Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin mahct persönliches Gespräch unmöglich im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hey,
meine Betreuerin kämpft aktuell dagegen an, dass meine Betreuung aufgelöst wird. Zudem hat Sie sich gegen einen Wechsel der ...
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23.01.2023, 11:40 | #1 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Betreuerin mahct persönliches Gespräch unmöglich
Hey,
meine Betreuerin kämpft aktuell dagegen an, dass meine Betreuung aufgelöst wird. Zudem hat Sie sich gegen einen Wechsel der Betreuerin ausgesprochen, da es für Sie keinen Sinn mache, da Ich "möchte, dass die Betreuerin meine Wünsche berücksichtigt". Ihr scheint irgendwie auch komplett egal zu sein, dass ich ca. 5-6h mit dem ICE zu ihr fahren müsste um ein persönliches Gespräch wahrnehmen zu können. Sie ist nicht bereit zu mir zu fahren sorgt aber dafür, dass Sie meine gesetzlich bleibt, arbeitet aber nicht wirklich. Naja sie leitet die komplette Post zu mir weiter aber das wars auch schon. Ich muss ihr aktuell massiv hinter her laufen. Zum Teil einfach mit Sachen die ich benötige und Sie nicht weiter leitet aber auch nicht bearbeitet. Habe ich denn ein Anrecht darauf, dass ich ein persönliches Gespräch mit ihr bekomme weil ich massiv unzufrieden bin oder muss ich da dann wirklich die 5-6h mit dem ICE zu ihr fahren? Telefonat kommt leider für mich nicht in Frage weil die Telefonate für mich mit ihr immer massiv triggernd sind weil Sie mich öfters einfach anschreit sobald es nicht nach ihrem Kopf geht und Sie merkt, dass Sie keine Chance hat ihren Kopf (der mir bisher auch schon massiv geschadet hat) umzusetzen... Danke & LG |
23.01.2023, 14:18 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Hallo, habs an die passende Stelle verschoben.
Verstehe ich das richtig, die Betreuerin wohnt mehrere hundert km entfernt? Das alleine reicht ja schon aus, sie als ungeeignet für eine persönliche Betreuungsführung anzusehen. Ich würde mich beim Betreuungsgericht melden (und zwar beim Richter). Ggf auch mit Hilfe eines örtlichen Anwaltes oder eines Betreuungsvereins, wenn es vor Ort einen gibt. Natürlich hat man einen Rechtsanspruch auf einen Betreuerwechsel.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.01.2023, 14:23 | #3 |
Held der Arbeit
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Beiträge: 405
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§ 1821 BGB
(5) Der Betreuer hat den erforderlichen persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten, sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen und dessen Angelegenheiten mit ihm zu besprechen. Über 5-6 ICE-Fahrstunden wird das schwierig. Ich gehe davon aus, dass Du nicht erst seit gestern an deinem jetzigen Aufenthaltsort wohnst und bis auf weiteres auch dort bleiben wirst. Dann gilt: Das für dich zuständige Betreuungsgericht liegt an deinem Wohnort oder zumindest in der Nähe. Du kannst dich selbst an das Gericht wenden und den Wechsel zu einem ortsansässigen Betreuer beantragen. Ich behalte bei weit entfernten Heimaufnahmen oder Umzügen den Fall nur solange, bis hier vor Ort alles geregelt oder schon jetzt eine spätere Rückkehr geplant ist. Ob die Betreuung als solches noch notwendig ist kann hier keiner beurteilen. Das Gericht muss sich aber ernsthaft mit dieser Frage befassen, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellst.
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--> Das Leben bleibt spannend |
23.01.2023, 14:55 | #4 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Hey, danke!
Das Amtsgericht hat meinen Antrag abgelehnt. Angeblich habe ich den Termin des Gutachters abgelehnt obwohl ich von ihm gar keinen Termin bekommen habe, da er nach eigener Aussage auf gut deutsch kein Bock mehr auf mich hat weil ich ihn angeblich diskriminiert habe weil ich das Gericht gebeten habe, dass ich wegen meiner PtBS eine weibliche Gutachterin möchte. Er hat auch irgendwie zu erst meine Mutter angerufen und hat meinen Eindruck nach versucht sie mit Lügen unter Druck zu setzen. Irgendwie meinte er, dass wenn ich mich weigere mich seinem Gutachten zu unterziehen werde ich vor Gericht vorgerladen. Keine Ahnung auf welchen Paragrpahen er sich da bezogen hat. Er hat zudem mich vor meiner Mutter ständig mit Absicht diskriminiert indem er anfangs er und sie-Pronomen zusammen verwendet hat obwohl ich offiziell bereits eine Frau bin. Meine Mutter musste ihn dann bitten, dass er mich doch bitte nicht diskriminieren soll. Ich habe über eine Anwältin Beschwerde fristgerecht eingelegt. Ich wohne nun seit 01.12.22 hier und habe auch allen mitgeteilt, dass ich hier bleiben werde. Das meine gesetzliche sich gegen eine Aufhgebung ausspricht und nun einfach nur alle Post weiter leitet (oder auch nicht, so wie die Befreiuungskarte der KK) verwundert mich. Die Befreiuung an sich war eh komplett sinnlos da ich vorraussichtlich deutlich mehr für die Befreiuung bezahlt habe als ich Zuzahlung zahlen muss... Aber ja, da meine gesetzliche fast nie eine solche Entscheidung mit mir abspricht und sie es für so krass unmöglich hält, dass man "meine Wünsche berücksichtigen kann", dass dies der Grund ist weshalb sie gegen einen Wechsel der Betreuerin ist macht mir eh klar, dass mit ihr darüber zu diskutieren einfach absolut keinen Sinn macht... |
23.01.2023, 19:27 | #5 |
Routinier
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Beiträge: 1,253
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1. ist bei der Sachlage (Betreuerin lebt am anderen Ende der Bundesrepublik) ein neues Sachverständigengutachten gar nicht notwendig für einen Betreuerwechsel. Mir ist unverständlich, wieso das Gericht darauf besteht.
2. wäre die Ablehnung des Gutachtertermins, selbst wenn sich die Sache so zugetragen hätte wie von ihm geschildert, kein Grund, den Antrag abzulehnen. Es müsste dann, wie der Gutachter völlig korrekt gesagt hat, ggfs. eine gerichtliche Vorladung erfolgen. 3. hätte der Gutachter bei seinem Verhalten auch wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können. |
24.01.2023, 08:10 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.09.2022
Beiträge: 5
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Auf welchen Paragraphen stützt du dich denn, dass mich das Gericht zwingen kann, dass ich vor Gericht geladen werden kann?
Und holen die mich dann mit Handschellen aus meiner Wohnung und schleppen mich im Polizeiauto durch 3/4 Deutschland? So hat es ja laut meiner Mutter der Gutachter ihr vermittelt und Sie hat echt schon Angst, dass das passieren könnte. Und ja an sich macht es Sinn, dass das Gericht weiterhin auf ein Gutachten besteht, da ich ja eine Aufhebung der Betreuung anstrebe weil mich meine aktuelle gesetzliche einfach so stark traumatisiert hat mit ihren Entscheidungen, dass ich erst jetzt seitdem ich in Sicherheit bin wirklich sehr viele Flashbacks täglich habe, dass es schon krass ist. Und eig. sollte Sie auch schauen (am liebsten wäre es mir, dass Sie mir da helfen würde), dass ich gut mit meinem Geld umgehen kann aber irgendwie scheint Sie einfach noch schlechter mit meinem Geld umgehen zu können als ich selbst. Ja und ich denke auch, dass der Gutachter mega befangen sein könnte. Auch schon allein wegen den Positionen die er öffentlich vertritt und zusammen mit trans*-feindlichen Menschen meiner Meinung nach über trans*-Menschen öffentlich in Reden hetzt Eh, dass ich laut dem Direktor des Amtsgerichts männerfeindlich bin und somit Männer diskriminiere weil ich das Gericht bitte, dass ich eine weibliche Gutachterin bekomme finde ich auch sehr merkwürdig. Habe das schreiben auch meinen Freund*innen gezeigt und die meinten auch, dass ich es eig echt sehr sachlich und zum Teil auch deutlich professioneller alles geschrieben habe als das Gericht selbst. Und ja ich habe sogar männliche Freunde obwohl ich sie nicht zwinge, dass sie mit mir befreundet sein müssen... Auch solche Formulierungen vom Gericht, dass das Verfahren kein "Wunschkonzert" ist und deshalb der Richter entscheidet welchen Gutachter ich bekomme usw... |
24.01.2023, 08:23 | #7 | |||||
Routinier
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Zitat:
Zitat:
Mit dem Wohnsitzwechsel hat sich nämlich die örtliche Zuständigkeit geändert, d. h. das Betreuungsverfahren hätte eigentlich schon längst vom Betreuungsgericht am neuen Wohnort übernommen werden müssen, § 273 FamFG. Wenn das Amtsgericht den Beschluss wirklich so erlassen hat, ist der Beschluss bereits deshalb rechtswidrig, weil das Gericht örtlich gar nicht mehr zuständig ist. Zitat:
Das Gericht geht also davon aus, dass die Betreuung auch gegen den Willen des Betreuten angeordnet werden müsste, weil die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt? Das halte ich bei einer Diagnose einer PTBS für höchst seltsam. Zitat:
Wenn der Gutachter auch öffentlich derartige Positionen vertritt, ja dann liegt die Befangenheit quasi auf der Hand. So ein Gutachter ist keinesfalls zumutbar und das muss man nicht akzeptieren. Zitat:
Da scheint mir aber auch der Richter sehr seltsam eingestellt zu sein. Gut, jetzt ist das Verfahren eh in der zweiten Instanz, hoffentlich ist der neue Kollege etwas vernünftiger. |
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24.01.2023, 08:46 | #8 | ||
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Zitat:
Ja, das Gericht hat einfach ewig benötigt um es zu bearbeiten. Gestellt diese Aufhebung habe ich noch als ich im alten Wohnsitz gewohnt habe. Da war zwar schon klar, dass ich umziehen möchte, jedoch hatte ich noch keine Wohnung und war mir wegen dem angespannten Wohnungsmarkt auch zwischen mehreren Wohnorten unschlüssig wo ich wohnen möchte und da ich wusste, dass ich so schnell wie möglich weg muss von meinem alten Aufenthaltsort, da mich dieser schon extrem stark getriggert hat habe ich halt an 3 verschieden Orten gleichzeitig gesucht. Zudem wusste ich nicht, dass das Verfahren so ablaufen würde. Zitat:
Also der Beschluss bestand aus 2 Punkten. 1. Weitergabe an mein nun lokales Betreuungsgericht (Zeit zur Stellungnahme waren glaub 2 Wochen oder so? Da das glaub echt nur das Beste sein kann was mir hätte passieren könnten habe ich natürlich keine Stellungnahme dazu abgegeben) 2. Die Ablehnung von meinem Antrag auf Aufhebung (mit der Begründung, das sich den "Termin abgelehnt" habe) (Zeit zur Beschwerde war ein Monat. Diese Frist habe ich eingehalten und meine Anwältin hat eine Beschwerde raus geschickt nachdem die erste Frist vom Wechsel des Betreuungsgericht verstrichen war) |
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24.01.2023, 09:07 | #9 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Ja ich meine ich könnte auch warten bis es sich geklärt hat aber, dass meine gesetzliche Betreuerin immer noch zuständig ist ist halt echt extrem ungut und schadet mir ehrlich gesagt auch finanziell...
Sie hat ja die Befreiung der Zuzahlung wieder komplett ohne Rücksprache getätigt und als ich es erfuhr war es zu spät und ich konnte Sie nicht mehr rückgängig machen. Die Kosten der Befreiung waren knappe 180 EUR und meiner erwarte Zuzahlung wären voraussichtlich 105 EUR (und ein paar Cent) gewesen. Die Befreiuungskarte zur Vorlage habe ich heute trotz mehrfacher bitte noch nicht von ihr erhalten und als ich dann die Rechnung der Zuzahlungsbefreiung bei meiner KK eingereicht habe kam einfach kein Geld. Habe dann Mal angerufen bei meiner KK und gefragt ob Sie es denn bekommen haben oder was da los ist. Sie meinten dann, dass Sie es doch schon vor ein paar Wochen mir erstattet haben. Als ich dann gefragt habe welches Bankkonto denn bei ihnen hinterlegt ist haben Sie mir eine Bank genannt bei der ich noch nie ein Konto bessesen habe. Woltle es dann korrigieren lassen aber das darf laut der Sachbearbeiterin nur meine gesetzliche machen weshalb ich eine Vermutung habe wer denn dieses Konto gändert haben könnte. Weil davor war mein Konto bei der KK hinterlegt. Eh, dass Sie sich gegen einen Wechsel ausspricht, da ich möchte, dass "meine Wünsche berücksichtigt werden". Bin Mal gespannt wie Sie die Reform beruflich überleben wird... Und ja sie hat in ihrer Stellungnahme an das Gericht geschrieben, dass ihrer Meinung nach deshalb ein Wechsel der Betreuuerin keinen Sinn macht |
18.02.2023, 10:07 | #10 |
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BEtreuerin
Hi Naomi,
Vielleicht sprichst du nochmal alles ganz in Ruhe mit deiner Betreuerin durch wenn sich die Gelegenheit ergibt. LG Chrissi
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LG Chrissi |
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