreuung vermutlich scheitern. |
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27.11.2022, 15:16 | #4 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Zitat:
Pflegeheim? Adäquate Ernährung ist natürlich vorteilhaft, aber Demenz ist natürlich eine degenerative Erkrankung, d.h. bedauerlicherweise wird es schlechter, nicht besser. Von daher ist es doch schon gut, dass du jetzt zur gesetzlichen Vertretung berechtigt bist. Soll das Ganze - nach einer etwaigen Aufhebung - in ein paar Jahren alles wiederholt werden? Selbst wenn man jetzt ein paar Hundert € Gerichtsgebühren spart (jetzt fällt ja nur noch die normale Gebühr an), würde ein neues Gutachten in ein paar Jahren alles wieder zunichte machen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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27.11.2022, 16:52 | #5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Zitat:
Ich beantworte erstmal diese Frage: nein, mein Vater wohnt daheim, meine Frau und ich wohnen im selben Haus, in einer anderen Wohnung. Solange er noch kleine Tätigkeiten wie Kaffeekochen und persönliche Hygiene selber vornehmen kann, wollen wir das Pflegeheim vermeiden, wobei es früher oder später aber sicher dorthin gehen wird. Daheim, in der vertauten Umgebung, fühlt er sich wohl und ist sicher, große Ausflüge sind aufgrund von Ungeduld und Unsicherheit nicht mehr möglich. Er besucht regelmäßig eine Tagespflege, wo er u.a. Karten spielt und er sich über sein Interesse, Fußball, unterhalten kann. Er hat inzwischen alle Spiele der WM gesehen und war diese Tage verzweifelt, als eines der Spiele nicht bei ARD oder ZDF übertragen wurde; manche Spiele werden bei Magenta TV übertragen; das ist aber zu kompliziert für ihn, die App aufzurufen, wenn ich mal nicht daheim bin. Wir haben die Tage seinen Fernseher so eingestellt, dass nur noch 10-15 Sender sichtbar sind, die er regelmäßig schaut. Ich habe ihm gesagt, schreibe auf, wenn Du einen anderen Sender vermisst, dass blenden wir ihn wieder ein. Ernährung: das haben wir beide selbst hingekriegt, anstatt Brötchen gibt es nun Vollkornbrot und Low-Carb insgesamt; das Verständnis ist da und er hat in den letzten Monaten auch 10-15 Kilo abgenommen, sein BMI ist, leider immer noch ca. 35; zu Mutter's Zeiten war der BMI bei 40 und ein Hegezopft habe ja keinen Zucker, meinte meine Mutter. Damals musste mein Vater 2-3 die Woche eine Insulinspritze bekommen, wenn der Blutzucker >200 war. Das passiert inzwischen, wenn überhaupt, nur noch 1x im Monat. Der HbA1c ist nun bei 6,x, vorher war er >9,x. Wir sind doch etwas stolz auf diese Leistung, denn jetzt kann er wieder selbst Schuhe und Socken anziehen und Schnürsenkel binden, vorher konnte er sich nicht bücken. Wenn er dabei ist im Auto, brauche ich kein Navi, er weiß alles besser als das Navi, da ist sein Gedächtnis besser als meines, wenn es darum geht; örtliche Orientierung ist gegeben; zeitliche Orientierung: Ungeduld ist sicher ein Problem, er will schnell wieder heim beim Essen gehen; der Tag-/Nachtrhythmus ist besser als füher; durch die Tagespflege muss er mehrmals die Woche morgens aufstehen, so dass er meist um 6 Uhr aufsteht und meist gg. 19 Uhr im Bett liegt. |
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27.11.2022, 17:16 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
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Aber aufgrund welcher Symptome hat hier ein Arzt die Demenz festgestellt?
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27.11.2022, 17:33 | #7 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Hallo, das mit der Versorgung hört sich sehr positiv an; aber bei alledem gehts um eine häusliche Versorgung. Mit der rechtlichen Betreuung hätte das aber überhaupt nur dann etwas zu tun, wenn man als rechtlicher Betreuer so etwas über Dritte (egal ob ambulant oder stationär) organisieren und die Finanzierung sicherstellen müsste. Betreuung (im Sinne des Betreuungsrechtes) ist Rechtsvertretung.
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03.12.2022, 10:41 | #8 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 48
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Zitat:
Diagnose ist vaskuläre Demenz. Symptome meiner Meinung nach: Verwirrheit, fehlende Aufmerksamkeit, zeitliche Orientierung: Ungeduld. Örtliche Orientierung: noch sehr gut (besser als meine beim Autofahren ;-)). |
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03.12.2022, 11:11 | #9 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Bei der (kardio-)vaskulären Demenz lässt sich mit Medikamenten und genügend Flüssigkeit noch einiges bewirken (in Richtung Verzögerung der Krankheit). Aber die Rückfrage, was das jetzt mit der rechtlichen Vertretung zu tun hat, ist mir noch nicht klar.
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