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Pflichten gegenüber ein Betreuer

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Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Ich habe vor Gericht viel mit Kunstfehlerverfahren zu tun gehabt, Streitigkeiten mit Ärzten. ...


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Alt 26.01.2009, 21:33   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard Pflichten gegenüber ein Betreuer

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Ich habe vor Gericht viel mit Kunstfehlerverfahren zu tun gehabt, Streitigkeiten mit Ärzten. Letztes Jahr kam mein Betreuer dazu und meinte, er müsste sich gegenüber diesen Anwalt ausweisen. Er meinte auch, wenn ich nochmal was mit Anwälten zu tun hätte, auch Kunstfehlerverfahren, müsste ich angeben, das ich nen Betreuer hätte. Was würde denn passieren, wenn ich das nicht tue, da ich der Meinung wäre, das geht den Anwalt nichts an. Wäre das schlimm und habe ich eine Verpflichtung gegenüber dem Betreuer in dieser Hinsicht. ?
Danke Dagmar
pearly ist offline  
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Alt 02.02.2009, 14:10   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Hallo, eine Betreuung schränkt die Prozessfähigkeit bei Gerichtsverfahren nicht ein (es sei denn, ein Einwilligungsvorbehalt ist angeordnet). Sicher ist es aber wegen der Kosten eines Prozesses (u.a. für den Anwalt) und der sonstigen Prozessrisiken sinnvoll, sich mit dem Betreuer dazu abzustimmen.

Siehe dazu im Online-Lexikon unter:

Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon

Prozessfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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auskunft, gesundheit, gesundheitsfürsorge

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