Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf(Amtsgericht), Immobilie der betreuten Person(Vater) selbst kaufen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Mein Vater ist seit 2 Jahren aufgrund von Demenz im Pflegeheim und meine Schwester ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.12.2022
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen: Mein Vater ist seit 2 Jahren aufgrund von Demenz im Pflegeheim und meine Schwester und ich sind gemeinsam vom Amtsgericht als Betreuer zum Zwecke des Verkaufs seines Hauses eingesetzt. Der Verkauf ist notwendig, damit das Pflegeheim finanziert werden kann. Das Haus unseres Vaters ist eine ziemlich spezielle Immobilie: Es handelt sich um ein langgezogenes Gebäude, welches früher komplett Werkstatt war und vor 40 Jahren zur Hälfte zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Die Immobilie liegt genau am Friedhof. Unser Vater hat in seinem Haus damals auf selbstständiger Basis als Steinmetzmeister gearbeitet. Unser Wunsch war es bis vor kurzem eigentlich einen Nachfolger zu finden, welcher die komplette Immobilie kaufen möchte. Wir hätten es schön gefunden, wenn das Handwerk im Haus unseres Vaters weiter betrieben worden wäre. Nachdem ich jetzt in einer Berufs-Fachzeitschrift und mehreren Steinmetz-Onlinegruppen das Haus zu einem relativ attraktiven Preis ausgeschrieben habe, kam leider keine Rückmeldung. Anscheinend, gibt es kaum mehr Leute, die sich in diesem Beruf in einer „kleinen Werkstatt“ selbstständig machen möchten. Ich jeden Fall habe ich mir überlegt, dass Haus nun vielleicht doch selbst zu kaufen. Ich weiß, dass das nicht so einfach geht, weil man als Betreuer das Haus nicht einfach an sich selbst verkaufen kann. Daher hätte ich hierzu ein paar Fragen: 1. Falls ich als Betreuer meines Vaters das Haus kaufen wollte – welche Folgen hätte das in Hinblick auf die Betreuung (Immobilie) unseres Vaters ? Würde ich (und meine Schwester) vom Amtsgericht des „Amtes“ des Betreuers enthoben werden? Würde dann ein unabhängiger Betreuer eingesetzt? 2. Wie würde der Kaufpreis (für mich) ermittelt werden? Wird ein unabhängiger Immo-Sachverständiger geschickt? Kann ich selbst einen Immo-Sachverständiger beauftragen? Die Immobilie wurde 2017 schonmal von der Volksbank geschätzt auf 150.000€. Die Immobilienpreise sind seitdem in unserer Region um etwa 40% gestiegen, was einen Wert von 210.000€ bedeuten würde. Gleichzeitig sind in den letzten Jahren aber starke Schäden durch ein undichtes Flachdach aufgetreten, was den Wert wieder mindern würde. Interessiert das das Amtsgericht überhaupt? Oder bewertet das Amtsgericht die Immobilien einfach nach einer Liste oder Ähnliches? Wie ihr vielleicht raushören könnt, habe ich die Befürchtung, dass das Amtsgericht mir einen unrealistisch hohen Preis vorschlagen könnte, den ich nicht bezahlen kann/möchte und ich gleichzeitig aber der Betreuung enthoben werde, auch wenn ich das Haus doch nicht kaufe. Ich würde mich sehr über hilfreiche Infos freuen. |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Der Verkauf einer Immobilie ist ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft und die Amtsgerichte verlangen in der Regel ein Wertgutachten über die Immobilie, um sicher zu gehen, dass das Haus nicht zu einem Ramschwert verkauft wird. In der Regel beauftragt das Amtsgericht einen gerichtlichen Sachverständigen, um den Wert der Immobilie festzustellen; ein Verkauf deutlich unter Wert würde dann nicht genehmigt werden. Ein fünf Jahre altes Wertgutachten der Volksbank reicht sicher nicht. |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Ich stimme meinem Vorredner vollumfänglich zu.
Du kannst sicherlich auch selbst einen Makler oder Gutachter beauftragen, das Grundstück nebst Bebauung zu schätzen. Ein Jahr seit Erstellung mag gehen, aber nicht fünf.
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.12.2022
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten! @Pichilemu und @Fara Das heisst, dass das Gericht, falls ich die Immobilie selbst kaufen wollte, dann wahrscheinlich selbst einen "gerichtlichen" Immobilienschätzer beauftragen würde? In diesem Fall, würde dieser Sachverständige sich dann aber wohl auch, die Immobilie ganz real und vor Ort anschauen oder? Also inclusive aller Schäden etc. und dies in die Bewertung einfließen lassen. Für mich wäre es natürlich angenehmer, wenn ich selbst einen Immobilenschätzer beauftragen könnte (z.B. nochmal die Volksbank) - dann wüsste ich schonmal im Vorfeld auf welchen möglichen Kaufpreis ich mich einstellen könnte. Aber ein selbst beauftragtes Gutachten (Schätzung) würde wahrscheinlich nicht genügen für die Rechtfertigung des Kaufpreises für mich als Betreuer? |
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#5 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Warum sollte ein von Dir in Auftrag gegebenes Gutachten nicht genügen?
Wenn das Gericht einen Gutachter beauftragen sollte, besteht für den Betreuten oder den Betreuer kein Wahlrecht. Der Sachverständige sollte schon öffentlich bestellt und vereidigt sein. Die Kosten werden dem Betreuten in Rechnung gestellt. Die Kosten wird das Gericht nicht selbst tragen. Hast Du schon mal mit dem zuständigen Rechtpfleger gesprochen? Meist sagen die nämlich direkt, wie sie es gerne hätten
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