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Betreuungsverein und Schufa

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverein und Schufa im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und hab direkt eine Frage. Ich hoffe, das ist hier der richtige Bereich. Ich bin ...


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Alt 18.01.2023, 22:15   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.01.2023
Beiträge: 4
Standard Betreuungsverein und Schufa

Hallo,


ich bin neu hier und hab direkt eine Frage. Ich hoffe, das ist hier der richtige Bereich.


Ich bin Betreuerin für einen Angehörigen. Ich hatte letztens eine Frage und hab einen Betreuungsverein angerufen. Die Dame meinte, ich müsse mich dort registrieren lassen. Ok, also ein Formular unterschrieben und das war es dann. Wenn ich Fragen hätte, könnten sie mich dann beraten.


Jetzt kam eine Mail und das man lt. des neuen Betreuungsgesetzes ich mich in der Betreuungsbehörde anmelden und eine Schufa und ein pol.Führungszeugnis dort abgeben muss?



Warum?


Weiß Jemand, ob das so richtig ist? Brauch ich den Verein eigentlcih? Ich bin ein bißchen verunsichert.



Vielen Dank, Elin
Elin ist offline  
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Alt 18.01.2023, 22:32   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo!


ja, ist seit dem 1.1.23 rechtens und verpflichtend!


Siehe https://www.forum-betreuung.de/sachk...ab-2023-a.html
MurphysLaw ist offline  
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Alt 19.01.2023, 02:05   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von Elin Beitrag anzeigen
Ich bin Betreuerin für einen Angehörigen. Ich hatte letztens eine Frage und hab einen Betreuungsverein angerufen. Die Dame meinte, ich müsse mich dort registrieren lassen. Ok, also ein Formular unterschrieben und das war es dann. Wenn ich Fragen hätte, könnten sie mich dann beraten.
Ein anerkannter Betreuungsverein ist gesetzlich verpflichtet, ehrenamtliche Betreuer zu beraten und zu unterstützen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtOG). Eine Pflicht, dass du dich deswegen dort "registrieren" lassen müsstest, sehe ich eigentlich nicht.

Neuerdings (seit Anfang 2023) ist allerdings vorgesehen, dass ehrenamtliche Betreuer eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung mit einem Betreuungsverein abschließen können (§ 22 BtOG). Verpflichtet sind dazu jedoch nur "fremde" Betreuer vor ihrer Bestellung (§ 1816 Abs. 4 BGB). Für dich als Betreuerin eines Angehörigen ist eine solche Vereinbarung freiwillig.

Zitat:
Zitat von Elin Beitrag anzeigen
Jetzt kam eine Mail und das man lt. des neuen Betreuungsgesetzes ich mich in der Betreuungsbehörde anmelden und eine Schufa und ein pol.Führungszeugnis dort abgeben muss?
Von wem kam denn die Mail – vom Betreuungsverein oder von der Betreuungsbehörde?

Zur Feststellung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit müssen grundsätzlich auch ehrenamtliche Betreuer ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bei der Betreuungsbehörde vorlegen. Auch das ist seit Anfang 2023 verbindlich vorgeschrieben (§ 21 BtOG).

Ich wäre allerdings davon ausgegangen, dass die Betreuungsbehörde diese Nachweise jeweils anfordert, bevor sie jemanden als Betreuer vorschlägt. Eine Pflicht zur nachträglichen Prüfung auch bei allen bereits laufenden Betreuungen lese ich aus dem Gesetz nicht.

Und übrigens wird niemals eine Schufa-Auskunft verlangt, sondern allenfalls eine Auskunft aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis.

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
ja, ist seit dem 1.1.23 rechtens und verpflichtend!
Siehe https://www.forum-betreuung.de/sachk...ab-2023-a.html
Für ehrenamtliche Betreuer sind weder ein Sachkundenachweis noch eine Registrierung vorgesehen.
FFB ist offline  
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Alt 19.01.2023, 08:47   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.01.2023
Beiträge: 4
Standard

Guten Morgen,


vielen Dank schon einmal für die Antworten.



Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Verpflichtet sind dazu jedoch nur "fremde" Betreuer vor ihrer Bestellung (§ 1816 Abs. 4 BGB). Für dich als Betreuerin eines Angehörigen ist eine solche Vereinbarung freiwillig.
Das würde für mich auch eher Sinn machen



Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Von wem kam denn die Mail – vom Betreuungsverein oder von der Betreuungsbehörde?
Vom Betreuungsverein. Die Dame meinte, das ich das alles bei der Behörde abgeben muss, mich dort "registrieren" lassen muss.


Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Eine Pflicht zur nachträglichen Prüfung auch bei allen bereits laufenden Betreuungen lese ich aus dem Gesetz nicht.
Ok, von der Behörde kam nichts. Ich bin seit letztem Jahr Betreuerin.



Letztendlich versteh ich die Logik des Vereins nicht, wenn ich doch schon Betreuerin bin. Ich glaub, ich mach das rückgängig, zu mal ich ja nun hier das Forum gefunden habe. Das mit dem Verein ist mir zu kompliziert.


Ich gehe auch davon aus, dass sich die Betreuungsbehörde bei mir melden würde, wenn sie Unterlagen von mir bräuchte.


Vielen Dank, Elin
Elin ist offline  
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Alt 19.01.2023, 11:20   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Übrigens ist NICHT die Schufa gemeint, sondern das öffentlich-rechtliche Vollstreckungsportal. Www.vollstreckungsportal.de
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 23.01.2023, 09:56   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.01.2023
Beiträge: 4
Standard Danke

So, ich hab mich dort "entregistrieren" lassen.


Ich war sehr verunsichert, was ich tun sollte bzw. wie es rechtlich aussieht. Das man das alles nicht muss, war mir nicht klar.


Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Lg Elin
Elin ist offline  
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